Also in BW hängen meine ich für Klasse 11 noch keine Pläneaus, erst Klasse 12/13. Mit der ankündigung ist es wenn ich das richtig verstehe ähnlich wie in NRW. Es gilt
nachzulesen hier es heist also nur, dass es in der Egel ist, aber nicht sein muss. Über den Zeitraum steht auch nichts drin.
MfG
§ 8 Klassenarbeiten, schriftliche Wiederholungsarbeiten
(1) Klassenarbeiten geben Aufschluss über Unterrichtserfolg und Kenntnisstand einer Klasse und einzelner Schüler und weisen auf notwendige Fördermaßnahmen hin. Sie können daher in der Regel nur nach Abschluss einer Unterrichtseinheit, d. h. nach den Phasen der Erarbeitung, Vertiefung, Übung und Anwendung angesetzt werden. Klassenarbeiten sind in der Regel anzukündigen.
nachzulesen hier es heist also nur, dass es in der Egel ist, aber nicht sein muss. Über den Zeitraum steht auch nichts drin.
MfG