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Noding
Doc Lion schrieb:Bei wieder freigelassenen Ersttätern wäre z.B. eine elektronische Fussfessel für mindestens 10 Jahre ein probates Mittel zur Überwachung und sicher auch Abschreckung der Kinderschänder vor der Ausübung neuer Taten.
Das wäre meiner Meinung nach eine sehr nützliche Idee, da sie wie ja schon erwähnt sowohl den Abschreckungseffekt wie auch die Überwachungsmöglichkeit böte. Allerdings würde hier natürlich heftige Kritik vonwegen der Privatsphäre kommen, da die Person natürlich dadurch ständig überwacht und beobachtet werden kann...
Allerdings würde ich eine davon betroffene Person dann schlichtweg vor die Wahl stellen: Fußfessel und Überwachung oder Sicherheitsverwahrung.
Es müssten natürlich auch die technischen Mittel gegeben sein um so etwas im großen Stil durchzuführen.
Wird dieses Verfahren denn schon irgendwo praktiziert?
Soweit,
Noding