Nach 20 Jahren immer noch strafmündig???

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Joo-

Well-known member
Nach 20 Jahren immer noch strafmündig???

Hey Freesoftboarder. Ich habe mal eine Frage die mich interessiert.

Also. Z.b Ein Mann macht einen Banküberfall und er wird 2 Jahre lang nicht gefunden. So nach 20 Jahren wird er dann doch gefasst.

Ist er dann noch strafmündig??? Oder hatt sich die Sache geklärt da es schon 18 Jahre vorbei sind??
 
§ 78 StGB schrieb:
(1) Die Verjährung schließt die Ahndung der Tat und die Anordnung von Maßnahmen (§ 11 Abs. 1 Nr. 8) aus. § 76a Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 bleibt unberührt.

(2) Verbrechen nach § 211 (Mord) verjähren nicht.

(3) Soweit die Verfolgung verjährt, beträgt die Verjährungsfrist
1. dreißig Jahre bei Taten, die mit lebenslanger Freiheitsstrafe bedroht sind,
2. zwanzig Jahre bei Taten, die im Höchstmaß mit Freiheitsstrafen von mehr als zehn Jahren bedroht sind,
3. zehn Jahre bei Taten, die im Höchstmaß mit Freiheitsstrafen von mehr als fünf Jahren bis zu zehn Jahren bedroht sind,
4. fünf Jahre bei Taten, die im Höchstmaß mit Freiheitsstrafen von mehr als einem Jahr bis zu fünf Jahren bedroht sind,
5. drei Jahre bei den übrigen Taten.

(4) Die Frist richtet sich nach der Strafdrohung des Gesetzes, dessen Tatbestand die Tat verwirklicht, ohne Rücksicht auf Schärfungen oder Milderungen, die nach den Vorschriften des Allgemeinen Teils oder für besonders schwere oder minder schwere Fälle vorgesehen sind.

10 zeichen
 
Nur so am Rande, bevor das Thema geschlossen wird:

Deine Frage bezieht sich auf die Verjährung von Straftaten.
Der Begriff strafmündig bezieht sich auf das Erreichen der Altersgrenze von 14 Jahren. Erst mit 14 kann man für begangene Straftaten auch rechtlich belangt werden. ;)
Strafmündigkeit - Wikipedia
 
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