So alles zusammengefasst:
1. @G00dKn1ght:
Das die Aussage mit den 5 Jahren übertrieben ist, weiß ja wohl irgendwie jeder. Das haben sogar die Auftraggeber dieser Werbung zugegeben. Vorallem geht es bei so hohen Strafen nicht um Uppen oder Leechen urheberrechtlich geschütztem Materials. Solche Strafen bekommt man nur, wenn man Material, bei dem man nicht über die Urheberrechte verfügt oder nicht die Einwiiligung der Autoren hat, kopiert und verkauft, also Kapital daraus schlägt.
2. Es ist nicht verboten urheberrechtlich geschütztes Material zu uppen. Man darf dieses bloß nicht der Öffentlichkeit zugänglich machen. Man darf aber den Link (oder was auch immer) an enge Freunde und Verwandte weitergeben. Dazu muss einem aber das Grundmaterial (also z.B. die CD) gehören.
3. Wenn du urheberrechtlich geschütztes Material kopierst, darfst du dazu aber keinen Kopierschutz umgehen. Also fallen i.d.R. DVDs und Software weg. Den Kopierschutz zu umgehen ist also illegal, wird aber
nicht bestraft.
4. Es gibt Filesharing-Programme, bei denen man den Upload ausstellen kann: Bearshare! Das Programm versucht aber immer durch sehr lange oder vertrakte Fragen den User dazu bewegen, den Upload anzustellen, z.B.:
Do you really want to close Bearshare?
...........................
.......................
..........................
If you push "yes" you turn the upload on.
5. Es ist wahr, dass im Moment das Downloaden noch legal ist, bzw. sich in einer rechtlichen Grauzone befindet. Das Uploaden ist jedoch illegal. 2008 soll das Gesetz im Bezug auf den Download verbessert werden, heißt, dass er illegalisiert wird.
6. Müsste dir das eigentlich klar sein, dass es illegal ist urheberrechtlich geschütztes Material öffentlcih anzubieten. Wenn du dir deswegen so große Sorgen machst, dann lass es lieber.
Viele Grüße Mace