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Tauschbörsennutzer bekommen rechtliche Verschnaufpause
Versatel erstreitet Sieg gegen Medienindustrie
Die Nutzer von Internet-Tauschbörsen können aufatmen. Denn in Deutschland droht ihnen vorerst keine Strafverfolgung. Zumindest haben die geschädigten Unternehmen vorerst kaum eine rechtliche Handhabe mehr, gegen den illegalen Tausch vorzugehen. Das berichtet die Tageszeitung 'Die Welt' (Freitagausgabe). So hat jetzt das Landgericht Flensburg entschieden, dass das Telekommunikationsunternehmen Versatel keine Daten mutmaßlicher Straftäter speichern und gegen diese vorgehen muss.
"Das Urteil hat den Charakter eines Präzedenzfalls", sagte Anwalt Ernst Georg Berger, der Versatel rechtlich vertritt, der Zeitung. Auch andere Internetzugangsanbieter würden sich künftig jetzt nicht mehr von Geschädigten und deren Vertreter unter Druck setzen lassen.
In den vergangenen Monaten haben die Anbieter urheberrechtlich geschützter PC-Spiele, Musikalben und Videos eine verschärfte Gangart gegen die Raubkopierer eingeschlagen. In ihrem Auftrag spürt in Deutschland unter anderem das Schweizer Unternehmen Logistep mit spezieller Software Nutzer von Tauschbörsen wie eDonkey auf. Auf der Basis dieser Ermittlungen sind zum Beispiel allein bei der Staatsanwaltschaft Karlsruhe im Juni und Juli dieses Jahres über 20.000 Anzeigen wegen Urheberrechtsverletzungen eingegangen.
Mehr noch: Logistep hat die betroffenen Internet-Anbieter mit automatischen E-Mails bombardiert, in denen es diese auffordert, die Daten der "Online-Sünder" zu speichern - und dann der Staatsanwaltschaft zur Verfügung zu stellen. Bei Versatel wurden durch die Mails tageweise die Großrechner blockiert, was zu einer rechtlichen Auseinandersetzung mit Logistep führte. Das Landgericht Flensburg verfügte nun, dass Versatel nicht für fremde Inhalte verantwortlich gemacht werden darf.
Versatel-Rechtsanwalt Berger rechnet jedoch damit, dass den P2p-Nutzern nur eine Verschnaufpause bleibt. Denn 2006 dürfte ein Gesetz zur sechsmonatigen Datenspeicherung verabschiedet werden - was die "Software-Schnüffler" zum Anlass für einen neuen Anlauf nehmen werden.
http://de.internet.com/index.php?id=2040111
Versatel erstreitet Sieg gegen Medienindustrie
Die Nutzer von Internet-Tauschbörsen können aufatmen. Denn in Deutschland droht ihnen vorerst keine Strafverfolgung. Zumindest haben die geschädigten Unternehmen vorerst kaum eine rechtliche Handhabe mehr, gegen den illegalen Tausch vorzugehen. Das berichtet die Tageszeitung 'Die Welt' (Freitagausgabe). So hat jetzt das Landgericht Flensburg entschieden, dass das Telekommunikationsunternehmen Versatel keine Daten mutmaßlicher Straftäter speichern und gegen diese vorgehen muss.
"Das Urteil hat den Charakter eines Präzedenzfalls", sagte Anwalt Ernst Georg Berger, der Versatel rechtlich vertritt, der Zeitung. Auch andere Internetzugangsanbieter würden sich künftig jetzt nicht mehr von Geschädigten und deren Vertreter unter Druck setzen lassen.
In den vergangenen Monaten haben die Anbieter urheberrechtlich geschützter PC-Spiele, Musikalben und Videos eine verschärfte Gangart gegen die Raubkopierer eingeschlagen. In ihrem Auftrag spürt in Deutschland unter anderem das Schweizer Unternehmen Logistep mit spezieller Software Nutzer von Tauschbörsen wie eDonkey auf. Auf der Basis dieser Ermittlungen sind zum Beispiel allein bei der Staatsanwaltschaft Karlsruhe im Juni und Juli dieses Jahres über 20.000 Anzeigen wegen Urheberrechtsverletzungen eingegangen.
Mehr noch: Logistep hat die betroffenen Internet-Anbieter mit automatischen E-Mails bombardiert, in denen es diese auffordert, die Daten der "Online-Sünder" zu speichern - und dann der Staatsanwaltschaft zur Verfügung zu stellen. Bei Versatel wurden durch die Mails tageweise die Großrechner blockiert, was zu einer rechtlichen Auseinandersetzung mit Logistep führte. Das Landgericht Flensburg verfügte nun, dass Versatel nicht für fremde Inhalte verantwortlich gemacht werden darf.
Versatel-Rechtsanwalt Berger rechnet jedoch damit, dass den P2p-Nutzern nur eine Verschnaufpause bleibt. Denn 2006 dürfte ein Gesetz zur sechsmonatigen Datenspeicherung verabschiedet werden - was die "Software-Schnüffler" zum Anlass für einen neuen Anlauf nehmen werden.
http://de.internet.com/index.php?id=2040111