Überwiesenes Geld zurück holen ??

osiris

Well-known member
Überwiesenes Geld zurück holen ??

Hi Leute,
hab bei ebay 2 artikel von einem benutzer (88pos bewertungen, 2 negative) in Höhe von 65€ gekauft.
Habe Bestaetigungsmail etc bekommen und Kontaktaufnahme war fix und freundlich.
2 Tage nach überweisung des Geldes kam von ebay eine Mitteilung dass der Benutzer gesperrt wurde von allen Transaktionen bei ebay. Da ich von Ebay wegen Datenschutz nichts genaueres erfahren hab, hab ich den benutzer (mail durch vorherige kontaktaufnahme noch bekannt) direkt befragt, insgesamt durch 2 emails, welche nicht beantwortet wurden.
jetz habe ich ihm einfach mal 10 tage eingeraeumt fuer die Lieferung, allerdings habe ich keine erhalten und die zeit ist um.

Hab den "nicht erhaltenen artikel" gemeldet, und was mach ich jetz ?
kann ich das Geld einfach bei der Bank (sparkasse) zurrücküberweisen lassen insofern es noch drauf ist ??

bin für Hilfe dankbar,
gruss osiris
 
hi,

naja wenns so einfach wäre, wäre es toll.

du kannst Lastschriften zwar einige Wochen nach abbuchung noch zurückholen, aber Überweisungen die Du selber getätigt hast maximal so lange bis die Empfängerbank das Geld gebucht hat. Sollte es SParkasse zu Sparkasse gewesen sein die Überweisung ist es eine Stunde nach Überweisung bereits zu spät.

Dir bleibt leider nichts anderes übrig als Käuferschutzantrag zu stellen und 25 Euro selber zu tragen. Hab ich auch grad durch :(
Zeig den Vogel aber an, das der wenigstens draus lernt.
 
hallo
und zwar folgendes:
hab auf dieser homepage mal gestöbert is ganz nützlich:
h**p://www.zahlungsverkehrsfragen.de

Überweisungsrückrufe
Eine Kündigung der Überweisung (umgangssprachlich weiter als Rückruf bezeichnet) muß der Überweisende gegenüber seiner Bank aussprechen. Sofern das Geld noch nicht das Haus verlassen hat, ist das noch relativ problemlos. Ist das Geld bereits unterwegs, so faxt die Bank einen Rückruf an das Institut des Begünstigten.
Nach §676g(1)1 ist die Empfängerbank gegenüber dem Begünstigten zur Gutschrift verpflichtet, sobald der Betrag zu dessen Gunsten auf einem Konto der Bank, also zB auch dem LZB-Verrechnungskonto, angekommen ist, wenn nicht vorher eine Kündigung der Überweisung eingegangen ist. Das bedeutet also, daß Kreditinstitute zukünftig Überweisungsrückrufe nur noch beachten dürfen, wenn das Geld noch überhaupt nicht im Haus angekommen ist. War der Überweisungsrückruf vor dem Geldeingang da, ist eine Berücksichtigung noch möglich.

Lastschriften kann man übrigens auch nach den 6 Wochen noch rückgängig machen. Die 6 Wochen sind eine Vereinbarung zwischen den Banken, mehr nicht.


mfg
 
Dank fuer die Antworten.
Also das heisst ich hab keine chance mehr auf einfache art und weise an mein geld wieder ranzukommen ?

hmm, wegen 65€ vor gericht ziehen is auch so ne sache :/

Ist das Kreditinstitut der Begünstigten wenigstens verpflichtet mir auf Anfrage persönliche Daten des Kontoinhabers rauszugeben, dass ich wenigstens weiss wen ich anzeigen muss ?
gruss osiris
 
Nein, sie dürfen dir wegen dem Bankgesheimnis nicht die Adresse sagen. Aber den real-name musst du ja haben. Und mit der Bankleitzahl kannst du den Wohnort vielleicht eingrenzen (wenn es nicht gerade die Diba etc ist.), vielleicht findeste dann was im Telefonbuch.
Ansonsten würde ich es bei der Polizei melden. Wenn die bei der Bank anfragen sieht das schon wieder ein bischen anders aus, bin mir aber auch nicht sicher, ob die dann eine Auskunft machen dürfen.
 
ne haste kaum ne chance drauf.
mein arbeitskollege hatte das gleiche.
du kannst strafantrag stellen-was aber zu 90%
im sand verlaufen wird.
 
osiris schrieb:
Ist das Kreditinstitut der Begünstigten wenigstens verpflichtet mir auf Anfrage persönliche Daten des Kontoinhabers rauszugeben, dass ich wenigstens weiss wen ich anzeigen muss ?
gruss osiris

Zeig den Namen bzw. das Konto an,was du hast,also wohin das Geld gegangen ist,da müßtest doch Namen ect. haben,
Gehe auf jedenfall zu den Bullen,und erstelle Anzeige wegen Betruges,gib den Bullen denn die Bankdaten und so
 
da sieht man mal wieder wieviel ahnung einige haben :D

also...
du hast einen namen, du hast kontonummer und ort der bank.
mit dem kontoauszug, sowie der ebaybeschwerde gehst du mal zu deiner bank und lässt es dir gegenzeichnen, dass das geld überwiesen wurde (das haus verlassen hat).
danach fragst d höflich mal nach wie du nun die daten des täters rausbekommen kannst. Du sagst du hast namen, und nur die kontonummer.

zu 99 % verweisen die dich an die Polizei. und da ist der knackpunkt. Lass dir von der Bank bestätigen das du dort warst und versucht hast die daten zu bekommen, dir das aber verweigert wurde aufgrund des Datenschutzes.

Das beschleunigt die bearbeitung bei der bullerei ungemein. Danach ab zu denen und den krempel auf den tisch geknallt und anzeige stellen gegen den kontoinhaber. Die kontodaten werden von der zuständigen bank rausgegeben, weil der kontoinhaber im Verdacht steht illegale Handlungen mit dem Konto gemacht zu haben.

so und dann spätestens 4 Wochen später bekommt dein Ebay-Verkäufer post. Er wird vorgeladen sich zu äußern und nach der aussage kann es dauern....

meist kommt es bei "kleinen" sachen nicht zur anklage aber immerhin muss er einen Vergleich dann mit der Staatsanwaltschaft eingehen die ihn teurer kommt als der Schaden der er angerichtet hat. Anders sieht es aus wenn er mehrere geprellt hat. Dann kommts zur Verhandlung. Und naja dann wirds teuer für ihn.

also von wegen gar nichts machen ist falsch, denn so lernt der evtl was draus.

Arschkarte haste wenn der kontoinhaber und verkäufer 2 personen sind. aber damit soll sich die Polizei rumärgern, denn der Kontoinhaber ist der Ansprechpartner ;)

so und nun denk mal nach ob sich eine anzeige evtl. doch nicht lohnt ;)
 
hey osiris
ich geb dir nen tip: finde den namen und die adresse des typen raus, dann holste dir paar kollegen, am besten 4 und zieht euch sturmhauben überm kopf und dann geht ihr den kerl verkloppen :D

oder

du brichst bei dem ein und klaust ihm ein paar teure sachen, wie tv, dvd player usw. *lass dir was einfallen*

also so würd ich es tun, wenn es mit gericht und so nicht funzen würde. selbstjustiz :flag:
 
smeloxia schrieb:
hey osiris
ich geb dir nen tip: finde den namen und die adresse des typen raus, dann holste dir paar kollegen, am besten 4 und zieht euch sturmhauben überm kopf und dann geht ihr den kerl verkloppen :D
hmm klingt befriedigend, aber das alles wegen 2 nich gelieferten pc - artikeln Oo :)

auf jedenfall dank fuer eure tips.
Das mitm namen is so, es wurde zu der Kto NR der name Ngon K. angegeben.
hab mir beim kauf nix dabei gedacht, da er ja schon haufn positive bewertungen hatte, aber so im nachhinein ueberlegt ?
ma ehrlich, wer heisst schon Ngon ...


aber ich wart noch bis montag, dann sinds 2 wochen und dann geh ich zur bank, und anschl zeig ich ihn an.
sin zwar nur 65€, und der ganze prozess kostet dem staat wahrsch einiges mehr Oo aber da gehts mir dann doch ums prinzip.

also dann danke nochma,
gruss osiris
 
Lol ich habe mal sachen aus Parkistan gekauft, keine Ware bekommen. Habe mir aber ein deutsches Konto von dem Typen geben lassen. Dann hab ich ihn angezeigt da er immer meinte nach 2 Wochen das kein Geld da war. Dann hab ich ihn einfach angezeigt und mein Geld wieder bekommen. Seitdem guck ich lieber 2 mal woher der kommt und ob der auch gute bewertungen hat. War aber nicht in dem Autkionsportal Ebay sondern so nen billiges neues das es nun auch nicht mehr gibt :)
 
mein nachbar hat sich bei ebay nen dvd brenner für 50€ ersteigert...
liegt jetzt beim anwalt...
das ist auch ein weg....
 

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