Kostenübernahme Garantiefall nicht eingewilligt

Dual Core

Well-known member
Kostenübernahme Garantiefall nicht eingewilligt

Hallo Leute,

ich habe mal ein Problem.

Mein Digitalkamera "Lumix TZ5" hatte auf dem Display schwarze "Streifen&Flecken". Ich habe die Kamera einschicken lassen und dann wurde mir gesagt, dass es mein eigener Fehler sei. Die Kamera ist ein fast Jahr alt und ich habe noch 1 Jahr und 2Monate Garantie.

Hier der Ausschnitt aus der Mail:
Sehr geehrter Kunde,

wir haben heute einen Kostenvoranschlag der ausführenden Reparaturwerkstatt erhalten. Da es sich laut dieser um keinen Garantiefall handelt, bitten wir Sie uns mitzuteilen, wie wir mit Ihrem defekten Artikel verbleiben sollen.
Die Kosten für die Reparatur betragen 115.- € zuzüglich Versandkosten.
Grund der Garantieablehnung: Displayschaden durch Fremdeinwirkung. Erforderliche Maßnahmen: Gerät demontieren, Display austauschen, reinigen, montieren und prüfen.

Die genaue Ursache für einen Displayschäden ist häufig nur schwer nachzuvollziehen, da dieser oftmals unbemerkt vom Benutzer entsteht – ein leichter Druck auf das Display kann oftmals schon ausreichen, um einen Schaden zu verursachen, z.B. wenn die Kamera in einer Jackentasche oder Handtasche transportiert wird und diese versehentlich gegen etwas stößt (Tischkante, Türrahmen, usw.).

Erhöht wird die Wahrscheinlichkeit einer Beschädigung noch durch andere Gegenstände in der Tasche (Schlüsselbund, Feuerzeug, usw.) die dann aufs Display drücken. Dasselbe gilt für den Transport in einem Rucksack oder einer Einkaufstasche, wo manchmal schon das etwas unsanfte Abstellen derselben die Ursache sein kann.

Der Schaden muss zudem nicht gleich ersichtlich sein – die Displays sind in der Regel mit Flüssigkristallen gefüllt, die schon bei einer kleinen Beschädigung (ein kleiner Riss reicht aus) nach und nach auslaufen und Flecken im Display verursachen können.


Ich verstehe nicht, warum die sagen, dass es mein eigener Fehler sei.

Die Kamera habe ich nicht so häufig benutzt und befand sich beim Transport immer in einer Fototasche, weshalb der auch nicht so wie oben beschrieben kaputt gehen konnte.

Wie gehe ich jetzt am Besten vor?

Gruß,
Dual Core
 
Tja, da kann man wohl nicht viel machen. Du kannst denen nur schreiben, was du hier schon geschrieben hast, Kamera selten benutzt und immer in der Tasche. Dann kannst du nur auf Kulanz hoffen.
Ich bin mir nicht sicher, aber ich meine im Garantiefall mußt du denen nachweisen, dass es ein Garantiefall ist, soll heißen du mußt Nachweise bringen. Schreib einfach, dass du von so einem Gerät erwartest, wenn du schon ne Tasche benutzt, dass es dann nicht kaputt geht. Eventuell kommen sie dir dann etwas entgegen. Vielleicht kann man so ein Display aber auch selber tauschen, dann reparierst du quasi zum Selbstkostenpreis.

Viele Grüße
Günni
 
Ja Dual Core,

Günni beschreibt es recht treffend.
Nach der Gewährleistung (in der Regel meine ich 6 Monate) greift die Garantie.

Während die Rechtssprechung während der Gewährleistungszeit von einem vorher bestehenden Schaden ausgeht und der Hersteller dem Käufen ein Verschulden nachweisen muss, wenn er sich um die Kosten drücken will, dreht sich das ganze im Garantiefall um.
Du musst dann dem Hersteller nachweisen, dass zum Zeitpunkt des Kaufes schon ein Schaden am Display vorhanden war, der jetzt erst zum Vorschein gekommen ist.

Bei der Kamera wird sich ein Gutachter aber kaum rentieren ...

Gruß
yuhu

BTW: ich hatte bei meinem Handy auch einen Displayriss (für die Streifen verantwortlich). Ich halte es für unwahrscheinlich, dass dieser Schaden ein Jahr lang unbemerkt besteht und kann die Reaktion der Werkstatt durchaus nachvollziehen.
 
Also um genau zu sein war der Schade ca. 4-5 Monate nach dem Kauf da. Ich habe denen auch schon Bescheid gesagt. Damals brauchte ich aber die Kamera noch und deswegen konnte ich sie erst später einschicken. Im Mai ist die Kamera genau ein Jahr alt.
 
Ich habe denen auch schon Bescheid gesagt.

Wem hast Du bescheid gesagt und wie hast Du das dokumentiert?

Aber selbst wenn, Du hättest die Cam einschicken müssen um den Gewährleistungsanspruch zu erheben (es sei denn "die" haben gesagt das Du es nicht musst)

Also aus meiner Sicht kannst Du höchtens auf Kulanz hoffen.

MfG
ToKu
 
Wem hast Du bescheid gesagt und wie hast Du das dokumentiert?

Die haben es in ihrer Datenbank gespeichert, dass ich einmal angerufen und gesagt habe, dass es diesen Defekt gibt.

Das habe ich erfahren, als ich dann kurz vor dem Einsenden nochmal angerufen habe, um mir die Adresse geben zu lassen.
 
Nach der Gewährleistung (in der Regel meine ich 6 Monate) greift die Garantie.

Nö, nicht ganz :D. Garantie und Gewährleistung sind 2 Paar Stiefel und sowohl die Gewährleistung, als auch die Garantie fangen meist gleichzeitig an zu laufen und man kann sich immer frei entscheiden was man davon beanspruchen will. Die Gewährleistung ist gesetzlich geregelt, muß 2 Jahre lang gelten und stellt einen Rechtsanspruch des Käufers gegenüber des Verkäufers dar. Nach 6 Monaten greift hier allerdings die Beweislastumkehr, das bedeutet ab dem 7. Monat kann der Händler verlangen, daß man ihm nachweist, daß das gekaufte Produkt schon vor Kauf defekt war.

Die Garantie ist eine rein freiwillige Leistung und stellt einen Vertrag zwischen Käufer und Hersteller dar. Die Garantie muß weder irgendeinen Mindestzeitraum gelten, noch muß sie allumfassend oder gar kostenlos sein (Stichwort Porto und der gleichen). Wenn in den Garantiebedingungen stehen würde, daß nur Schäden die mittwochs von blonden Frauen im Alter von 18 bis 25 gemeldet werden kostenlos repariert werden, dann ist das halt so. Klar, wird sowas nicht durchgehen, weil das eine Diskriminierung wäre, aber ich hab's jetzt auch mal bewußt auf die Spitze getrieben.

Auch muß einem der Hersteller nicht nachweisen, daß sein Produkt schon bei Kauf nicht fehlerhaft war, wie yuhu bereits schrieb. Daher gilt immer, wenn ein Defekt vorhanden ist, dann sollte man erst seine Ansprüche gegenüber dem Händler versuchen durchzusetzen. Auch wenn die 6 Monate bereits um sind, sollte es den Händlern wohl gelegen sein ein defektes Produkt dennoch auszutauschen. Wer sich kulant zeigt, zu dem geht man ja wieder und generiert damit auch Umsatz.
Ein Hersteller sollte prinzipiell dasselbe Interesse haben und ich sage mal einen guten Händler und Hersteller erkennt man nicht nur daran, ob er gute Produkte herstellt, sondern auch wie er sich im Garantie- und Gewährleistungsfall verhält.

Mir ist jetzt nur noch nicht so ganz klar, was der Threadersteller nun eigentlich beansprucht hat. Gewährleistung oder Garantie? :confused:


Linda
 
Also ich habe Garantie beansprucht.

Also zur Erklärung:

Ich habe die Kamera im Inet gekauft und als sie kaputt war, habe ich sie zurückgeschickt.

Da der Shop die Kamera nicht bei denen selber reparieren konnte, hat der Shop diese an eine Reparaturwerkstatt weitergeleitet.
 
Garantie oder Gewährleistung spielt ja dem Fall keine Rolle, die Werkstatt

behauptet halt das das Display durch Fremdeinwirkung beschädigt ist.

Displays besonders wenn sie blanko sind, sind halt empfindlich und ich denke

zu 99 Prozent ist es Fremdeinwirkung wenn sie beschädigt sind.

Du müsstest halt das Gegenteil beweisen, ich denke das wird schwer.


Gruß
 
also würde denen mal schreiben das du dich mal nen bisserl kundig gemacht hast zb bei "idealo":
tester schrieb am Mi, 26. Aug 2009

Bezüglich der Fotoqualität kann ich mich den Vorredner anschließen. Allerdings ist die Kamera zu empfindlich. Habe bereits die zweite defekte DMC-TZ. Die erste hatte mein kleiner Neffe aus ca 40 cm auf den Parkett-Boden fallen lassen - Display kaputt, keine äußeren Spuren ersichtlich, kein Kratzer, nichts. Zum Glück hat dies die Haftpflicht bezahlt. Bei der zweiten ist mir beim Öffnen des Rucksacks (stand auf dem Boden) die Kamera auf einen Kiesweg gefallen, Fallhöhe vielleicht 20cm - Display kaputt, wieder die Kamera war äußerlich 1a, keine Kratzer. Zum Vergleich, ich besitze auch eine Nikon S6, diese ist extrem zerkratzt, da sie im Werkzeugkoffer liegt auch schon einige Stütze hinter sich hat. Kamera ist noch kleiner und fragiler, aber die scheint man nicht umbringen zu können. Meiner Meinung nach darf man die DMC-TZ7 nur in Watte packen. Jemand der viel Sport macht, viel auf Reisen ist oder Kinder hat, sollte diese Kamera auf keinen Fall kaufen.

und den leuten fragen wie man eine kamera herstellen kann die so empfindlich ist das man sie eigentlich nie benutzen darf. du willst ja nicht nur das teil so lange wie garantie ist benutzen sondern zb 10 jahre. dann müsstest du bei normalem gebrauch jedes jahr das display wechseln....

und fragen ob die dich für blöd halten eine kamera zu benutzen. desweiteren würde ich damit "drohen" in bekannten foren deine erfahrungen bezüglich der verarbeitung und die des kundendienstes zu veröffentlichen....

beweisen mit schaden von anfang an ist quatsch...würde ja heissen das die hersteller ständig kaputte teile einbauen wenn ein garantiefall ist.

elwiss
 
Wie hier schon geschrieben wurde, du hast gesetzlich 2 Jahre Gewährleistungsanspruch. Nach 6 Monaten kommst du allerdings in die Beweispflicht, dass das Gerät bereits kaputt war. Wenn du denen nach 4-5 Monaten schon Bescheid gesagt haben solltest, und du dieses Schreiben noch haben, so wäre dies in meinen Augen ein Beweis, dass die Kamera schon vor Ablauf der 6 Monate kaputt war, womit du ein Anspruch auf Reperatur hast. Allerdings auch nur, wenn du die Gewährleistung in anspruch genommen hast, also dem Händler (und nicht dem Hersteller) Bescheid gegeben hast.
Der Hersteller beitet, wenn überhaupt, auf freiwilliger Basis die Garantie an, mit seinen eigenen Bedingungen und Konditionen. Jedoch die müssen sich auch dran halten, was sie versprechen (Stichpunkt AGBs).

Wenn das Verschulden des Fehlers bei dir selbst liegt, gilt die Gewährleistung natürlich nicht, die Garantie wahrschenlich auch nicht, da kannste nur auf Kulanz hoffen.

Wenn ich ganz falsch liege, berichtigt mich, aber ich glaube das sollte so in etwa hinhauen.

mfg
Yoda2003
 
Also das war so, dass es den Fehler schon vorher gemeldet hatte, aber ich glaube, es war im siebten Monat, also ein Monat zu spät.

Aber ich habe wirklich nicht den Fehler selbst verschuldet.

@elwiss
Es stimmt zwar, was du sagst, aber würde ich ja sagen, dass ich den Fehler selbst verschuldet habe, was ja nicht der Fall ist.

Ich versuche seit einigen Tagen, den Support anzurufen, aber ist immer nur ne Lange Warteschleife. Ich habe gestern schon ca. 2Stunden gewartet und musste immer noch weiterwarten und irgendwann war die "Support-Zeit" vorbei.

Ich versuche es jetzt mal wieder. Hoffentlich geht jemand ran, bevor die Support-Zeit vorbei ist.

In den AGBs steht folgendes zu der Gewährleisung.
Gewährleistung

1. Kein Fall der Gewährleistung liegt vor bei Schäden, die durch eine unsachgemäße Verwendung oder Behandlung oder überdurchschnittlicher Beanspruchung der Ware entstanden sind. Ebenso wenig wird die Gewährleistung für Verschleißteile übernommen.
2. Bei Unternehmern leisten wir für Mängel der Ware zunächst nach unserer Wahl Gewähr durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung.
3. Unternehmer müssen die gelieferte Ware unverzüglich auf Qualitäts- und Mengenabweichungen untersuchen und uns erkennbare Mängel innerhalb einer Frist von 48 Stunden ab Empfang der Ware schriftlich oder per E-Mail anzeigen; andernfalls ist die Geltendmachung des Gewährleistungsanspruchs ausgeschlossen. Verdeckte Mängel sind uns innerhalb einer Frist von einer Woche ab Entdeckung anzuzeigen. Zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung. Den Unternehmer trifft die volle Beweislast für sämtliche Anspruchsvoraussetzungen, insbesondere für den Mangel selbst, für den Zeitpunkt der Feststellung des Mangels und für die Rechtzeitigkeit der Mängelrüge. Es gilt ergänzend § 377 HGB.
4. Für Verbraucher beträgt die Gewährleistungsfrist für Neuware zwei Jahre ab Ablieferung der Ware. Für Unternehmer beträgt die Gewährleistungsfrist für Neuware ein Jahr ab Ablieferung der Ware. Für gebrauchte Sachen beträgt die Gewährleistungsfrist ein Jahr für Verbraucher, für Unternehmer ist eine Gewährleistung für gebrauchte Ware ausgeschlossen.
5. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Gewährleistungsbestimmungen.
6. Wir geben gegenüber unseren Kunden keine Garantien im Rechtssinne ab. Herstellergarantien bleiben hiervon unberührt.

Eine weitere Frage:

Die Werkstatt, in die das geschickt wurde; ist das eine Werkstatt von dem Händler (photoprimus) oder von Lumix (bzw. Panasonic)?
 
In dem Brief den Du erhalten hast, steht ja Garantiefall.

Dann muss das eine Werkstatt sein, die von Panasonic beauftragt ist, Garantie

Reparaturen auszuführen, eigene Werkstätten haben die ja meist nicht mehr.

Kannst ja dann mal schreiben, wie der Fall ausgegangen ist.


Gruß
 
Also heute habe ich den Support endlich erreicht. Gestern habe 2std gewartet, aber da war nur immer die Warteschleife und irgendwann war die Supportzeit vorbei.

Ich habe gesagt, was ich auch schon im ersten Posting geschrieben habe. Also immer vorsichtig benutzt, Transport in der Tasche, etc.
Die Frau am Telefon hat gesagt, dass sie das an den jeweiligen mitarbeiter weiterleiten wird. Ich soll denen auch noch eine Email schreiben, damit sie das schriftlich haben.

Ich habe jetzt die Mail geschrieben und schaue mal, wie die Antwort lautet.
 
Was heißt träumen????

Ein bisschen Nachdenken und auch du hättest den Beitrag verstanden......... :confused:

Natürlich steht bei den Konzernen der Profit an erster Stelle......... Wer was anderes glaubt, naja...

Mit dem Beitrag war lediglich gemeint, dass man die Profitgier nicht für alles verantwortlich machen kann. Wenn alle permanent die Versicherungen betrügen würden, wären die Beiträge irgendwann nicht mehr bezahlbar. Natürlich auch, weil Allianz und Co. auch noch verdienen wollen und das nicht zu knapp.

Das Versicherungsprinzip beruht ja darauf, dass viele einzahlen, um im echten Schadenfall etwas zu erhalten.

Man hört allerdings auch ständig "Jetzt habe ich soviel eingezahlt und auch das Recht, mir etwas zu nehmen" So funktioniert Versicherung und ein soziales gesellschaftliches Verhalten aber eben nicht.
 
Falls das nicht klappt:
Du hast die Cam doch bestimmt einem Freund ausgeliehen? Und da ist sie kaputt gegangen? Tja, dann greift auch die Haftpflicht. Da das Szenario hier realistisch ist (Freund bekommt Cam, sie geht kaputt) sollten die auch nicht weiter nerven.

Ich möchte dich natürlich keinesfalls zum Versicherungsbetrug anstiften - wenn aber alle Stricke reissen kann man sowas ja immer noch tun *pfeif*


Nur blöd, wenn die Versicherung einen Gutachter einschaltet, der das überprüft, ob sich dann der Schaden tatsächlich so zugetragen hat...
Was dann ?
 
Nur blöd, wenn die Versicherung einen Gutachter einschaltet, der das überprüft, ob sich dann der Schaden tatsächlich so zugetragen hat...

Dann hat es dem Versicherer auch geschadet (solange, bis man selbst für die Auslagen des Gutachters zur Kasse gebeten wird). Das ist es doch worum es geht.
Last Euch doch net auf solche Brotlosdiskussionen ein.

Der Themenstarter versucht doch das Ganze gesittet anzugehen, ohne kriminelle Energie.
Den Rest kann man doch einfach ignorieren.
 
So, hier mal eine Neuigkeit:

Sehr geehrter Herr...,

vielen Dank für Ihre Email.

Natürlich ist es oftmals kaum nachzuvollziehen, woher der Schaden letztlich genau stammt. Da wir aber die Kamera zu einer Fachwerkstatt mit jahrelanger Erfahrung gegeben haben und bisher keinen Grund sehen, an den bisher zuverlässigen Angaben der Techniker dort zu zweifeln, können wir leider die Kosten für Sie nicht übernehmen - bitte haben Sie dafür Verständnis.

Ihren Wunsch nach einer Verlängerung der Bedenkzeit können wir natürlich gerne nachkommen.

Mit freundlichen Grüßen,

Ihr Photoprimus-Team

Ich habe jetzt dort noch einmal angerufen und alles betont. Mal schauen, was draus wird.
 
Ich sags mal mit einem Beispiel von Nintendo.
Displayschaden innerhalb der Garantie und Gewährleistung wird nicht von denen bezahlt.
Da die Displays empfindlich sind und sowohl bei Temperaturschwankungen wie auch auf Stösse etc. reagieren. Fakt bei uns war, der Nintendo lag 2 Stunden im Winter im Auto.
Logischerweise durchgefroren, eingeschaltet und ca. 1 Stunde danach hats einige Kristalle zerrissen, was diese netten schwarzen Flecken mit sich bringt.
Nintendo z.b. tauscht die Displays nicht aus, das machen die wenn wieder ein Container voll ist und eine Spezial-Refurbishwerkstatt sich drum kümmert.
Man "kauft" zum pauscheln Preis praktisch ein baugleiches repariertes Gerät.
Mit Porto und tralala waren das glaub ich 70€.

So ähnlich handhaben es alle grossen Hersteller. Die pauschalen angesetzten Reparaturkosten in deinem Falle für den Displayschaden halte ich aber für extrem überzogen. In der Bucht reparieren die Cam-Displays günstiger.

Alternativ würde ich vorschlagen du verkaufst das Teil als defekt und kaufst dir eine neue. Gibt genug Bastler!
 

Beliebte Schlagwörter

Du verwendest einen veralteten Browser. Es ist möglich, dass diese oder andere Websites nicht korrekt angezeigt werden.
Du solltest ein Upgrade durchführen oder einen alternativen Browser verwenden.

Zurück
Oben Unten