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Das Landgericht Darmstadt entschied am Mittwoch, dass T-Online in Zukunft keine IP-Adressen seiner Flatrate-Nutzer mehr speichern darf. Das Urteil könnte weit reichende Auswirkungen auf die Klagekampagne der Musikindustrie haben – jedenfalls, bis die EU-Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung in geltendes Recht umgesetzt wird.
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