Moin gamecard
Hm, fleissig am thread eröffnen, gelle
Hier zuerst mal
die wichtigsten Links zum Thema
Kriesgsdienstverweigerung (Wehrdienstverweigerung) auf die Schnelle:
allgemein:
Kriegsdienstverweigerung in Deutschland ? Wikipedia
spezieller:
Kriegsdienstverweigerung in Deutschland ? Wikipedia
Beratung:
Zentralstelle für Recht und Schutz der Kriegsdienstverweigerer aus Gewissensgründen ? Wikipedia
Deine Hauptanlaufstelle für Beratungen
!:
Zentralstelle KDV
Dazu noch
die wichtigsten BVerfG-Urteile (Bundesverfasussungsgericht)
In mehreren Grundsatzurteilen definierte das BVerfG zunächst den für das KDV-Grundrecht zentralen, aber wissenschaftlich stark umstrittenen Begriff des Gewissens. So stellte das Urteil 12/54 fest, Gewissen sei ein
… wie immer begründbares, jedenfalls aber real erfahrbares seelisches Phänomen […], dessen Forderungen, Mahnungen und Warnungen für den Menschen unmittelbar evidente Gebote unbedingten Sollens sind.
Das Urteil vom 3. September 1958 präzisierte: Gewissen sei
… eine im Innern ursprünglich vorhandene Überzeugung von Recht und Unrecht und die sich daraus ergebende Verpflichtung des Betroffenen zu einem bestimmten Handeln oder Unterlassen.
Als Gewissensentscheidung ist daher nach BVerGE 12, 45/55
… jede ernste, sittliche, d. h. an den Kategorien ‚Gut‘ und ‚Böse‘ orientierte Entscheidung anzusehen, die der einzelne in einer bestimmten Lage als für sich bindend und unbedingt verpflichtend innerlich erfährt, so daß er gegen sie nicht ohne ernste Gewissensnot handeln könnte.
Es gibt noch einige andere Urteile und Einschätzungen dazu,
über die Dich aber die
Zentralstelle KDV und weiterführende Links (s.o.)
Zentralstelle KDV
besser beraten kann.
Der erste und wichtigste Satz in Deiner Begründung lautet dabei eh immer:
Ich verweigere den Wehrdienst auf Grund Artikels 12a GG
Danach sollte

die
Begründung(en) folgen.
Sie können sowohl
- religiöse,
- wie aber auch familiäre und
- persönliche Gründe wie auch Erlebnisse
(alles getrennt strukturiert beschrieben) enthalten.
Persönlich bekannte "Zeugen" (z.B. auch ein Priester/Pastor aus Deinen Jugendjahren

)
als auch andere Menschen,
die auf Grund Deines Verhaltens bezeugen können,
dass Du Gewalt (zukünftig) aus dem Weg gehst,
können zusätzlich enorm helfen.
Als kleines
Beispiel mal aus meiner Begründung

,
(Insgesamt 7 Seiten Roman,

:weg: , die Jungs dort sollten ja auch etwas zu lesen bekommen, aber auch auf Grund gymnasialer Ausbildung)
war u.a. ein Erlebnis, in dem ich meine Gewissensbisse und Alpträume, die ich übrigens auch wirklich damals hatte, beschrieb, nachdem ich während einer eher jugendlichen "Prügelei" fast jemanden umgebracht hätte.
Danach wurde ich übrigens, von meinem Vater unterstützt und auch angemeldet, in einem Verein für Selbstverteidigung angemeldet, dessen vorrangiges Ziel in der Ausbildung u.a. darin bestand, Selbstbeherrschung und vor allem eben keinen Missbrauch mit seinen "Kräften" sowie seinem Wissen zu treiben.
Bei damaligen 191cm und >75 kg Muskelmasse schon empfehlenswert, auch im Nach herein betrachtet.
Du sollst aus meinem Beispiel übrigens einfach erkennen, dass es beileibe nicht nur eine rein pazifistische Grundhaltung von Geburt an sein muss, die als wichtige Begründung anzuführen ist.
Schreib uns hier doch auch mal Deine
schulische Vorbildung (Zitat Ersatzamt: "es wird auch Ihr Bildungsgrad berücksichtigt".)
und einige Vorstellungen, die Du in Deiner Begründung eventuell benennen würdest,
dann können wir Dir hier bestimmt ein Stück weit weiterhelfen.
muesli
PS
Ein KDV'ler muss nicht unbedingt ein Weichei sein
UND...
Politische Gründe würde ich - notfalls als Notlüge

- auch besser außen vor lassen.
Das führt meist nur zu einer eventuell stundenlangen Sitzung im Kreiswehrersatzamt
