Hi Leute,
es ist bei mir zu Hause und mit Freunden eine grundlegende Diskussion zustande gekommen, deren Frage nicht von jedem eindeutig beantwortet werden kann.
Deswegen habe ich mir gedacht, dass ich euch einfach mal schildere worum es geht und ihr (bitte sachlich und möglichst fachmännisch gestützt!) sagt mir dann etwas dazu.
Es geht um folgendes:
Ich mache gerade meinen Führerschein der Klasse B.
Mein Fahrlehrer hat uns im theoretischen Unterricht erzählt, dass man mit dem Führerschein der Klasse B einen Wagen mit einem zulässigen maximalen Gesamtgewicht von 3,5t und bis zu 8 Sitzplätzen führen darf.
Es ist festgelegt, dass alle 8 Sitze voll ausgenutzt werden müssen, d.h., dass jeder Sitzplatz belegt sein muss und jeder Gurt ausgenutzt werden muss.
Es ist gesetzlich aber nicht festgelegt, wieviele Personen tatsächlich mitfahren dürfen!
Das bedeutet, dass ich auch 20 Personen mitnehmen dürfte, vorausgesetzt:
- das zulässige Gesamtgewicht des PKWs wird nicht überschritten
- alle Sitze/Gurte werden ausgenutzt
- der Fahrer darf beim Führen des PKWs nicht eingeschränkt werden (Sicht, Gehör...)
Dabei soll es natürlich so sein, dass die Versicherung im Falle eines Unfalls nur für diejenigen geschädigten haftet, die angeschnallt waren etc. und alles auf die Kappe des Fahrers geht.
Und noch eine Frage: Darf ich, zu der derzeit gültigen Fassung der Straßenverkehrsordnung, Personen anderswo als in der Fahrerkabine mitführen? Konkret: im Kofferraum?
Das so eine Regelung irgendwo schwachsinnig ist, ist klar. Aber jetzt wäre es super, wenn ihr mir hier etwas dazu schreiben würdet, da mich jeder hier für dämlich erklärt, wenn ich denen das verklickern will.
es ist bei mir zu Hause und mit Freunden eine grundlegende Diskussion zustande gekommen, deren Frage nicht von jedem eindeutig beantwortet werden kann.
Deswegen habe ich mir gedacht, dass ich euch einfach mal schildere worum es geht und ihr (bitte sachlich und möglichst fachmännisch gestützt!) sagt mir dann etwas dazu.
Es geht um folgendes:
Ich mache gerade meinen Führerschein der Klasse B.
Mein Fahrlehrer hat uns im theoretischen Unterricht erzählt, dass man mit dem Führerschein der Klasse B einen Wagen mit einem zulässigen maximalen Gesamtgewicht von 3,5t und bis zu 8 Sitzplätzen führen darf.
Es ist festgelegt, dass alle 8 Sitze voll ausgenutzt werden müssen, d.h., dass jeder Sitzplatz belegt sein muss und jeder Gurt ausgenutzt werden muss.
Es ist gesetzlich aber nicht festgelegt, wieviele Personen tatsächlich mitfahren dürfen!
Das bedeutet, dass ich auch 20 Personen mitnehmen dürfte, vorausgesetzt:
- das zulässige Gesamtgewicht des PKWs wird nicht überschritten
- alle Sitze/Gurte werden ausgenutzt
- der Fahrer darf beim Führen des PKWs nicht eingeschränkt werden (Sicht, Gehör...)
Dabei soll es natürlich so sein, dass die Versicherung im Falle eines Unfalls nur für diejenigen geschädigten haftet, die angeschnallt waren etc. und alles auf die Kappe des Fahrers geht.
Und noch eine Frage: Darf ich, zu der derzeit gültigen Fassung der Straßenverkehrsordnung, Personen anderswo als in der Fahrerkabine mitführen? Konkret: im Kofferraum?
Das so eine Regelung irgendwo schwachsinnig ist, ist klar. Aber jetzt wäre es super, wenn ihr mir hier etwas dazu schreiben würdet, da mich jeder hier für dämlich erklärt, wenn ich denen das verklickern will.