T-Online darf Verbindungsdaten nicht speichern

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Wie das Landesgericht Darmstadt am heutigen Mittwoch entschied, darf der Internet-Provider T-Online nicht mehr alle Verbindungsdaten seiner Internetkunden mit dem Tarif "dsl flat" speichern. Das Urteil ist rechtsgültig, eine Revision wurde nicht zugelassen.

Verboten wurde der Telekom-Tochter unter anderem bei Internetverbindungen das Volumen der übertragenen Daten zu speichern. Außerdem muss T-Online all jene Daten umgehend löschen, welche eine Verbindung zwischen der zugeteilten IP-Adresse und dem Nutzer herstellen.

Dem Gericht zur Folge, sind diese Daten für das Erstellen der Rechnung nicht erforderlich. Das Urteil wurde von Datenschützern mit Freude aufgenommen.


von MarkusP für WinFuture.de

http://winfuture.de/news,23887.html

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nice... nur schade das eu gesetz über de gesetze geht ^^
 
also is das gar nicht mal so schlecht oder wie ??

was bedeudet das mit dem eu recht ??

*keinPlan*

mfg
 
Tobster schrieb:
also is das gar nicht mal so schlecht oder wie ??

was bedeudet das mit dem eu recht ??

*keinPlan*

mfg


Bis dato heißt es : t-Online darf nich speichern was für filesharrer sehr gut ist weil die auch alle bisherigen daten löschen müssen.

Eu Recht: Das gesetz kommt auch bald und sagt genau das gegenteil das Provider sehr wohl alles speichern müssen 8 wer hat wie lange wohin telefoniert, wer hat weivel Traffic verursacht, Überwachung also)

Aber bis dato..sehr gut ^^
 
ahhhh ok ! also können die sich noch ein bisschen zeit lassen !! und der Datenschutz wird sozusagen abgeschafft oder wie ??
 
T-Online darf nur für Rechnung nötige Verbindungsdaten speichern

Die T-Online AG muss die IP-Adressen von Flatrate-Nutzern sofort nach Beendigung der jeweiligen Verbindung löschen. So urteilte am heutigen Mittwoch die 25. Zivilkammer des Landgerichts Darmstadt in der Berufungsverhandlung zur erstinstanzlichen Entscheidung in der Klage des Flatrate-Nutzers Holger Voss (Az. 25 S 118/2005). Das bislang ebenfalls mitgespeicherte Volumen darf der Provider noch nicht einmal erheben, geschweige denn speichern. Die Kammer vertritt die Auffassung, dass diese Daten für eine Rechnungsstellung nicht erforderlich sind und deshalb deren Erhebung und Speicherung nach den Vorschriften des Telekommunikationsgesetzes nicht zulässig ist. Die bislang über Voss erhobenen Daten müssen rückwirkend gelöscht werden. Für den Fall der Zuwiderhandlung droht T-Online ein Ordnungsgeld von 100.000 Euro oder 6 Monate Haft, vollstreckbar gegen den Vorstand.

http://www.heise.de/newsticker/meldung/68801

das sind doch mal sehr gute news für den armer p2p user und datenschützer :top:
 
Tobster schrieb:
ahhhh ok ! also können die sich noch ein bisschen zeit lassen !! und der Datenschutz wird sozusagen abgeschafft oder wie ??
ja. spätestens mit einführung der vorratsdatenspeicherung ist es damit soweit :-(
 
wer blickt da eigentlich noch durch, wenn ein gesetz gemacht wird, werden doch 3 neue gemacht die das gegenteil behaupten, sich jedoch gegenseitig wieder aufheben un somit mit dem ersten zusammen ungültig sein könnten, falls der richter schon über 40 war
oder wie oder wo oder was ???
 
natürlich dürfen die dass tun...aber nur mit ausnahmen
 
natürlich dürfen die dass tun...aber nur mit ausnahmen
genaugenommen: Sie dürfen es nicht tun, außer bei Ausnahmen... *klugscheiss* ;)

Leider tun sie es trotzdem - wenn man dort anruft und sich bis zum zuständigen Mitarbeiter durchfragt ( ... ) und ihm die alles entscheidende Frage stellt: [kurz:] "Loggt T-... immernoch oder nicht?"
So bekommt man (in diesem Fall ich und noch zwei Bekannte) als Antwort: "Kein Kommentar!"

Wieso "kein Kommentar" ? Wenn der T-Konzern es nicht mehr macht (wie es unser Recht fordert) - wieso dann nicht einfach die Wahrheit sagen?
Wenn der T-Kon jedoch immernoch gegen die "Regeln" verstößt, so wäre eine Fehlinformation strafbar und in diesem Fall ein "kein Kommentar" angemessen.

Glücklicherweise habe ich mich von dem T-Verein soweit es geht losgesagt - aber die zu ärgern mach wirklich Spaß :D .

Deshalb Leute - ruft beim T-Kon an und fragt dort nach dem Log-Verfahren!
Es ist unser gutes Recht!


Deren "Kein Kommentar!" soll denen im Hals stecken bleiben!
 
Das betrifft ja dann nicht nur T-Online sondern alle Anbieter.

Es ist ja in der Vergangenheit bei diversen Anbietern vorgekommen das Leuten mit sehr hohem Traffik einfach gekündigt wurde.
Das können sie nun nicht mehr und das ist doch ganz erfreulich :D.
 
aber die zu ärgern mach wirklich Spaß :D .

Deshalb Leute - ruft beim T-Kon an und fragt dort nach dem Log-Verfahren!
Es ist unser gutes Recht!

haha - das ma ne idee.
aba mir egal, bin bei versatel und die sagen die loggen nicht!
 
Natürlich verarbeiten sich solche Daten mindestens Intern...wie blauäugig muss man sein.
Gesetze hin oder her
 

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