Hartz-IV: Geld nur gegen Kontoauszug

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snitlev

Hartz-IV-Empfänger müssen ihre Kontoauszüge offen legen, wenn sie dazu aufgefordert werden. Nach einem Grundsatzurteil des Bundessozialgerichts gehört dies zu den Mitwirkungspflichten.
Quelle: http://www.focus.de/politik/deutschland/hartz-iv-geld-nur-gegen-kontoauszug_aid_334512.html

Ich glaube kaum das dass gegenüber den Hartz 4 Betrügern als Abschreckung durch eine Kontrolle der Kontoausszüge zum Erfolg führen kann.
Wer kontrolliert denn wieviele Konten jemand hat :rolleyes:
 

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