Ohne dir zunahe treten zu wollen:
Sofern das ein seriöser normaler Job mit 38h/W und normaler Bezahlung ist, solltest du den antreten, wenn du denn willst. Dann wirds aber wohl kaum noch ALG 2 geben.
Voll Arbeiten, aber einen unzutreffenden Vertrag einsetzen, geht in die Richtung Betrug und Sozialversicherungsmissbrauch. Das gilt zum einen für dich, zum anderen für deinen Arbeitgeber. Imo sieht es so aus, als will der AG dich für den Teilzeitjob regulär anstellen und entlohnen und den darüber gehenden Teil wohl unter der Hand auszahlen?
Im Ernstfall erfüllst du und auch dein Arbeitgeber damit mehrere Straftatbestände (Steuerhinterziehung, Vorenthalten von Sozialversicherungsabgaben, Betrug, etc pp). Das heißt zum einen, dass Strafverfahren und Strafen drohen, zum anderen aber auch, dass dir Ansprüche auf ALG2 oder andere Sozialleistungen aufgrund deiner Machenschaften gestrichen werden können.
Allgemein ist es so, dass das ALG2 eine Grundsicherung darstellt. Daher gelten enge Grenzen für einen Zuverdienst, da angestrebt wird, dass die Empfänger möglichst schnell selbst wieder in Lohn und Brot stehen. D.h., je höher der eigene Verdienst, desto stärker wird die Zahlung von ALG2 gekürzt. Allerdings gelten Freibeträge. Grundsätzlich sind das 100 €, darüber hinaus gelten für verschiedene Einkommensstufen prozentuale Berücksichtigungen. Näheres z. B. hier
BMAS - Zuverdienst