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Wie das Landesgericht Darmstadt am heutigen Mittwoch entschied, darf der Internet-Provider T-Online nicht mehr alle Verbindungsdaten seiner Internetkunden mit dem Tarif "dsl flat" speichern. Das Urteil ist rechtsgültig, eine Revision wurde nicht zugelassen.
Verboten wurde der Telekom-Tochter unter anderem bei Internetverbindungen das Volumen der übertragenen Daten zu speichern. Außerdem muss T-Online all jene Daten umgehend löschen, welche eine Verbindung zwischen der zugeteilten IP-Adresse und dem Nutzer herstellen.
Dem Gericht zur Folge, sind diese Daten für das Erstellen der Rechnung nicht erforderlich. Das Urteil wurde von Datenschützern mit Freude aufgenommen.
von MarkusP für WinFuture.de
http://winfuture.de/news,23887.html
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nice... nur schade das eu gesetz über de gesetze geht ^^
Verboten wurde der Telekom-Tochter unter anderem bei Internetverbindungen das Volumen der übertragenen Daten zu speichern. Außerdem muss T-Online all jene Daten umgehend löschen, welche eine Verbindung zwischen der zugeteilten IP-Adresse und dem Nutzer herstellen.
Dem Gericht zur Folge, sind diese Daten für das Erstellen der Rechnung nicht erforderlich. Das Urteil wurde von Datenschützern mit Freude aufgenommen.
von MarkusP für WinFuture.de
http://winfuture.de/news,23887.html
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