Hatte vielleicht etwas blöd gefragt.
Die Sache ist ja die, dass der Chef bzw. sein Bevollmächtigter die Daten des digitalen Fahrtenschreibers auslesen und speichern MUSS. Ein angestellter Fahrer darf seine Karte natürlich auslesen. Ich hatte dazu
CHIPDRIVE® Webshop > Software > Software auf CD > CHIPDRIVE® Driver Card Software verwendet. Vorteil dieser Lösung ist, dass man als Fahrer die Daten täglich auslesen kann (Schleppi vorausgesetzt) und dann auch tageweise speichern kann. Diese Daten kann man dann z.B. im amtlich geforderten Dateiformat per e-mail an die Firma schicken oder auf einem USB-Stick abgeben.
Der große Vorteil einer täglichen Erfassung liegt darin, dass im Falle einer Betriebskontrolle durch die zuständigen Organe auch nur der geforderte Eintrag übergeben werden kann.
Einfaches Beispiel:
Beim "normalen" Auslesen setzt sich am Wochenende (oder je nach dem, wenn der LKW grad auf dem Hof steht) ein Mitarbeiter in den LKW und liest den Fahrtenschreiber aus. Dabei werden alle Daten seit dem letzten Download in EINER Datei gespeichert. Dies kann im Extremfall ein Zeitraum von 28 Tagen sein. In diesem Beispiel mal vom 01.09.2009 bis 22.09.2009.
Jetzt kommt so ein grün, blau oder grau gekleidetes Männlein in die Firma und möchte von deinem Chef die Daten vom 12.09.2009 haben. Zu Zeiten der Tachoscheibe bekam er nur die Scheibe vom 12.09.2009. Ein Downloadsatz kann aber im Nachhinein nicht mehr aufgesplittet werden. Das heißt er bekommt den kompletten Datensatz vom 01.09. bis 22.09. Wenn du als Fahrer in dem Zeitraum keine Verstöße begangen hast ist das ja ok, aber wehe du bist mal am 04.09. und am 18.09. etwas zu lange unterwegs gewesen.

Das wollte der Beamte zwar eigentlich garnicht wissen, aber jetzt hat er die Daten und muss von amtswegen ein Verfahren einleiten. :gelb:
Welcher Fahrer will das schon?
Fazit:
Lieber täglich auslesen und auf der sicheren Seite stehen!
MfG Django-405