Kann eBay Verkäufer Kauf rückgängig machen

kane

Well-known member
Kann eBay Verkäufer Kauf rückgängig machen

Hallo,

ich habe etwas bei eBay verkauft, doch jetzt stellte sich heraus,
dass ich das Teil selber brauche.

Habe ich ein Recht darauf, den Verkauf rückgängig zu machen ?

PS: Der Käufer will die Ware unbedingt.
 
Nein, ich glaube kaum das du den Verkauf in irgendeiner Art und Weise rückgängig machen kannst. Ich glaube das musst du in die Schublade "Blöd gelaufen" stecken.
 
kane schrieb:
Hallo,

ich habe etwas bei eBay verkauft, doch jetzt stellte sich heraus,
dass ich das Teil selber brauche.

Habe ich ein Recht darauf, den Verkauf rückgängig zu machen ?

PS: Der Käufer will die Ware unbedingt.

Rechtsverbindlicher Verkauf... kann man nichts machen.

Was anderes wäre es wenn du den Artikel nicht mehr hast, er geklaut wurde, kaputt ging oder wie auch immer... damit müßte sich imho der Käufer dann ja zufrieden geben, sofern du kein gewerblicher Händler bist.

Naja, aber das ist nur meine Meinung, hier wird dir keiner eine rechtsverbindliche Antwort geben können, ich auch nicht.
 
Versuch halt einfach mal mit dem Käufer zu reden, vielleicht versteht er ja deine Situation und ihr könnt euch so einigen!

Des schlimmste was dir passieren kann, ist wohl ne negative Bewertung, ich glaub net, dass deswegen jemand zum Anwalt rennt, außer du hast nen Ferrari versteigert und der andre bekommt ihn für 1000€ ;)
 
Teufel schrieb:
Des schlimmste was dir passieren kann, ist wohl ne negative Bewertung

und vllt. auch ne SchadensProvision, da du den Verkauf verweigerst! Aber kontaktiere den Verkäufer besser via mail und sage ihm einfach, das Ding sei total kaputt.. vllt. will er's ja dann nicht mehr. :tongue:
 
Habe gerade mal in die Hilfe bei ebay reingeguckt, konnte zu dem Thema nichts entdecken. Wer was findet bitte mal posten, interessiert mich auch, die Frage kam in meinem Bekanntenkreis nämlich auch schon öfters.
 
kane schrieb:
Habe ich ein Recht darauf, den Verkauf rückgängig zu machen ?

Nein, das hast Du nicht!

Die Angebotseinstellung innerhalb einer Internetauktion stellt nach aktueller Rechtsauffassung (OLG Hamm Urteil vom 14.12.2000 - 2 U 58/00) ein "verbindliches Angebot" dar, d.h. mit dem Nennen eines Gebotspreises durch den Käufer kommt nach §433 BGB durch zwei übereinstimmende Willenserklärungen in der Rechtsfolge ein Kaufvertrag zustande, zu dessen Erfüllung beide Seiten verpflichtet sind!

Weiterhin hat auch eBay in seinen Geschäftsbedingungen festgeschrieben, daß der Verkäufer sich verpflichtet, nach Zustandekommen des Kaufvertrages die Zahlung des Käufers anzunehmen und den Artikel zu liefern. Und diese Geschäftsbedingen erkennst Du mit dem Einstellen Deiner Auktion an.
 
Hallo, Danke für die zahlreichen Antworten.

Ist wirklich dumm gelaufen.

Ich könnte mir das selbe teil wieder selber ersteigern, aber das kostet halt wieder Zeit.

Mit dem Käufer habe ich schon telefoniert - der will das Teil unbedingt haben.

SHIT HAPPENS !

Danke und MfG
 
würde die auktion noch laufen könntest du diese vorzeitig selbst beenden aber wenn diese schon abgelaufen ist kann man wenig machen.
 
wie schon gesagt wurde es ist ein fester vertrag den du bei ebay abschließt.
ist zwar online dennoch rechtsgültig.

was mich aber noch interessieren würde ist um wa für einen artikel es sich
handelt und warum du ihn aufeinmal wieder selber brauchst?
musst du nicht antworten wenn du willst bin aber neugierig ^^
 
kane schrieb:
Hallo,

ich habe etwas bei eBay verkauft, doch jetzt stellte sich heraus,
dass ich das Teil selber brauche.

Habe ich ein Recht darauf, den Verkauf rückgängig zu machen ?

PS: Der Käufer will die Ware unbedingt.

Was haste eigentlich verkauft??

Also rückgängig machen ist nicht! Einzigstes, was man zurücknehmen kann bei eBay ist ein Gebot, was nicht innerhalb der letzten 24h abgeben wurde!
 
Würde mich auch interessieren was da so begehrenswert ist ;)

Fakt ist wie schon gesagt das ein Kaufvertrag zustande kam und die Ware geliefert werden MUSS.
Es sei denn es ist mit dem Artikel zwischenzeitlich etwas passiert.
Das ist die einzige Chance.
Und selbst dann kommt es noch auf die Kulanz des Käufers an.
 
Ist nichts großartiges - nur ein Teil für's Motorrad.

Und mit was muss ich schlimmsten Falls rechnen,
wenn ich ihm das Teil garnicht zuschicke und ihm sein Geld zurücküberweise ?

Oder gibt es Hintertürchen, um den Kaufvertrag doch ungültig zu machen,
z.B. aus persönlichen Gründen, weil er mir unsympathisch ist oder so ?
Oder weis jemand irgendwelche Begründungen ?

MfG
 
kane schrieb:
Ist nichts großartiges - nur ein Teil für's Motorrad.

Und mit was muss ich schlimmsten Falls rechnen,
wenn ich ihm das Teil garnicht zuschicke und ihm sein Geld zurücküberweise ?

Oder gibt es Hintertürchen, um den Kaufvertrag doch ungültig zu machen,
z.B. aus persönlichen Gründen, weil er mir unsympathisch ist oder so ?
Oder weis jemand irgendwelche Begründungen ?

MfG

Nein, du kannst es nicht zurückziehen!

Wenn du es ihm nicht schicken solltest, aber ihm das Geld zurücküberweisen solltest, dann kann er sich mit einem Anwalt in Verbindung setzen!

Wenn du Pech hast, kommst du sogar für das Ersatzteil auf, was er sich nun woanders herholt!
 
Du wirst es ihm schicken müssen.
Da is nicht viel mit Hintertürchen.
 

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