L
LongbowArcher
Ein Blog als Quelle? oO
Folge dem Video um zu sehen, wie unsere Website als Web-App auf dem Startbildschirm installiert werden kann.
Anmerkung: Diese Funktion ist in einigen Browsern möglicherweise nicht verfügbar.
Die Quellen zu den Artikeln sind doch dort angegeben.Ein Blog als Quelle?
http://www.tagesspiegel.de/berlin/archiv/23.01.2007/3037232.asp(...)Im Verhältnis zu ihrem Bevölkerungsanteil wurden männliche nichtdeutsche Jugendliche sehr viel öfter bekannt als deutsche Jugendliche:
3 Mal so oft bei Sexualdelikten,
7,5 Mal so oft bei Vergewaltigungen,(...)
www.cdurlp.de/fileadmin/user_upload/Landtagsfraktion/Schwerpunkte/ISAusl_nderkriminalit_t.pdf2.2Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung und Menschenhandel
Bei der Ausbeutung von Prostituierten beträgt der Anteil der ausländischen Tatverdächti-
gen im Jahr 2004 56 %, bei den Menschenhandelsdelikten 41 %, in der Kategorie schwerer
Menschenhandel sogar 50 %. In mancher Deliktsgruppe der Sexualdelikte finden sich hohe
Anteile nichtdeutscher Tatverdächtiger, so z.B. bei überfallartig statt findender Verge-
waltigung (43,8 %), Vergewaltigung durch Gruppen (47,2 %)
Warus schrieb:Du mußt nicht wieder auf dem Ausländeranteil herumreiten-das wurde von uns bereits ausführlichst erörtert-als auch unsere unterschiedlichen Ansichten dazu.
Warus schrieb:Wo ist Deine Quellenangabe ???
NullAhnung schrieb:Laut der vom Bundeskriminalamt veröffentlichten Polizeilichen Kriminalitätsstatistik für das Jahr 2005
für das Jahr 2005 betrug der Anteil der ausländischen Tatverdächtigen für Verstöße gegen die sexuelle Selbstbestimmung (worunter Vergewaltigungen und Sexuelle Nötigungen fallen) 17,4%.
Dann solltest Du allerdings auch mal bei einer - in diesem Fall Deiner ganz eigenen - Defintion bezüglich des Ausländeranteils bleiben, statt es Dir immer so zu drehen, wie es Dir grade am besten ins Konzept passt.
Warus schrieb:Dann muß wohl Deine ganze hypothetisch aufgestellte Berechnung hinken...
Vergewaltigung und sexuelle Nötigung (nichtdeutsche TV)
§§ 177 Abs. 2, 3 und 4, 178 StGB
Insgesamt: 30,1%
Ich nehme an, Deine Eingangs erwähnten 17,4 % waren ein bedauerlicher
Irrtum ?
(Man sollte nicht mit Steinen werfen, wenn man im Glashaus sitzt...)
PS:
Du kannst doch lesen, oder ?
NullAhnung schrieb:Laut der vom Bundeskriminalamt veröffentlichten Polizeilichen Kriminalitätsstatistik für das Jahr 2005 betrug der Anteil der ausländischen Tatverdächtigen für Verstöße gegen die sexuelle Selbstbestimmung (worunter Vergewaltigungen und Sexuelle Nötigungen fallen) 17,4%.
Vergewaltigung und sexuelle Nötigung (nichtdeutsche TV)
§§ 177 Abs. 2, 3 und 4, 178 StGB
Insgesamt: 30,1%
bka.de schrieb:Hierbei ist zu berücksichtigen, dass die nichtdeutsche Wohnbevölkerung zu einem größeren Teil als die deutsche aus jungen Männern besteht. Ferner dürfte die besondere Lebenslage junger Ausländer bedeutsam sein.
Wen willst Du hier eigentlich verarschen ???Ich habe mich bei meinen Ausführungen nicht nur auf Vergewaltigungen und sexuelle Nötigungen bezogen, sondern allgemein auf Verstöße gegen die sexuelle Selbstbestimmung - wie es auch für jeden des Lesens Mächtigen aus meiner Formulierung heraus klar ersichtlich sein sollte.
Zitat von bka.de
Hierbei ist zu berücksichtigen, dass die nichtdeutsche Wohnbevölkerung zu einem größeren Teil als die deutsche aus jungen Männern besteht. Ferner dürfte die besondere Lebenslage junger Ausländer bedeutsam sein.
Manchmal reicht es eben nicht, alleine nur auf Zahlen zu schauen!
Warus schrieb:Klar, daß wenn Du "sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz" mit Einfließen läßt, die Prozente in der Statistik "purzeln"...Liegt wohl nicht zuletzt an der Besetzung der Arbeitsplätze...:biggrin:
(Ich hoffe Du verstehst diesmal,was ich damit sagen will und fängst jetzt nicht wieder mit Deinem juristischen Großgetue an...)
Sexuelle Belästigung zählt nicht zu den Sexualdelikten, sie stellt im Regelfall nicht einmal einen relevanten Straftatbestand dar. Vielmehr rührt der niedrigere Prozentsatz ausländischer Tatverdächtiger an der Gesamtheit der Delikte gegen die sexuelle Selbstbestimmung daher, daß sich kaum Ausländer an ihren Kindern vergehen bzw. sich kaum Ausländer im Besitz von Kinderpornographie befinden bzw. versuchen, sich Zugriff auf Kinderpornographie zu verschaffen.
(Ich hoffe Du verstehst diesmal,was ich damit sagen will und fängst jetzt nicht wieder mit Deinem juristischen Großgetue an...)
daß sich kaum Ausländer an ihren Kindern vergehen bzw. sich kaum Ausländer im Besitz von Kinderpornographie befinden bzw. versuchen, sich Zugriff auf Kinderpornographie zu verschaffen.
Was Null-Ahnung hier jedoch inzwischen versucht, ist uns ein A für ein B zu verkaufen....Du hst recht, daß paßt nicht-stammt auch nicht aus meiner Feder, sondern von hier:
http://christenverfolgung.blogspot.com/
Ich bin beim Verfassen so oft hin und her gezappt, daß der Link irgendwo beim copy untergegangen oder durch nen anderen ersetzt wurde.
Ich kann es mir nur so erklären, daß sich diese Prozentangaben auf Schweden beziehen oder es sich hierbei einfach um einen Tippfehler handelt.
Mein Fehler,habe zuviel,zu schnell gelesen...
Warus schrieb:Die "sexuelle Belästigung" war ein Synonym für eben genau die Dinge, die Du hier nachträglich anführst.....
Warus schrieb:Waren die Dinge hier jemals Thema ??? NEIN !!!!
Warus schrieb:Was Du auch immer in Deine selbsteigenen Berechnungen einfügen magst
Warus schrieb:hat NICHTS mit der Thematik zu tun, welche hier behandelt worden ist und wird !
Für alles, was nichts mit sexueller Nötigung oder Vergewaltigung zu Tun hat,-ja!Sexuelle Belästigung als Synonym für Sexuellen Missbrauch von Kindern und Kinderpornographie?!
Die Frage ist, ob Du die Entwicklung des Disputes zwischen mir und LongbowArcher verfolgt hast, oder aber nur "auch mal was sagen wolltest"- denn dann hättest Du erkannt, wie wir auf diesen Themenbereich kamen, welcher inhärent ist !Wenn ich mich recht entsinne, war das Ursprungsthema ein Vorfall in der Türkei, in dessen Verlauf sich ein Mann eines tätlichen Angriffs gegen eine Richterin schuldig gemacht hat.
Die Frage nun ist welcher Themensprung größer ist, von einem Tätlichen Angriff zu Vergewaltigung und sexueller Nötigung, oder aber von Vergewaltigung zu sexuellem Missbrauch?
Vielleicht wurde dies:http://www.tagesspiegel.de/berlin/archiv/23.01.2007/3037232.aspMeine selbsteigenen Berechnungen der offiziellen polizeilichen Kriminalitässtatistik des Bundeskriminalamtes, ja genau!
Schleierhaft bleibt mir allerdings noch nach wie vor, nach welchen Berechnungen Du auf einen Anteil von 70-80% expliziet von Muslimen an den Tatverdächtigen, die sich eines schwerwiegenden Sexualdelikts verdächtigen gemacht haben, kommst?
Themensprünge bleiben also einzig Dir vorbehalten, und nur Du allein bestimmst, in welche Richtung diese Diskussion zu verlaufen hat?