Tag zusammen.
Der Artikel ist völliger Quark ...
Denn:
Wie einige der Vorredner schon sagten ... der Artikel ist völlig unseriös und stellt z.T. abenteuerliche Vergleiche mit anderen Rechtsordnungen und -noch geiler- den Meinungen von Flugbegleitungsgesellschaften (?!) dar.
Hier:
regelt der
§ 176 des StGB in seinem Absatz 1, wer ein Kind ist ...
Schaut euch den Link an ... ein Kind ist eine Person unter 14 Jahren.
Jetzt behauptet der Verfasser in seinem Artikel, dass die Definition von Kind geändert werden wird ...
Mit Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt am 4. November 2008 sind die wesentlichen Neuerungen dieses absurden Gesetzes nun Wirklichkeit in Deutschland geworden.
-> Kinder seien nämlich jetzt alle unter 18jährigen
-> wäre schlecht, denn dann würde der § ja wieder auf alle unter 18jährige passen
... und führt netter Weise als Beweis die Änderung des StGB (und anderer Gesetze) das entsprechende
Änderungsgesetz aus dem Bundesgesetzblatt an
Schaut mal rein ... ist ein wenig gewöhnungsbedürftig ... aber selbst mit der Suchfunktion und dem Wort "Kind" ... werdet ihr nur folgendes finden:
[...]
7. § 176 wird wie folgt gefasst
[...]
8. § 182 wird wie folgt geändert
[...]
-> da steht dann jeweils, was wie geändert wird ... und ja ... da wird ein wenig was geändert ...
-> aber nicht drinne steht, dass das Wort Kind nun anders im Gesetz definiert wird
Im Gegenteil ... auf der Seite 2151 steht sogar, dass § 100a Abs. 2 Nr.1 g der Strafprozessordnung neben dem Wort "kinderpornographischer" auch das Wort "jugendpornographischer" eingeführt werden soll bzw. wurde.
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Also richtig ist, dass der Gesetzgeber bei Kinderpornographie (und Jugendpornographie) nun keinen Spaß mehr versteht.
Völlig falsch ist, dass dies irgendwelche strafrechtlichen Auswirkungen auf das Sexualverhalten von Jugendlichen und über 18jährigen hat ... egal, in welcher Konstellation ...
Wo jetzt das Problem liegt ... hab ich nicht so ganz verstanden ...
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Ein letzer Vergleich ...
1.
§ 184d StGB
Wer [...] Pornos verbreitet, auf denen eine Person zwischen 14 und 18 Jahren Darsteller ist ...
... wird mit Freiheitsstrafe bis zu
drei Jahren oder mit
Geldstrafe bestraft.
2
§ 223
Wer einem anderen eins auf die 12 haut ...
wird mit Freiheitsstrafe bis zu
fünf Jahren oder mit
Geldstrafe bestraft.
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Seiner Freundin ne Ohrfeige geben ist also tendenziell mit höherer Strafe belegt, als einen Porno mit ihr zu drehen und ihn danach nem anderen zu zeigen ...
Und jetzt guckt euch noch mal an, was der Spinner in seinem Block fürn Szenario vorhersagt ...
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Gruß vom
Hobbyesel