Problem - Goldschmuck ohne Wissen des Besitzers verkauft

Status
Für weitere Antworten geschlossen.
Und wie lang sind diese Fristen?
Länger als ein halbes Jahr? Wenn ja, wo steht das?!
 
Zitat von Toni_Almeida: Eigentlich müsste er die Ware ja zurück geben, wenn sie gestohlen ist. Was aber wenn der Schmuck wirklich bereits bei der Scheideanstalt gelandet ist?????? Dann kann er ja den Schmuck nicht mehr zurückgeben...

Was er müsste ist höchstens seine Blase entleeren und nicht den Schmuck an die Eltern wieder aushändigen und schon gar nicht an "deinem" Freund. ;)

Wie soll der Juwelier beim Ankauf prüfen das der Schmuck gestohlen ist, was meinst du wie viel Schmuck bei den Pfandleier herumliegt, meinst du wirklich das dieser, bei jedem Ring, Kette etc. die nicht besonders Teuer sind jedes mal zur Polizei rennt ?

Es kommt natürlich auch darauf an, was der Kunde da anbringt, wenn er jetzt mit einem (Übertrieben) WM Pokal ( :D ) ankommt, da wird jeder Juwelier misstrauisch und Check die Ware.

In deinem Fall ist er zu nichts verpflichtet, solange keine Beschlagnahme von der Polizei erfolgt.

Nur mal sone frage nebenbei, kann es sein das dieser "vertrauensvoller" Freund du selbst bist, oder du die Sachen von einem bekommen und sie selbst zum Juwelier gebracht hast, wobei dir jetzt die Hose flattert, oder du dir einfach irgendwelche Geschichten herholst :rolleyes:

Denn nicht lange ist es her, wo du hier die fragen gestellt hast, "wie man als Schüler gutes Geld verdienen kann" und die frage zu den "Casinos""Pokerturnier" etc.und abgesehen davon, warst du auch schon "Vermieter, der seine Mieter raushaben wollte" <~~ hier warst du sogar 16, wenn du jetzt meinst 18 zu sein ?

...für mich klingt das alles merkwürdig :p
 
Ohne wissen des Besitzers hat er den Schmuck nicht verkauft, da er beim Verkauf selbst Besitzer war. Du meinst wohl eher den Eigentümer?

Der Juweilier kann überhaupt nicht belangt werden, da er bei der Übergabe in gutem Glaube war; d.h. er ist davon ausgegangen, dass dein Freund über 18 und Eigentümer des Schmucks war. (§ 932 BGB, Gutgläubiger Erwerb vom Nichtberechtigten).

Allerdings sagt § 935 BGB (Kein gutgläubiger Erwerb von abhanden gekommenen Sachen):
Ist eine veräußerte Sache mit dem Recht eines Dritten belastet, so erlischt das Recht mit dem Erwerb des Eigentums.

Fazit:
Dein Freund hat die Hauptschuld, weil er Gewahrsam gebrochen und etwas verkauft hat, das nicht sein Eigentum war.
Diebstahl wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
Der Juwelier ist rein rechtlich nicht im Eigentum der Sache, muss also den Schmuck wieder herausgeben...

Jetzt haben wir aber das Problem, dass der Juwelier den Schmuck zur Weiterverarbeitung an die Scheideanstalt abgegeben hat.
Dazu such ich noch...
 
Was er müsste ist höchstens seine Blase entleeren und nicht den Schmuck an die Eltern wieder aushändigen und schon gar nicht an "deinem" Freund. ;)

Wie soll der Juwelier beim Ankauf prüfen das der Schmuck gestohlen ist, was meinst du wie viel Schmuck bei den Pfandleier herumliegt, meinst du wirklich das dieser, bei jedem Ring, Kette etc. die nicht besonders Teuer sind jedes mal zur Polizei rennt ?

Es kommt natürlich auch darauf an, was der Kunde da anbringt, wenn er jetzt mit einem (Übertrieben) WM Pokal ( :D ) ankommt, da wird jeder Juwelier misstrauisch und Check die Ware.

In deinem Fall ist er zu nichts verpflichtet, solange keine Beschlagnahme von der Polizei erfolgt.

Nur mal sone frage nebenbei, kann es sein das dieser "vertrauensvoller" Freund du selbst bist, oder du die Sachen von einem bekommen und sie selbst zum Juwelier gebracht hast, wobei dir jetzt die Hose flattert, oder du dir einfach irgendwelche Geschichten herholst :rolleyes:

Denn nicht lange ist es her, wo du hier die fragen gestellt hast, "wie man als Schüler gutes Geld verdienen kann" und die frage zu den "Casinos""Pokerturnier" etc.und abgesehen davon, warst du auch schon "Vermieter, der seine Mieter raushaben wollte" <~~ hier warst du sogar 16, wenn du jetzt meinst 18 zu sein ?

...für mich klingt das alles merkwürdig :p



Du Stalker!!!!!!!!!!!! :löl:
Aber finde deine Theorien sehr interessant...Um die Sachverhalte etwas abzukürzen, sage ich beispielsweise nicht, dass es gar nicht meine Mieter waren, sondern die Mieter des Freundes der Freundin meiner Schwester...usw.
Diese Geschichte entspricht aber 100 % der Wahrheit!
Auf jeden Fall danke ich euch allen für eure Mühe und die tollen Antworten, werde jetz einfach mal abwarten und gucken was passiert...wer den Schluss mitbekommen will kann mich ja anschreiben.
 
Status
Für weitere Antworten geschlossen.

Beliebte Schlagwörter

Du verwendest einen veralteten Browser. Es ist möglich, dass diese oder andere Websites nicht korrekt angezeigt werden.
Du solltest ein Upgrade durchführen oder einen alternativen Browser verwenden.

Zurück
Oben Unten