Folge dem Video um zu sehen, wie unsere Website als Web-App auf dem Startbildschirm installiert werden kann.
Anmerkung: Diese Funktion ist in einigen Browsern möglicherweise nicht verfügbar.
Zitat von Toni_Almeida: Eigentlich müsste er die Ware ja zurück geben, wenn sie gestohlen ist. Was aber wenn der Schmuck wirklich bereits bei der Scheideanstalt gelandet ist?????? Dann kann er ja den Schmuck nicht mehr zurückgeben...
Ist eine veräußerte Sache mit dem Recht eines Dritten belastet, so erlischt das Recht mit dem Erwerb des Eigentums.
Was er müsste ist höchstens seine Blase entleeren und nicht den Schmuck an die Eltern wieder aushändigen und schon gar nicht an "deinem" Freund.
Wie soll der Juwelier beim Ankauf prüfen das der Schmuck gestohlen ist, was meinst du wie viel Schmuck bei den Pfandleier herumliegt, meinst du wirklich das dieser, bei jedem Ring, Kette etc. die nicht besonders Teuer sind jedes mal zur Polizei rennt ?
Es kommt natürlich auch darauf an, was der Kunde da anbringt, wenn er jetzt mit einem (Übertrieben) WM Pokal () ankommt, da wird jeder Juwelier misstrauisch und Check die Ware.
In deinem Fall ist er zu nichts verpflichtet, solange keine Beschlagnahme von der Polizei erfolgt.
Nur mal sone frage nebenbei, kann es sein das dieser "vertrauensvoller" Freund du selbst bist, oder du die Sachen von einem bekommen und sie selbst zum Juwelier gebracht hast, wobei dir jetzt die Hose flattert, oder du dir einfach irgendwelche Geschichten herholst
Denn nicht lange ist es her, wo du hier die fragen gestellt hast, "wie man als Schüler gutes Geld verdienen kann" und die frage zu den "Casinos""Pokerturnier" etc.und abgesehen davon, warst du auch schon "Vermieter, der seine Mieter raushaben wollte" <~~ hier warst du sogar 16, wenn du jetzt meinst 18 zu sein ?
...für mich klingt das alles merkwürdig![]()