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heise-online schrieb:Die Rechtskommission des Nationalrats des Schweizer Parlaments hat am gestrigen Freitag ihre Empfehlungen für die Novelle der neuen Schweizer Urheberrechtsgesetzgebung abgegeben. Die Rechtspolitiker schlossen sich dabei größtenteils dem Beschluss der kleineren Parlamentskammer in Form des Ständerats an. Demnach sollen einerseits "wirksame technische Maßnahmen zum Schutz von Werken und anderen Schutzobjekten nicht umgangen werden dürfen". Andererseits soll Kopierschutzknacken etwa für den Eigengebrauch ausdrücklich erlaubt werden. Ein solches Umgehen technischer Schutzmaßnahmen müsste aber in einer rechtlichen Grauzone stattfinden: Programme zu diesem Zweck sollen mit der Revision eigentlich illegal werden.
Zum Origianl auf heise.de
Nett, wenigstens noch etwas konsumentenfreundlich, was man hier in Deutschland nicht hat.
mfg
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