preis?!

P

PP51

nabend,
wenn zb. ein preis im internet steht 50€ für ein betimmtest artikel,
dann müssen die doch das artikel für 50 verkaufen,auch wenn sie sich vertippt haben. oder?
 
Prinzipiell schon, allerdings hat derjenige das Recht, seine Erklärung anzufechten. Dann wiederum hast Du theoretisch die Möglichkeit, Dir daraus entstandenen Schaden geltend zu machen...

Aber schreib doch einfach mal, was genau passiert ist. Vielleicht kann man dann etwas mehr dazu sagen...
 
Nein, meist ist es in den Geschäften so, dass diese keine Gewähr für Tippfehler bei ihren Preisen übernehmen. Das steht immer in AGBs. Falls es ein Preis ist bei dem der Marktpreis eher bei 500€ statt 50€ liegt, dann wirst du dir an der Kasse ziemlich hintergangen vorkommen, wenn der Artikel den erwarteten Preis um das 10x übersteigt.

Ich denke ausserdem nicht das er ein Recht auf Schadensersatz hat, weil wenn er es bei einem Geschäft gekauft hat. Außer er hat noch den Preis der 50€ aus einem Prospekt als Beweis, dann könnte er mit einem wirklich sehr toleranten Geschäftsführer einen Kompromiß treffen...

Ansonsten gibt es da keine, mir, geläufigen Möglichkeiten...

Du könntest aber auch ruhig deine Situation etwas detailierter beschreiben...

Das ist so, als ob du sagen würdest:
Du: Mein Auto hat 4 Räder.
Jmd.: Was für ein Wagen ist es denn ?
Du: Es ist ein Wagen mit 4 Rädern...
 
ich habe nochn nix gekauft aba ich hab ein arbeitspeicher endeckt der normaler weise 130.xx€ kostet ,da aber nur 2.00€.

das war schonmal auch bei einer grafik karte.

der laden heißt pc spezialist.

wo ich mein praktikum gemacht habe meinten die wenn man im schau fenster was falsches angibt dann muss man das auch für den preis verkaufen.
 
wenn in den agb steht fehler vorbehalten oder sowas dan gilts nicht...

wenn duaber den preis ÜBERWIESEN hast und die erst danach sagen " preis stimmt nicht" pech gehabt, dan müssen sie dir die Ware für den angegeben preis rausrücken
 
alsu du meinst das wenn in den agb steht das fehler vorbehalten dann muss ich den richtigen preis bezahlen.
aber dann ist es doch egal ob ich schon überwiesen hab oder nicht?
 
Ein Anspruch auf Schadensersatz besteht, wenn der Verkäufer erklärt hat, was er eigentlich nicht erklären wollte und darauf hin von seinem Recht Gebrauch macht, seine Erklärung anzufechten. Er kann eine Schadensersatzpflicht gemäß AGB ausschließen, das ist richtig.
Dazu sei gesagt, dass die Schadensersatzpflicht -so denn nicht ausgeschlossen- sich auf den Schaden beschränkt den Du erlitten hast, weil Du in die ordnungsgemäße Erfüllung (Lieferung zu diesem Preis) vertraut hast, nicht aber über den Schaden hinaus, den Du gehabt hättest, wenn Du von diesem Geschäft nie etwas gehört hast.

Um es einfacher auszudrücken: Der Verkäufer hat in vorliegenden Fall durchaus die Möglichkeit, seine Erklärung "zurückzunehmen". Ein Schadensersatzanspruch besteht, soweit dies nicht durch AGB für sogenannte "Erklärungsirrtümer" ausgeschlossen ist. Ist offensichtlich, dass der Verkäufer dies als "Masche" nutzt um sich Kundschaft zu erschließen kann sich doch wieder ein Ersatzanspruch für Dich ergeben. Dies ist allerdings stets Einzelfallfrage, weshalb eine genauere Erläuterung des Sachverhalts hilfreich wäre. Schreib doch einfach mal auf, was passiert ist.
 
Lieferpflicht auch bei falscher Preisauszeichnung
Im Falle einer falschen Preisauszeichnung auf einer Website hat der Kunde auch dann einen Anspruch auf Lieferung der Ware, wenn der angegebene Preis weit unter dem üblichen Marktpreis liegt. Dies hat das Amtsgericht Hamburg-Barmbek (Az.: 822 C 208/03) in einem aktuellen Urteil entschieden.

Dem Rechtsstreit lag folgender Sachverhalt zugrunde: Auf der Website des Beklagten fand sich ein Angebot für ein Mobiltelefon von Nokia. Der ursprüngliche Preis hierfür betrug ca. 700 Euro. Dieser Preis war durchgestrichen, das Telefon wurde nun auf der Website zu einem Preis von 14,95 Euro angeboten. Der Kläger bestellte daraufhin zwei der preisgünstigen Telefone. Nach der Bestellung erhielt er per eMail die Benachrichtigung, dass die bestellten Artikel demnächst an die angegebene Adresse versendet werden.

Kompletter Artikel auf : http://www.e-recht24.de/news/ecommerce/261.html
 
also ist das jetzt so billig???
 
hmm... der satz "irrtümer sind dem ersteller vorbehalten" denk, glaub in den AGB's oder gleich direkt mit beim Artikel drauf, dann kannste nix machen außer anrufen und dir das Angebot bestätigen lassen durch z.b. ein fax mit ner unterschrift drauf.

greetz cursed
 

Beliebte Schlagwörter

Du verwendest einen veralteten Browser. Es ist möglich, dass diese oder andere Websites nicht korrekt angezeigt werden.
Du solltest ein Upgrade durchführen oder einen alternativen Browser verwenden.

Zurück
Oben Unten