Ein Anspruch auf Schadensersatz besteht, wenn der Verkäufer erklärt hat, was er eigentlich nicht erklären wollte und darauf hin von seinem Recht Gebrauch macht, seine Erklärung anzufechten. Er kann eine Schadensersatzpflicht gemäß AGB ausschließen, das ist richtig.
Dazu sei gesagt, dass die Schadensersatzpflicht -so denn nicht ausgeschlossen- sich auf den Schaden beschränkt den Du erlitten hast, weil Du in die ordnungsgemäße Erfüllung (Lieferung zu diesem Preis) vertraut hast, nicht aber über den Schaden hinaus, den Du gehabt hättest, wenn Du von diesem Geschäft nie etwas gehört hast.
Um es einfacher auszudrücken: Der Verkäufer hat in vorliegenden Fall durchaus die Möglichkeit, seine Erklärung "zurückzunehmen". Ein Schadensersatzanspruch besteht, soweit dies nicht durch AGB für sogenannte "Erklärungsirrtümer" ausgeschlossen ist. Ist offensichtlich, dass der Verkäufer dies als "Masche" nutzt um sich Kundschaft zu erschließen kann sich doch wieder ein Ersatzanspruch für Dich ergeben. Dies ist allerdings stets Einzelfallfrage, weshalb eine genauere Erläuterung des Sachverhalts hilfreich wäre. Schreib doch einfach mal auf, was passiert ist.