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snitlev
Netzpolitik.org hat 16 Telekommunikationsanbieter und Internetprovider befragt, wie sie mit der Umsetzung der Telekommunikationsüberwachungsverordnung umgehen. Hintergrund: In Deutschland ist nach den zum 1. Januar dieses Jahres eingeführten Regelungen zur Vorratsspeicherung von Telekommunikations- und Internet-Verbindungsdaten eine sechsmonatige Speicherung der Daten bei den Providern und Carriern vorgesehen, auf die Strafverfolger bei der Verfolgung von Straftaten und zur Gefahrenabwehr zugreifen dürfen. Für die Internet-Verbindungsdaten gilt eine Übergangsfrist für die Umsetzung der Speicherpflicht bis Anfang 2009. Ab dem 1. Januar 2009 aber müssen auch die Provider Verbindungsdaten speichern, selbst wenn eine Technische Richtlinie der Bundesnetzagentur noch nicht vorliegen sollte.
Quelle: heise online - 21.08.08 - Umsetzungswirren bei der Vorratsdatenspeicherung
So langsam ist das ganze für mich wirklich ein "Wirrwarr"
Quelle: heise online - 21.08.08 - Umsetzungswirren bei der Vorratsdatenspeicherung
So langsam ist das ganze für mich wirklich ein "Wirrwarr"