Tauschbörsennutzer bekommen rechtliche Verschnaufpause

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Tauschbörsennutzer bekommen rechtliche Verschnaufpause

Versatel erstreitet Sieg gegen Medienindustrie

Die Nutzer von Internet-Tauschbörsen können aufatmen. Denn in Deutschland droht ihnen vorerst keine Strafverfolgung. Zumindest haben die geschädigten Unternehmen vorerst kaum eine rechtliche Handhabe mehr, gegen den illegalen Tausch vorzugehen. Das berichtet die Tageszeitung 'Die Welt' (Freitagausgabe). So hat jetzt das Landgericht Flensburg entschieden, dass das Telekommunikationsunternehmen Versatel keine Daten mutmaßlicher Straftäter speichern und gegen diese vorgehen muss.

"Das Urteil hat den Charakter eines Präzedenzfalls", sagte Anwalt Ernst Georg Berger, der Versatel rechtlich vertritt, der Zeitung. Auch andere Internetzugangsanbieter würden sich künftig jetzt nicht mehr von Geschädigten und deren Vertreter unter Druck setzen lassen.

In den vergangenen Monaten haben die Anbieter urheberrechtlich geschützter PC-Spiele, Musikalben und Videos eine verschärfte Gangart gegen die Raubkopierer eingeschlagen. In ihrem Auftrag spürt in Deutschland unter anderem das Schweizer Unternehmen Logistep mit spezieller Software Nutzer von Tauschbörsen wie eDonkey auf. Auf der Basis dieser Ermittlungen sind zum Beispiel allein bei der Staatsanwaltschaft Karlsruhe im Juni und Juli dieses Jahres über 20.000 Anzeigen wegen Urheberrechtsverletzungen eingegangen.

Mehr noch: Logistep hat die betroffenen Internet-Anbieter mit automatischen E-Mails bombardiert, in denen es diese auffordert, die Daten der "Online-Sünder" zu speichern - und dann der Staatsanwaltschaft zur Verfügung zu stellen. Bei Versatel wurden durch die Mails tageweise die Großrechner blockiert, was zu einer rechtlichen Auseinandersetzung mit Logistep führte. Das Landgericht Flensburg verfügte nun, dass Versatel nicht für fremde Inhalte verantwortlich gemacht werden darf.

Versatel-Rechtsanwalt Berger rechnet jedoch damit, dass den P2p-Nutzern nur eine Verschnaufpause bleibt. Denn 2006 dürfte ein Gesetz zur sechsmonatigen Datenspeicherung verabschiedet werden - was die "Software-Schnüffler" zum Anlass für einen neuen Anlauf nehmen werden.

http://de.internet.com/index.php?id=2040111
 
ja danke für den beitrag der ist doch recht interessant.
meiner meinung nach müsste man aber diese schweizer firma auch verklagen können, da sie ja praktisch eine angewisene spionage treibt und ganz geziehlt gegen geltendes recht verstößt damit meine ich das es verboten ist daten über andere in erfahrung zu bringen und an dritte weiterzugeben.
 
Wie will man denn eine Briefkastenfirma wie Logistep verklagen?

Das ganze soll doch nur abschrecken!

Wenn das Verklagen von Usern so einfach möglich wäre, hättest du schon von Urteilen in der Tageszeitung gelesen. Man denke an die ganzen Bafög Betrüger, ließt man jede Woche in der Zeitung...

Nee, nee. Das ganze ist nur Angstmache!
 
Brauch noch jemand EARTH 2160 oder war es 2140 :klatsch_3:

Oder bekomme ich dann auch gleich böse E-Mail´s von Logistep :biggrin:
 

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