"Leechermods" Laden in der Grauzone der deutschen Gesetze.

Hopp

Well-known member
Also ich hab mich lange Zeit mit dem Thema "Filesharing" und dessen Rechtslage befasst und wollte mal eine kleine Aufklärung geben, für alle die immer noch frage: :confused: :confused: :confused: :confused: :confused: :confused:

- ist filesharing sicher
- kann ich erwischt werden
- wo ist es am sichersten zu laden

usw...


Los gehts

Als erst muss man sich im klaren sein, dass Download nicht gleich Upload ist, in Bezug auf Tauschbörsen)

(Download = Privatkopie erstellen)..........(Upload = öffentlich zugänglich machen, welches verboten ist wenn man an dem Werk (z.b.Song, Film) keine Rechte hat, dieses hat man eigentlich nie, außer man hat selber einen Song geschrieben und den dann selber aufgenommen)


hier zu auch ein Link von einem Rechtsanwalt
http://209.85.129.104/search?q=cach...html+Straftat+upload&hl=de&ct=clnk&cd=1&gl=de
Um dies zu verstehen, muss man wissen was mit dem Begriff "Privatkopie" gemeint ist.
http://de.wikipedia.org/wiki/Privatkopie könnt ihr euch mal durchlesen.

Im Bezug auf Internet, wenn ihr etwas runterlädt macht ihr euch eine sogenannte Privatkopie von der Datei. z.b. Wenn ihr etwas aus dem TV auf mit DVD-Recorder aufnehmt, macht ihr auch eine Privatkopie.
Erlaubte Kopien

Von jeder legal erworbenen oder kopierten Musik-CD, Musikkassette, Schallplatte und DVD dürfen Privatkopien in einzelnen Vervielfältigungen erstellt werden, sofern dabei kein wirksamer Kopierschutz umgangen wird und die zur Anfertigung der Kopie verwendete Vorlage nicht offensichtlich rechtswidrig hergestellt wurde. Dabei ist es nicht notwendig, selbst Eigentümer oder auch nur Besitzer der Kopiervorlage zu sein. Auch muss man die Kopie nicht selbst anfertigen, sondern darf sich dafür der Hilfe anderer bedienen. Das „Recht auf Privatkopie“ ist in Urheberrechtsgesetzen unterschiedlich geregelt, in der BRD im § 53. Eine entsprechende Pauschale zur Vergütung der Urheber ist im Preis von CD-Rohlingen und Geräten inbegriffen (GEMA). Diese Kopien dürfen an Freunde und Familienmitglieder weitergegeben werden, die wiederum einzelne Kopien anfertigen können. Nach dem neuen Urheberrechtsgesetz in der BRD (§ 53) sind einzelne Vervielfältigungen eines Werkes zulässig durch eine natürliche Person zum privaten Gebrauch auf beliebig vielen Trägern.

Nicht erlaubte Kopien [Bearbeiten]

Nicht erlaubt sind Kopien kopiergeschützter Datenträger. Sobald eine Kopiersperre vorhanden ist bzw. „wirksam“, darf diese nicht umgangen werden, auch nicht, wenn die Musikstücke in MP3 konvertiert werden, um diese auf z. B. einen MP3-Player abzuspielen. Wann ein Kopierschutz als „wirksam“ bezeichnet werden kann, ist bisher nicht zweifelsfrei festgelegt worden. Die direkte Umgehung des Kopierschutzes zur Erstellung einer Privatkopie ist zwar verboten, aber nicht strafbar. Allerdings kann in solchen Fällen der Rechteinhaber Schadensersatzforderungen gegen den Ersteller der Kopien geltend machen. Aufnehmen aus dem Fernseher ist unbedenklich. DVDs sind zum größten Teil durch Content Scrambling System (CSS) geschützt. Analoge Aufnahmen sind solange erlaubt, wie z. B. DVDs nicht durch Macrovision geschützt sind. Privatkopien von kopiergeschützten digitalen Medien dürfen also legal mit den genannten Ausnahmen, über den Umweg der analogen Aufzeichnung, per Wiedergabe gemacht werden. Es ist nicht verboten, die Wiedergabe einer DVD oder Musik-CD mitzuschneiden und dieses Material anschließend wieder als DVD oder CD zu brennen. Auch dürfen diese an Freunde und Bekannte weitergegeben werden.


Nach dem Gesetzeswortlaut darf die Vorlage darüber hinaus nicht offensichtlich rechtswidrig hergestellt worden sein. Diese Voraussetzung wird häufig kritisiert, weil die Grenze nicht absehbar sind: Zum einen steht nicht fest, wann überhaupt von einer Offensichtlichkeit auszugehen ist, zum anderen, von welchem Standpunkt aus dies betrachtet werden soll. Darüber hinaus lässt sich z. B. im Internet nicht feststellen, ob die zum Herunterladen angebotene Datei rechtmäßig hergestellt wurde.

Die Weitergabe an Dritte ist zwar zulässig, Voraussetzung ist jedoch, dass die Kopien im privaten Bereich verbleiben, also nicht an nur flüchtig Bekannte weiter gegeben werden. Die Beteiligten müssen durch ein persönliches Band verknüpft sein.


Also, damit ist gemeint:

- ca. 7 Privatkopien sind erlaubt, auch die Kopie einer Kopie (sozusagen so viele wie man will :biggrin: )

- die kopie darf nur an enge Freunde und Verwandte weitergegeben werden, also veröffentlicht werden, somit auch kein "Upload" in Tauschbörsen, weil niemand behaupten kann mit allen Leuten eng verbunden zu sein

- Verboten: Man darf dabei keinen Kopierschutz umgehen (also keine digitale kopie), wobei analoge kopien erlaubt sind(z.b. ist auch verboten Kopiergeschützte Musik CDs auf PC zu rippen, aber das aufnehmen des Sounds durch eine Audiokarte mit dementsprechenden Programmen sind erlaubt. Oder z.b. wenn man eine DVD am TV abspielt und das Bild dann z.b. per Videorecorder aufnimmt, ist auch erlaubt)

Eben falls darf die Kopievorlage nicht nicht "offensichtlich rechtswidrig hergestellte" hergestellt worden sein. Das heist, wenn jemand eine illegale Kopie (z.b. durch umgehung des Kopierschutzes) von einer DVD macht, darfst du keine Kopie von der illegalen Kopie machen (diese werden auch Raubkopien genannt, welches aber totaler schwachsinn ist...http://www.fabiankeil.de/raubkopie-vs-privatkopie.html)

Strafe/Volgen: damit kenn ich mich nicht so aus:rolleyes:

Bei gewerblichem Handel können Urheberrechtsverletzungen Bußgelder oder Haftstrafen nach sich ziehen (gemäß § 106 UrhG). Zudem können die Rechteinhaber Schadensersatzansprüche geltend machen und kostenpflichtig abmahnen. Das Gleiche gilt im Privatbereich für das Zuverfügungstellen („Upload“) von urheberrechtlich geschützten Werken. Das Anfertigen einer Kopie für private Zwecke ist wie der „Download“ in Tauschbörsen laut des Bundesministeriums für Justiz nach derzeitiger Rechtslage im Regelfall nicht rechtswidrig.

Urheberrechtsverletzung ::: z.b. öffentlich zugänglich machen (Upload) von Urheberrechtlich geschützen Werken (sind eigentlich alle CDs, DVD also Filme Musik Spiele usw.) da haben wir halt nicht die Recht von (wir haben z.b. Rechte von unseren eigenen Party Bildern oder Urlaubsvideos)
- Wer nicht gewerblich mit Raubkopien handelt (also Verkaufen) sondern nur für Private zwecke, der wird nur zivilrechtlich verfolgt, also kann auf Schadensersatz von z.b. der Musikindustire verklagt werden, also nix da mit 3 Jahre Knast für jeden und sowas.

-Erlaubte Kopien: wie schon oben das Zitat zeigt. Die Quelle ist egal, ob TV, Internet, Freund oder Videothek, das spielt keine Rolle, man muss auch nicht im Besitz oder Eigentümer der Vorlage sein, es kommt nur darauf an ob die Kopievorlage offensichtlich rechtswidrig hergestellt worden ist.

............................dieses zur Privatkopie............................................

Jetzt wissen wir ja was man kopieren darf und was nicht.
Und nun Beziehen wir das mal auf Tauschbörsen und unsere Leecherclienten (Leechermods).

Wenn wir über eine Tauschbörse (Bittorrent, Emule, Limewire usw.) mit einem normalen clienten( den man umsonst runterladen kannz.b. ***.chip.**) etwas runterladen. z.b. eine mp3, ist dies solange nicht offensichtlich rechtswidrig hergestellt legal. Aber man gibt ja auch automatisch Upload, welchen man bei den normalen Mods/Clienten nicht ausstellen kann und das ist ja illegal.

Leecherclienten: alle hier in unserem Board zu finden...

"eMule Flux v0.47c"

Dieses ist eine Umprogrammierte Version des Original Clienten Emule, der auf das E.donkey und Overnet Netzwerk zugreift.

Er hat die besonderen Funktionen:

- No Upload = der upload wird ausgeschaltet
- No Share = alle Files werden entbunden
Höchste Sicherheitsstufe - hierbei werden alle ladenden und geladenen Dateien aus eMule entbunden ( das heist, das du nix in deinem Share-Ordner hast, als gibst du keine Dateien frei)
wobei gerade ladende Files fertiggeladen und anschließend entbunden werden, also wird nie angezeigt das du das File(die Datei) ganz fertig geladen hast.
- No list send to Tracker = keine Upload oder Download Werte werden zum Tracker gesendet, keine Infos über dich.





"Azureus 2.5.0.4 Shu + DDJ Hack"

Dieses ist eine Umprogrammierte Version des orginal Bittorrent-Clienten Azureus.

Er hat die besonderen Funktionen:

-No Upload = Upload wird ausgeschaltet
-No Report to Tracker + No Snatchlist entrie = Keine Infos (Up, Down usw.) werden zum Tracker gesendet, wie bei Emule.
- Wenn der download abgeschlossen ist, sofortiger STOP des Torrents, als man Seedet nie, man ist immer Leecher bis 99 %, dann vertiggestellt, dann Stop.
- kein download report an Peers = wenn du von Leuten runterlädst, sehen die dich immer mit 0 % fertig.


Leecherclienten schaden dem Netzwerk, denn es funktioniert nur duch geben und nehmen, wenn keiner mehr uploadet kann auch keiner mehr downloaden


.......................................................................................................
 
Da wir jetzt wissen was unser Mods können, kommen wir zur Rechtslage und zum Thema "erwischt zu werden".

Gehen wir davon aus, das wir den Upload ausschalten, so könnten wir fast legal downloaden. Aber die Datei, die wir runterladen/Kopieren darf ja nicht offensichtlich Rechtswidrig hergestellt worden sein. Dies ist ein heikles Thema, da von "offensichtlich" gesprochen wird und offensichtlich ist für alle Bürger allgemein fast gar nix. z.b. wenn wir einen Song runterladen, der auch im Radio läuft, kann man nicht feststellen oder "offensichtlich" sehen, ob die jetzt illegal z.b. von einer Kopiergeschützen CD gerippt worden ist oder legal vom Internet Radio aufgenommen worden ist (oder ob ein Film digital oder analog hergestellt worden ist, kann man als normaler Bürger nicht wissen). Wir erstellen so eine legal Privatkopie. Hier ein link wo meine Aussage bestätigt wird... http://www.irights.info/index.php?id=84

Offensichtlich rechtwidrig hergestellt ist z.b. ein abgedrehter Kinofilm, das ist ja allgemein bekanntlich verboten. Aber hier gibts auch gesetliche Unklarheiten. http://www.stiftung-warentest.de/online/computer_telefon/meldung/1343451/1343451.html
Nur wer „offensichtlich rechtswidrig hergestellte“ Dateien herunterlädt, verstößt gegen das Urheberrechtsgesetz. Und das ist - so argumentieren die Anwälte der Downloader - zum Zeitpunkt des Herunterladens nicht zu erkennen.
:klatsch_3: :klatsch_3: ein Danke an die Anwälte.

Wenn man z.b. einen Film runterlädt, kann er ja heissen wie er will (auch wenn die anderen Behaupten, das man einen Kinofilm mit absicht runterlädt (auf den Namen bezogen) kann man sagen das man einen Fake runterladen wollte und das ist ja legal), was es für ein Film ist und ob er offensichtlich rechtswidrig hergestellt worden ist (hier jetzt in Bezug auf Kinofilme), sieht man erst wenn man ihn 100% fertig runtergeladen hat, zum Zeitpunkt des Downloads ist dies nicht zu erkennen. Ich interpretier das so, dass man egal was man lädt, solange man es nicht Seedet (100% fertig hat) und keinen Upload gibt auf der sicheren seite sein müsste, da man nicht wegen einem nicht fertig gestellten Download angezeigt werden kann, da man die Datei noch nicht Besitzt.

Und da unsere Clienten ja die Funktionen Besitzen, das man nie als Seeder angezeigt wird, ist dies ja zu unserem Vorteil.


erwischt werden.....

Die mir bekannten angriffstellen bei Tauschbörsen sind einmal die Tracker/Server und die Datein selber.

Es werden immer mal Tracker/Server von Emule/Bittorrent/Limewire gepackt oder überwacht, weil dort die Daten von eurem Downloadverhalten gespeichert werden (also z.b. name der Datei, dazugehörige Up und Downlad usw) also alles womit man euch an Arsch haben kann. Aber unsere Clienten senden ja nix an die Tracker, somit ist man in der Hinsicht schon mal sicher.

Bei den Datein selber ist das so, das Beauftrage z.b. von der Musikindustrie selber Auktuelle Filme/Musik/Spiele runterladen und schaun wer die auch lädt und upload gibt und loggen (speichern) die Ips und die up- und download Werte dann. Und dann kann es sein, das man einen Brief bekommt, sie haben am xxxx den Film xxxx öffentlich zugänglich gemacht up und download wert und dann muss man schadensersatz blechen, wegen der weitergabe. Bei Emule/limewire gibt es ja auch einen Shareordner, da kommen eure fertiggeladenen dateien rein. Diesen Ordner können sich andere anschaun, sofern man das nicht verhindert (wie es unsere mods machen) und dann schaun die schnüffler wie viel man freigibt z.b. 300 mp3s und dann laden die was von dir zu testzwecken runter und wenn du upload gibts, dann gibts auch ärger, besonders wegen der Anzahl der Datein.
Das ist leider vielen jungen (teenager) nicht bewusst, das sie auch upload geben und sich so strafbar machen, die laden weils ja jeder macht und viele wissen nicht mal das das illegal ist und dann wird sich gewundert wenn man mal nen brief nach Hause bekommt

Bei den Leecher Mods gibt es keine Freigegebenen datein, so ist man dort auch sicher. (Wir denken immer daran, das der Upload ausgeschaltet ist) Es kann nur der sehen was wir runterladen, von dem wir laden und der hat dann auch nur die Infos, das wir z.b. 100 MB von ihm geladen haben und wir erinnern uns, das man zum zeitpunkt des runterladens nicht feststellen kann ob eine datei offensichtlich rechtiswiedrig hergestellt worden ist oder nicht (wenn nicht, machen wir ja nur ein Privatkopie, welche erlaubt ist) und so kann uns auch keiner was, da wir zum zeitpunkt des runterladens

1. nicht wissen können ob die datei offensichtlich rechtiswiedrig hergestellt worden ist oder nicht

2. (falls die Vorlage offensichtlich rechtswidrig ist, welches wir ja noch nicht wissen können:biggrin: :biggrin: ) die datei noch nicht besitzen.


wenn mir noch was einfällt, werde ich es ergänzen :smile:





Alle hier genannten Recht befinden sich in der Grauzone, man kann immer von der einen und der anderen Seite Argumentieren, ist also nich 100 % sicher, aber wenn man sich auskennt ist es schon vom Vorteil.


Ich bin immer für Fragen und für Verbesserungen offen, ich bin nämlich auch kein Rechtsanwalt und kenn mich auch nicht 100 % aus.

dies soll keine Anstiftung oder jegliche Werbung zum runterladen sein, es ist jediglich eine Aufklärung über die verwirrende Rechtslage in Bezug auf Filesharing...


Danke fürs lange durchlesen es Artikels...:klatsch_3: :klatsch_3: :klatsch_3:

Wenn euch das Thema weitergeholfen oder gefallen hat, einfach bedanken.
 
als ob die das so zustande bringen, wie die es dort beschreiben. Die Privatkopie wird nie abgeschaft werden, dass können die gar nicht dursetzen.
 
Na wenn du das sagst ;)

ich glaube sehr wohl, das diese Kopie für Freunde rauskommt, die Privatkopie wird (solange kein Kopierschutz umgangen wird) wahrscheinlich behalten werden
 
was meinst du genau mit "Kopie für Freunde?

aber solange an der privatkopie nix geändert wird und die erhalten bleibt, is ja alles bestens...
 
was meinst du genau mit "Kopie für Freunde?

aber solange an der privatkopie nix geändert wird und die erhalten bleibt, is ja alles bestens...
Wieso: meinst du etwa, dass sich an der Kopierfreudigkeit der Deutschen was mit dem Verbot der Privatkopie ändern würde?
Die Schisshasen machen es heute schon nicht und die anderen jucken diese Gesetze eh nicht.

mfg
v6ph1
 
was meinst du genau mit "Kopie für Freunde?

aber solange an der privatkopie nix geändert wird und die erhalten bleibt, is ja alles bestens...

Du hattest oben z.b.

- ca. 7 Privatkopien sind erlaubt, auch die Kopie einer Kopie (sozusagen so viele wie man will )

- die kopie darf nur an enge Freunde und Verwandte weitergegeben werden, also veröffentlicht werden, somit auch kein "Upload" in Tauschbörsen, weil niemand behaupten kann mit allen Leuten eng verbunden zu sein

geschrieben. Ich nehme stark an, das diese Regelung für enge Freunde und Verwandte raus genommen wird, schon alleine, weil jeder irgendwann mal ein enger Freund von dir gewesen sein kann ...
 
auch wenn man nicht mehr für freunde kopieren darf, das hat ja mit dem download nix zu tun, man kann ja für sich Privatkopieren...
 
hat zwar nichts direkt damit zu tun, nur ich hätte trotzdem eine rechtliche frage (vllt weiß ja jemand ne antwort)
Also, ich hab auf meiner verschlüsselten (TrueCrypt) Partition verschiedenen Programme installiert, die werden ja auch unter Software eingetragen. Wenn nun mein PC beschlagnahmt wird, das PW für die TrueCrpyt Partition aber nicht geknackt wird, würden die Einträge unter "Software" als beweiß reichen?
 
hat zwar nichts direkt damit zu tun, nur ich hätte trotzdem eine rechtliche frage (vllt weiß ja jemand ne antwort)
Also, ich hab auf meiner verschlüsselten (TrueCrypt) Partition verschiedenen Programme installiert, die werden ja auch unter Software eingetragen. Wenn nun mein PC beschlagnahmt wird, das PW für die TrueCrpyt Partition aber nicht geknackt wird, würden die Einträge unter "Software" als beweiß reichen?
Eigentlich nein, denn wer beweist dir nun, dass hinter dem Eintrag xyz sich wirklich das Programm xyz von dem namenhaften Hersteller verbürgt und nicht ein selbst geschriebenes oder Opensource-Software.
Das Problem könnte aber das Icon sein, weil dies eben auch geistiges Eigentum der betreffenden Firma darstellt.
Am sichersten ist es also immer noch, wenn auch die Boot-Partition verschlüsselt wird.

mfg
v6ph1
 
das kann TrueCrypt leider nicht, und ein anderes Programm hab ich mir noch nicht angesehen .. kannst du eines empfehlen?
 
sehr guter text *THUMBS UP*

was ich mich da noch frage:
wie sieht es mit fake-upload aus?

also ist es illegal wenn man fake-uploaded?
 
sehr guter text - vielen dank für die mühe!
hoffen wir, dass sich die politiker nicht allzu sehr von der "content"-lobby einlullen lassen...
 
Grundsätzlich ist es immer schwer juristische Fragen letztgültig zu beantworten, denn in D haben wir sog. Richterrecht, d.h. die Richter legen die geltenden Gesetze (jeweils mit Spielraum) aus. Aussagen wie "..sollte doch eigentlich legal sein.." etc. haben darum nicht so viel Wert. Aber sicherer sind LeecherMods wohl schon.. ;)
 
RESPEKT^^!!! Echt geil as sich einer mal die Mühe gemacht hat ;-)
 
mal nur eine kurze frage mit der bitte um eine kurze antwort :

wenn ich einen leech-client benutze (also nur downloade ohne upload), bin ich rechtlich auf der sicheren seite ?! oder genauso dran, wie wenn ich auch uploaden würde ?!
 
mal nur eine kurze frage mit der bitte um eine kurze antwort :

wenn ich einen leech-client benutze (also nur downloade ohne upload), bin ich rechtlich auf der sicheren seite ?! oder genauso dran, wie wenn ich auch uploaden würde ?!
Jein: Wenn du das Zeug nicht verkaufst, bist du noch relativ sicher.
Strafrechtlich relevant sollte es, wenn es nur um "Eigenbedarf" geht nicht sein, aber die geschädigten Konzerne können immer noch Zivilrechtlich klagen.

mfg
v6ph1
 
mal nur eine kurze frage mit der bitte um eine kurze antwort :

wenn ich einen leech-client benutze (also nur downloade ohne upload), bin ich rechtlich auf der sicheren seite ?! oder genauso dran, wie wenn ich auch uploaden würde ?!

Eine Rechtsschutzversicherung die solche Fälle abdeckt schadet sicherlich nicht.

Ansonsten ist der reine (!) Download noch relativ sicher da rechtlich so gut wie nciht zu belangen (Du weißt ja gar nicht was du lädst bist du es hast ;) Wenn du halt eine Abmahnung bekommst a la "Sie haben dann und dann das File runtergeladen, IP anbei etc." musst du halt fristgerecht Einspruch einlegen und dich von der Rechtsanwaltsdrohkulisse nicht einschüchtern lassen. Kleine Fälle werden kaum verfolgt, lohnt sich doch einfach nicht. Googlen hilft auch, es gibt berüchtigte Abmahnkanzleien die nur deshalb verdienen weil Leute angst haben.

Leute die 1000 MP3s sharen und hochladen bekommen a schone eher Ärger - wegen des Uploads(!), weil da weißt du ja was du anbietest bzw. kannst das prüfen.
 

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