S
snitlev
Hartz-IV-Empfänger müssen ihre Kontoauszüge offen legen, wenn sie dazu aufgefordert werden. Nach einem Grundsatzurteil des Bundessozialgerichts gehört dies zu den Mitwirkungspflichten.
Quelle: http://www.focus.de/politik/deutschland/hartz-iv-geld-nur-gegen-kontoauszug_aid_334512.html
Ich glaube kaum das dass gegenüber den Hartz 4 Betrügern als Abschreckung durch eine Kontrolle der Kontoausszüge zum Erfolg führen kann.
Wer kontrolliert denn wieviele Konten jemand hat
Quelle: http://www.focus.de/politik/deutschland/hartz-iv-geld-nur-gegen-kontoauszug_aid_334512.html
Ich glaube kaum das dass gegenüber den Hartz 4 Betrügern als Abschreckung durch eine Kontrolle der Kontoausszüge zum Erfolg führen kann.
Wer kontrolliert denn wieviele Konten jemand hat