Spiegel / StVZO (für Reimporte)

qwerty1896

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Spiegel / StVZO (für Reimporte)

Hallo !

Ich habe ein kleines Problem. In § 56 II der StVZO steht, welche Voraussetzungen ein Spiegel erfüllen muss und nimmt dabei Bezug auf den "Anhang III Nr. 2.1.1 der im Anhand zu dieser Vorschrift genannten Richtlinie".

Wo finde ich diesen Anhang, der mir sagt, wie ein Spiegel auszusehen hat ?

Anders gefragt:
Muß ein (zulässiger) Aussenspiegel von innen verstellbar (egal, ob manuell o. elektrisch) sein ?


Vielen Dank für Eure Mühe.
 
Re: Spiegel

Ob es nach ganz neuen Richtlinien sein muss.. ich weiss es nicht.
Es gibt jedoch genügend Autos wo die (seriemäßigen) Spiegel nur aussen zu verstellen sind.
Dies sind natürlich die älteren Modelle.

Egal wie zugelassen ist das Ding immer dann wenn es eine ABE hat oder eben beim lieben TÜV abgenommen und eingetragen ist.
 
Die Serien-Spiegel müssen von Hand oder durch elek. Weise einstellbar sein!

Handelt es sich gemäß §21 um eine Einzelabnahme, so kann der Dekra-Beamte das Ding, ich nehme bewusst als Beispiel M3 Außenspiegel (da diese nicht mehr von innen zu verstellen sind), dir Eintragen - somit bist du damit auf der sicheren Seite.

Verbaust du aber Serienspiegel, müssen diese eine "Verstellfunktion" aufweisen.

MfG
 
@Sherlock
Die Serien-Spiegel müssen von Hand oder durch elek. Weise einstellbar sein!

Hast Du einen entspr. Link, wo ich diese Aussage im Netz finden kann? Deine Aussage stammt sicherlich aus folgender Quelle "Anhang III Nr. 2.1.1"; diese finde ich jedoch nicht! Eine gedruckte StVZO habe ich leider nicht.


Hier also das Problem:
In der Verwandtschaft wurde ein Ford Fiesta Trend 1.4 (Vorgängermodell; Reimport aus Dänemark) erworben. Der Wagen hat das Werk im Januar 2009 verlassen. Alle Fiestas, die für den EU-Markt bestimmt sind, werden lt. Ford in Köln gebaut.

Leider hat der Wagen keine Aussenspiegel, die von innen einstellbar sind. Zumindest der Kundenservice von Ford kann bzw. wollte mir keine Auskünfte geben, wie das o.g. Modell nach Dänemark (standardmäßig) ausgeliefert wird. Zum Produktteam von Ford bin ich leider (noch) nicht vorgedrungen. Ford selbst sieht hierdrin keinen Garantiefall, da das Fehlen eines Teils innerhalb von 24 Std. nach Übergabe an den Händler anzuzeigen ist.

Ich will mich somit an den Händler wenden. Der Händler (alle Marken) behauptet glatt, dass dieses die Ausführung für den dänischen Markt sei.

Anmerkung zum Spiegel:
Beheizbar!!! Motor ist einbaut; allerdings fehlt das Steuerungselement. Dieses kostet 65 EUR + 19%.
 
Halli Hallo!

Schriftlich habe ich es nicht, dennoch hatte ich diese Problem auch...bin dann schnell zum Dekra Prüfer meines Vertrauens gefahren, und schilderte mein Problem. Dieser sagte mir das die Spiegel von Hand oder durch elek. Weise einstellbar sein müssen!

Da ich diesem Mann vertraue, denke ich das diese Aussage stimmt.

MfG
 

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