Rechtliche Frage POI-Warner auf PDA

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bernie70

Hallo,

vor kurzem war auf VOX ein Bericht zu sehen, in dem es um "mobile" Blitzwarner ging. Hier ein Ausschnitt des Berichtes, der unter folgender Seite zu lesen ist: VOX

Nie mehr ein Knöllchen wegen zu schnellen Fahrens - doch leider ist der Gebrauch solcher Geräte verboten. Laut § 23 Abs. 1b StVO fallen unter das Verbot alle Geräte, die dafür bestimmt sind, Verkehrsüberwachungsmaßnahmen anzuzeigen oder zu stören. Dazu gehören auch Navigationsgeräte, PDAs, Handys usw., die solche Warnfunktionen integriert haben. Wer solche Apparate nutzt, muss mindestens 75,- EUR Bußgeld zahlen, bekommt vier Punkte in Flensburg und muss damit rechnen, dass die Polizei das Gerät einzieht und behält. So will es das Gesetz. Und zwar nicht nur in Deutschland, sondern auch in anderen europäischen Ländern.

Dass diese Geräte in Deutschland und auch anderen Ländern nicht verwendet werden dürfen, wissen wir ja. Allerdings hat mich die Tatsache erschreckt, dass die Polizei die Geräte auch einziehen und behalten kann - abgesehen von den 4 Pünktchen.

Meine Frage ist jetzt folgende: Darf die Polizei ohne "Durchsuchungsbefehl" einfach in dein Auto rein und deinen PDA untersuchen, was ev. installiert ist? Hat da jemand Erfahrung oder kennt sich mit dem Gesetz aus?
 
Sowit ich informiert bin, darfst du dich mit Hilfe des PoiWarners oder ähnlichem vor Fahrtantritt informieren, es ist glaube nur verboten, wenn das Gerät gewisse Ansagen während der Navigation macht...

Von daher finde ich es relativ fraglich, wie man es dir nachweisen will...seitens du stehst bei einer Verkehrskontrolle und plötzlich schreit es neben dir "Überwachungspunkt 50km/h" *lol*
 
Korrekt JoSpeed.
Daher sollte man sich im Falle des Falles vergewissern, dass das Display des Gerätes dunkel ist, oder das Gerät abschalten.
Die Staatsmacht weiß nämlich auch ohne Durchsuchungsbefehl, was der kleine grüne Punkt in einer der Ecken des Displays bedeutet...
Das nennt sich dann "begründeter Tatverdacht" dann dürfen sie.
Auch ohne Befehl.:eek:
 
Moin

in Deutschland is es nach wie vor völlig ungeklärt ... und ich würde in jedem Fall einen Rechtsgelehrten zu Rate ziehen. Es ist erlaubt eine Liste (einfachste Form einer Datenbank) zu machen ... diesem dem Beifahrer in die Hand drücken und sich erinnern lassen. Und was anderes machen die Navis mit POI auch nicht. Geräte die direkt Einfluß nehmen (Radar- und Laserwarner welches Radar bzw. den Laser erkennen) sind nach wie vor verboten. So lange kein "Machtwort" wie in der Schweiz gesprochen wird welches dann in einem Gesetz endet (typ. Deutschland) würde ich wie gesagt immer nen Anwalt einschalten. Vor allem bei Smartphones oder PDA´s mit Tellifunktion. Die müssen einen begründeten Verdacht vorweisen. Sonst dürfen auch die Grünlinge nix machen.

Gruß Ducky
 
Also die POI Warner sind ja wenn man ehrlich ist doch sehr ungenau, auch wenn man se monatlich aktuell hält, die Bullen haben ja Zeit zum umbauen anstatt Kinder*chänder und Frauenklopper im Netz und Real zu jagen! :mad:
 
Also die POI Warner sind ja wenn man ehrlich ist doch sehr ungenau, auch wenn man se monatlich aktuell hält, die Bullen haben ja Zeit zum umbauen anstatt Kinder*chänder und Frauenklopper im Netz und Real zu jagen! :mad:
Hast vollkommen Recht, aber damit läst sich ja leider kein Geld verdienen!!!


Meik :lego:
 
Daher sollte man sich im Falle des Falles vergewissern, dass das Display des Gerätes dunkel ist, oder das Gerät abschalten.

Sehe das auch so wie sternschnuppe43
Wie will die Polizei deinen PDA mit begründeten Tatverdacht untersuchen wenn er ausgeschaltet ist?
Mal ehrlich den "Aus" Taster zu betätigen bis angehalten wird sollte ja eine überwindbare Aufgabe sein :D
 
Hallo,

danke erst mal für eure Antworten.

Ich habe jetzt einfach (wie für die Aufnahme von POI's) eine Taste am PDA mit der Funktion "[Alles Beenden]" von SPB Pocket Plus 3 belegt. Wenn ich einen Herrn in Grün sehe und auf die Taste drücke ist plötzlich nichts mehr aktiv - WELCH WUNDER!!!

bernie70
 
Und im neuen POI-Warner3 ist dafür auch schon der PANIC-Button eingebaut - löscht alle Blitzer-Daten mit einem Knopfdruck.

Sehr nützlich, wenn man vor Fahrtantritt die Tour geplant hat und danach die Infos ja gar nicht mehr braucht....:D

hamaman
 
Hi,

den Panic Button im POI Warner finde ich voll blöd. :löl:
Bis man sich bis zum POI-Warner durchgeklickt und auf den Panic-Button gedrückt hat, ist man sicher in den Straßgraben, oder schlimmer noch in den Polizeiwagen gefahren. :mad:

Da gefällt mit die Idee von bernie70 besser. Gerät aus, alle Programme geschlossen und dass mit einem Knopfdruck. :D

In dem Sinne allzeit gute Fahrt. :lego:

Garf12
 
Je nachdem, wie ermittlungsgeil der Grünfisch ist, könnte er sich die Frage stellen, weshalb ein PDA an der Scheibe hängt, der nur den HEUTE-Bildschirm zeigt....:eek:

Wenn dann die proggies gecheckt werden und die Blitzer-POIs fein säuberlich im Datei-Explorer auftauchen......:o

Aber sicher ist das zu pessimistisch fabuliert, oder?

Gilt das eigentlich juristisch als (richterlich zu genehmigende) Hausdurchsuchung oder ist es zulässig (begründeter Anfangsverdacht?), das equipment zu checken?

Hatt´s hier Juristen im board?

gruß
hamaman
 
Nie mehr ein Knöllchen wegen zu schnellen Fahrens - doch leider ist der Gebrauch solcher Geräte verboten. Laut § 23 Abs. 1b StVO fallen unter das Verbot alle Geräte, die dafür bestimmt sind, Verkehrsüberwachungsmaßnahmen anzuzeigen oder zu stören. Dazu gehören auch Navigationsgeräte, PDAs, Handys usw., die solche Warnfunktionen integriert haben. Wer solche Apparate nutzt, muss mindestens 75,- EUR Bußgeld zahlen, bekommt vier Punkte in Flensburg und muss damit rechnen, dass die Polizei das Gerät einzieht und behält. So will es das Gesetz. Und zwar nicht nur in Deutschland, sondern auch in anderen europäischen Ländern. In der Schweiz gibt es gleich ein Strafverfahren dazu !!

Würde es denn dann reichen, die Funktion im Einstellungsmenu der Navisoftware abzuschalten (Klar, dass der POI-Warner nicht installiert ist !), so dass man im Fall einer Kontrolle beweisen kann, diese Funktion nicht genutzt zu haben.
Es ist m.E. nicht möglich, diese Funktion aus der Navi-Software zu entfernen.

Daher finde ich die Gesetzeslage ziemlich unbefriedigend formuliert.
Wenn man das ganz eng auslegt, dürfte man überhaupt kein PDA mit Navi mehr im KFZ betreiben...:mad:

Es wird darauf hinauslaufen, dass der Gesetzgeber den Entwicklern der Navisoftware es untersagen wird, diese POIs zu integrieren.
 
Hi
jospeed: Sowit ich informiert bin, darfst du dich mit Hilfe des Poi-Warners oder ähnlichem vor Fahrtantritt informieren, es ist glaube nur verboten, wenn das Gerät gewisse Ansagen während der Navigation macht.
völlig korrekt. Nur nicht aktivierte POI´s sind OK dann können die Grünen (oder bald die dunkelblauenI) nichts machen.
Aber selbst Autoradio-Navigationssystem haben die Blitzer integriert (weil es eben vor der Fahrt erlaubt ist die Blitzpunkte zu "visualisieren" ). Muß meistens über Tastenkombi aktiviert werden. Kollege hat´n Blaupunkt, da gehts.
So, und wie wollen die das rausfinden ?
MfG
four4four
Die meisten Unfälle werden durch die Penner verursacht die nach dem Motto erst Lenken, dann Blinken, und vielleicht Rückspiegel benutzen fahren. Bin im Jahr 60.000 km im Jahr im Ländle unterwegs und erlebe den tägl. Wahnsinn auf deutschen Autobahnen.
 
Ich verstehe wirklich nicht, warum sich alle vor Blitzern warnen lassen, wenn nur in den wenigsten Fällen einer vorhanden ist. Warum können die Hersteller diverser Warnsoftware die Sachlage nicht aufklärerischer benennen und einfach von "unfallträchtigen Schwerpunkten" sprechen. Eine Ansage könnte dann lauten: "Sie durchfahren eine unfallträchtige Zone auf 300m (200m, 100m)"

Was interessieren mich Blitzer? Ich möchte ungefährdet ankommen und bin daher hoch erfreut, wenn ich Schilder am Strassenrand sehe, die mir die richtige Geschwindigkeit mitteilen oder mich auf Auffahrunfallpunkte hinweisen. Wenn so etwas durch weitere Hilfsmittel unterstützt wird, die mir mitteilen, wo auf der Karte der Polizeiwache viele Nadeln mit farbigen Köpfen stecken, kann das doch nur unterstützend wirken. Das die Polizei nur dort mit technischen Mitteln den Verkehr überprüfen/beobachten darf (oder darf sie das auch woanders?), ist mir völlig egal.

Ich frage mich ernsthaft, wer etwas dagegen haben will, dass ich mich auf gefährliche Stellen hinweisen lasse, um mich dort besonders! umsichtig zu verhalten. Benennt die Punkte um, nehmt andere Bildchen auf der Karte und ändert die Ansagen. Dann muss man nur noch einen Privatsender mit dem ihm angetragenen reisserischen und nicht immer gut recherchierenden Journalismus gewinnen, um die Sichtweise klarzustellen. Dann ist eine junge Testfahrerin auch nicht mehr enttäuscht, wenn das Navi sich meldet, obwohl dort kein Blitzer steht.

Ansonsten finde ich es ziemlich blöd, wenn hier die Polizei, die uns nur vor wirtschaftlichen und/oder gesundheitlichen Schäden bewahren möchte, mit Worten wie "Bullen" bezeichnet wird. Das haben sie wirklich nicht verdient.

heiwi
 
Ein sehr konstruktiver Beitrag!

Jetzt noch ergänzt durch einen Zusatz "Sie durchfahren eine unfallträchtige (30er, 50er, 70er u.Ä.) Zone auf 300m (200m, 100m)" und alle wären glücklich und zufrieden, oder?

gruß
hamaman
 
Tolle Ergänzung der Ansage.
Warum ist mir das nicht gleich eingefallen?

Grüße
heiwi
 
Kleiner Tipp:

Die besten POI-Warner sind die Dinger, die am Straßenrand stehen mit rot eingekreisten schwarzen Zahlen...

;)

Rechtlich sind die "Ansager" halt verboten, im Ausland besonders.

Gruß,
broesel67
 
Blitzer

Im VOX ist doch schon alles gesagt.

POI`s sind verboten. Wer das Gerät rechtzeitig ausmacht ist fein raus. Nie auf verlangen den PDA in Polizei.Hände geben dann wäre er unter Umständen weg.

Daher ausmachen und gut ist es.

Gruss
Peterle123
 
Ich finde es immer wieder erstaunlich, wie unkritisch die Menschen den Fernsehbeiträgen gegenüberstehen.

Wie "gefärbt" der Beitrag bei VOX war, ist doch schon daran zu erkennen, dass eine junge Dame mit einem entsprechend ausgestattetem Navi auf die Testroute geschickt wurde und bei jedem mobilen Überwachungspunkt enttäuscht war, dass dort kein Blitzer stand. Der nicht wissende Zuschauer musste somit ja den Eindruck haben, dass diese besonderen Navigeräte nicht viel taugen. Die beiden Wortbeiträge (Polizist/Anwalt) zählen für mich überhaupt nicht. Ein Polizist muss diese Meinung haben und ein Anwalt, der keine Werbung machen darf, wird jede Gelegenheit nutzen, seinen Namen in die Öffentlichkeit zu bringen.

Nach meinem Wissen gibt es bisher noch kein Urteil in Deutschland zu den besonders ausgestatteten Navigeräten, die ja nicht vor einer bestehenden Überwachung warnen, sondern lediglich eine mögliche Position anzeigen. Als der § 23 Abs. 1b StVO entstand, gab es noch keine POI-Warner. Daher spricht dieser Paragraph ja auch von "insbesondere Radarwarn- und Laserstörgeräten".

Wenn ein privater Fernsehsender mal wieder Stimmung machen möchte, wären doch die Kollegen von den privaten Radiosendern eine wesentlich effektivere Zielscheibe, da diese Kollegen zumeist zur halben und ggf. vollen Stunde vor wirklich positionierten Überwachungsgeräten warnen. Aber einem Kollegen pinkelt man ja nicht ans Bein.

Wann wird endlich mal ein Polizist ein Autoradio beschlagnahmen und ein Bußgeld verhängen, weil just während einer Überprüfung die Warnmeldung vor einem Blitzer aus den Lautsprechern kommt.
 
Poi Warner

Hallo,

ich glaube auch, die sicherste Methode ist, das Gerät einfach auszuschalten und für die Polizei nicht sichtbar hinzulegen.

So entzieht man sich jedem Vorwurf, und wenn die Poi-Warner funktionieren, kann einem ja auch nicht der Vorwurf des "zu schnell fahrens" gemacht werden - man würde also nur in einer allgemeinen Verkehrskontrolle auffallen - oder bei einem Unfall. Falls dann das getunte Navi auffällt ist der Kostenfaktor des Unfalls meist erheblicher als das getunte Navi.

Also von mir aus sollen die Grünen ruhig kommen.

Solange es noch kein offizielles Gesetz gibt wird auch nichts passieren. Also im Notfall den Anwalt einschalten.

Mfg Hitec

:hot:
 
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