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spiegel.de schrieb:T-Online dürfte mit großer Wahrscheinlichkeit in die nächste Instanz ziehen. Und falls das Unternehmen auch dort verliert, könnte der Bundestag ja immer noch die Gesetze anpassen, so dass die Speicherung für zulässig erklärt wird.
Thoniel schrieb:naja aber das kann man auch als argument nutzen das alle telefongspräche angezapft werden dürfen