Hanseatische Ablehnung
Der prinzipientreue Hamburger Hanseat lehnt „Auszeichnungen fremder Herren“ ab. Zurück geht diese Tradition auf ein Gesetz im Hamburger Stadtrecht von 1270. Die Tatsache, dass die „äußerlich sichtbaren Ordensinsignien den Dekorierten vor seinen Kollegen und Mitbürgern als einen Vorzüglicheren auszeichnen sollen“, galt schon damals als ein Umstand, der in entschiedenem Widerspruch zum bürgerlichen Geiste der Verfassung stehe. („Es gibt über dir keinen Herren und unter Dir keinen Knecht.“)
So ist es nach Hamburgischer Ordenspraxis bis heute noch allen Senatoren, Bürgerschaftsabgeordneten und Mitarbeitern im öffentlichen Dienst ausdrücklich untersagt, Auszeichnungen anzunehmen – auch nach ihrer Pensionierung. Der Hanseat bekomme seinen Lohn in dem Bewusstsein erfüllter Pflicht, nicht etwa durch Auszeichnungen.
Diese zuletzt im Senatsbeschluss von 1963 bekräftigte Praxis hat unter anderem ihre Bestätigung darin gefunden, dass
Helmut Schmidt die Annahme des Bundesverdienstkreuzes mit der Begründung verweigerte, ehemaliger Hamburger Senator zu sein. Weitere bekannte Ablehner der Auszeichnung waren Hans Olaf Henkel, Inge Meysel, Jan Philipp Reemtsma, Heidi Kabel etc.
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Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland - Wikipedia