Umsetzungswirren bei der Vorratsdatenspeicherung

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snitlev

Netzpolitik.org hat 16 Telekommunikationsanbieter und Internetprovider befragt, wie sie mit der Umsetzung der Telekommunikationsüberwachungsverordnung umgehen. Hintergrund: In Deutschland ist nach den zum 1. Januar dieses Jahres eingeführten Regelungen zur Vorratsspeicherung von Telekommunikations- und Internet-Verbindungsdaten eine sechsmonatige Speicherung der Daten bei den Providern und Carriern vorgesehen, auf die Strafverfolger bei der Verfolgung von Straftaten und zur Gefahrenabwehr zugreifen dürfen. Für die Internet-Verbindungsdaten gilt eine Übergangsfrist für die Umsetzung der Speicherpflicht bis Anfang 2009. Ab dem 1. Januar 2009 aber müssen auch die Provider Verbindungsdaten speichern, selbst wenn eine Technische Richtlinie der Bundesnetzagentur noch nicht vorliegen sollte.
Quelle: heise online - 21.08.08 - Umsetzungswirren bei der Vorratsdatenspeicherung

So langsam ist das ganze für mich wirklich ein "Wirrwarr"
 
Da die Vorratsdatenspeicherung (oder genauer: Telekommunikationsüberwachungsverordnung) noch beim Verfassungsgericht anhängig ist, ist es nur sinnvoll mit der teuren (>300Mio€) Datenspeicherung zu warten.
Und ohne eine genaue Umsetzungsanleitung kann man ja auch nicht die Vorgaben erfüllen.

Das Wirrwarr wird noch größer, wenn das Verfassungsgericht die Vorratsdatenspeicherung für nichtig erklärt, besonders weil dann alle Unternehmen, die sie schon umgesetzt haben einen Verfassungsbruch begangen haben.

mfg
v6ph1
 
also ich finde das schon heftig,man soll die privatsphäre schützen und nicht lockern,
nur weil irgend welche terroristen ihre pläne im internet planen. Muss man doch nicht gleich
alles im internet überwachen, sondern nur da wo schon ein verdacht besteht
 

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