Muss ich GEZ Gebühren zahlen?

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waldes

Well-known member
Muss ich GEZ Gebühren zahlen?

Tag alle zusammen

Bin am Freitag von der Arbeit nach hause gekommen und da lag wieder der tolle Brief on der GEZ auf dem Tisch! Ich weiß nicht wie oft ich denen den Scheiß zurück schicken soll.
Muss ich Gebühren für ein Autoradio zahlen wenn das Auto nicht auf ich zugelassen ist ich aber mit dem herumfahre? Der auf dem das Auto zugelassen ist zahlt schon GEZ.

Internet hab ich auch, läuft aber auf meinen Papa, muss ich dafür auch zahlen?

Hoffe ihr könnte mir da weiter helfen.

Ich höre eigentlich so gut wie nicht Radio. ARD ZDF und den anderen Kram schau ich garnicht, weil da einfach nichts gescheites kommt.
Jedes Jahr kommt der blöde Brief
 
einfach nicht mehr drauf antworten.dazu gibts auch noch einen anderen thread hier im forum. einfach mal suchen.

mfg

seloh
 
Ja hab damals auf den 2 Brief wenn ich mich nicht irre geantwortet,, und dann war Ruhe....Jetzt kam aber wieder ein Brief, sieht aber irgendwie anders aus. War net direkt von der GEZ sonder von SWR...komisch.
Der Typ war hier schon mal vor Weihnachten, da war ich aber auf Arbeit, eigentlih wollt der dann nochmal kommen ist aber dann nicht gekommen.
Da im Brief steht dann halt das er mich verpasst hat u.s.w

die versuchen es echt immer wieder!

Also einfach nicht mehr darauf antworten?
 
machs wie die meisten, ungeöffnet in den müll.
wieso willst du ihnen auchnoch bestätigen das du dort wohnst ?
 
Du musst die Suchfunktion nutzen, gehe sofort dort hin, gehe nicht über Thread erstellen, sondern nutze sie vorher.
 
GEZ Briefe schickt man zurück ungeöffnet :D

drauf schreibe ich immer: geprüft und abgelehnt.Zu ihrer Entlastung zurück :löl:

seither hat meine mama ruhe...sie hat eh keinen TV mehr also was soll der mist:rot:
 
@kikkerl

das ist echt gut ;)

na dann schmeiß ich en Brief weg :)

Hab bei Suchen GEZ eingegeben, hab aber nichts gefunden, darum hab ich nen neuen Thread aufgemacht. Beim nächsten mal such ich gründlicher, versprochen ;)

Danke nochmal!
 
um direkt auf die gestellte Frage zu antworten.....

NEIN....musst du nicht zahlen......dafür ist der Halter des Kfz zuständig. Bei Privatwagen reicht eine Anmeldung, diese gilt dann auch für das Autoradio.

Wenn das Fahrzeug allerdings ein Firmenfahrzeug ist, dann wird tatsächlich eine Extragebühr fällig, die dann aber auch vom Halter zu entrichten wäre.

Für deinen PC zuhause gilt gleiches.....der ist inbegriffen wenn dieser in einer Wohnung steht, indem schon GEZ gezahlt wird.

Mit ungeöffnet zurückschicken wäre ich vorsichtig. Die GEZ ist nicht in der beweispflicht. Da können wirklich tausende von Euros auflaufen, gegen die man nichtmal klagen kann. Das habe ich selbst erlebt. Ich war bei der GEZ angemeldet und bin zu mit meiner heutigen Frau zusammen gezogen, wobei sie die GEZ Anmeldung übernommen hat. Ich habe mich aber nicht abgemeldet.
Trotzdem wir bewiesen haben das wir seit Jahren zusammenwohnen und auch GEZ Gebühr entrichtet haben habe ich vor gericht verloren und musste für 2 Jahre (von immerhin 6 ) GEZ Gebühren nachzahlen. 4 Jahre hat man mir auf "Kulanz" seitens der GEZ erlassen. Da kann man garnicht soviel essen wie man ****** könnte.......

Soviel zu....Rundordner......wegschmeissen, nicht mehr reagieren etc.....
 
Gute, also muss ich dann nicht zahlen ;)
Das Problem ist halt, das die immer und immer wieder kommen werden. Und das Problem ist halt, das ich nicht immer zu Hause bin.
Meine Elter sind die meiste Zeit daheim, ihr wisst ja wie sie ältere Menschen einschüchtern.
 
Gez

Also ich kann nur raten, sich genau erkundigen, meine Tochter ist in der Lehre und ihr Auto läuft auch auf meinen Mann, sie hat in ihrem Zimmer einen PC und Fernseher, wir zahlen selbstverständlich GEZ, wird ja vierteljährlich abgebucht, trotzdem muss unsere Tochter GEZ-Gebühren zahlen, da sie ja selbst schon verdient, habe schon in meinem Umfeld erlebt, dass GEZ-Gebühren nachgezahlt werden mussten, jetzt zahlt meine Tochter auch GEZ-Gebühren, vom rechtlichen her, ist daran leider nicht zu rütteln, hab mich im Bekanntenkreis (Anwalt) schlau gemacht.

Hoffe mit dieser Info weitergeholfen zu haben

Herzliche Grüße

wuschel
 
Für deinen PC zuhause gilt gleiches.....der ist inbegriffen wenn dieser in einer Wohnung steht, indem schon GEZ gezahlt wird.

Das ist nicht so. Es hängt vom Einkommen ab. Wenn man noch zuhause wohnt, muss man zahlen, wenn man über ein eigenes Einkommen verfügt. "Umsonst" guckt nur der Partner. Die Kinder natürlich auch bis zum eigenen Einkommen.

Mit ungeöffnet zurückschicken wäre ich vorsichtig. Die GEZ ist nicht in der beweispflicht.

Nur die GEZ ist in der Beweispflicht. Die müssen beweisen, dass Rundfunkgeräte bereitgehalten werden. Wäre ja noch schöner, wenn ich in der beweispflicht wäre.

Da können wirklich tausende von Euros auflaufen, gegen die man nichtmal klagen kann.

Es läuft gar nichts zusammen, wenn man nicht ganz blöd ist und dem netten Mitarbeiter sagt, dass man schon seit Jahren keine GEZ zahölt, aber Geräte hat. Wenn man dann noch unterschreibt ist man selber schuld. Aber selbst dagegen kann man noch klagen. Dann wiederrum bist du inder Bweispflicht, dass du nicht unterschrieben hast.

Trotzdem wir bewiesen haben das wir seit Jahren zusammenwohnen und auch GEZ Gebühr entrichtet haben habe ich vor gericht verloren und musste für 2 Jahre (von immerhin 6 ) GEZ Gebühren nachzahlen. 4 Jahre hat man mir auf "Kulanz" seitens der GEZ erlassen.

Man hat nichts aus Kulanz erlassen, sondern einfach nur weil mehr nicht geht. Die Verjährungsfristen waren vor der Schulkdrechtsreform für FOrderungen bei 2 Jahren. Vermutlich war es deshalb schon vorher. Es wurde einfach nur "erlassen", was man nicht mehr holen konnte.

Bei was für einem Gericht war das denn und wann? AZ? Das würde ich mir echt gerne mal angucken. Habe noch nie von so einem Fall gehört. :)
 
Also ich antworte nie auf diese Schreiben. Zumal die auch keine rechtliche Schritte einleiten können solange die mir das nicht eindeutig nachweisen können.

MfG Kuehni
 
Also ich antworte nie auf diese Schreiben. Zumal die auch keine rechtliche Schritte einleiten können solange die mir das nicht eindeutig nachweisen können.

MfG Kuehni

Richtig, und das können sie erst, wenn du deren Papier unterschrieben hast und zugibst, daß du schon seit xx Jahren einen Fernseher hast.

Aber wer macht das schon... :ätsch:

Tobi
 
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