Gewährleistung Handy kauf ? Brauche Hilfe

Alfons

Member
Gewährleistung Handy kauf ? Brauche Hilfe

Ich habe ein Problem. Ich habe ein Handy gekauft, mit einer Rechnung vom November 2008.Die Rechnung ist von einem Vertragsabschluss. Ist alles soweit Inordnung. Die Rechnung stammt aber aus einem Shop (D2) der
aus einer anderen Stadt ist, sehr weit von mir. (Hamburg)

Das Handy lief bis jetz problemfrei, jetz habe Ich es einmal eingeschickt in einem Shop (D2) in Bremen, danach war kurzzeittig alles ok, jetz treten dieselben Fehler wieder auf. Ich war heute da und möchte es nochmal einschicken, da sagte der Shop Mitarbeiter zu mir, Ich habe eigentlich keine lust es einzuschicken, weil derjenige wo Sie das Handy gekauft haben eh die Provision bekommen hat. Und Ich sage Ihnen auch gleich,das
wenn Sie es 3 Mal eingschickt haben, Sie kein neues von mir bekommen,damit verwehre Ich ihnen die Gewährleistungsansprüche weil dieses der Händler bei dem Sie es erworben haben machen muss.
Ich sagte zu Ihm, aber D2 ist doch D2 ob in München oder Hamburg. Dann erklärte er mir das er ja nicht die Provision kassierte und der andere D2 Shop das Handy ja vielleicht extern erworben hat und es nur mit einer Vertragsbindung zu guten Preis verkauft hat, also habe Ich ein neues bei Ihm zu beantragen. Er wird es nicht tun und verwehrt mir alles weitere.

Das Handy habe ICh bei Ebay erworben und Ich habe keine Daten von dem,der den Vertrag abgeschlossen hat, weil es wohl über 2 Hände schon ging. Ich möchte da auch nicht hinterherrescherschieren.

Ich habe D2 eine Email geschrieben mit dem Anliegen und die sagten das Ich kein Vertragskunde bin und Ich mich an die Wenden soll wo ich es gekauft habe. (Was fürn schwachsinn,bei dem Ebay verkäufer?)
Ich habe auch direkt bei Nokia angerufen und den erzählt an wen Ich mich den wenden kann und die haben mir 2 Adressen gegeben,die Nokia Partner sind und die werden mir dann weiterhelfen.(Aber was werden die tun?)

ICh meine es ist doch egal bei wem Ich es erworben habe, aber wer gibt mir jetz das neue? Der Shop in dem es gekauft wurde ?

Könntet Ihr mir da vielleicht weiterhelfen, mit Gesetzes Grundlagen usw.. damit Ich einen schönen Brief formulieren kann ? (Ich bin echt am verzweifeln)


Vielen Dank für eure Hilfe
 
Wende dich direkt an Provider die in den Unterlagen zu finden ist , denn ob der Shop auf Provisionsbasis arbeitet hat nichts mit der Gewährleistung bzw. Garantie zu tuen.

Das der Shop (Bremen) verweigert das Handy beim Hersteller einzuschicken kann man verstehen , da er zumal die Kosten für den Versand selbst tragen muss, wofür er nicht die Provision kassiert hat.

Gruß
Paderborner

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Wünsche allen Frohe Ostern
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Garantie

Zitat:(Was fürn schwachsinn,bei dem Ebay verkäufer?)

Das ist normal, gewährleistungspflichtig ist grundsätzlich der Verkäufer.

Du musst D2 auch verstehen, Du willst den Service in Anspruch nehmen

hast aber nicht da gekauft, das sehen die halt nicht so gern.

Es ist aber eigentlich kein Problem Nokia hat zwei Jahre Garantie, da musste

halt zum Nokia Servicepartner gehen und wenn die Reklamation berechtigt ist

sollten sie das Gerät ohne Probleme reparieren.
 
Also:
Du hast das Handy sozusagen GEBRAUCHT gekauft, wenn ich dich richtig verstanden habe:
Alfons schrieb:
Das Handy habe ICh bei Ebay erworben und Ich habe keine Daten von dem,der den Vertrag abgeschlossen hat, weil es wohl über 2 Hände schon ging.
Somit hast du selbst schon mal gar keinen Gewährleistungsanspruch, denn diesen hat nur der ursprüngliche Käufer gegenüber dem Verkäufer. Das ist kein Schwachsinn, wie du meinst, sondern geltendes Recht. Der Verkäufer (D2-Shop bzw. D2) ist kein Vertragspartner von dir!

Wenn du das Handy von einem privaten Verkäufer bei EBAY erworben hast, dann hat dieser bestimmt jegliche Gewährleistungsansprüche ausgeschlossen. Deine einzige Chance, wie du schon schreibst, ist, sich an den Hersteller (Nokia) zu wenden, der kulanzhalber im Rahmen seiner Herstellergarantie, eine Reparatur oder einen Austausch vornimmt.
 
Hallo, zunächst sollte geklärt werden, ob es hier um Gewährleistung oder Garantie geht. Daraus ergibt sich auch, bei wem Du deinen Anspruch anmelden musst.

Gewährleistung = gesetzlich zustehendes Recht (§§ 443 ff BGB),
Die Gewährleistung muss der Verkäufer (D2-Shop in Hamburg oder Ebay-Verkäufer) leisten (Hersteller oder Provider nicht, es sei denn sie hätten das Gerät direkt verkauft),
Frist: 2 Jahre, Problem Beweislast:
bis 6 Monate wird vermutet, dass der Mangel beim Kauf vorhanden war, der
Verkäufer muss das Gegenteil beweisen,
nach 6 Monaten bis 2 Jahre muss der Käufer beweisen, dass der Mangel beim Kauf bereits vorhanden war bzw. die Ursache bereits gesetzt war,
hierzu ist in der Regel ein Gutachten notwendig.
Fazit: nach 6 Monaten ist die Gewährleistung des Verkäufers praktisch
ausgehebelt.
Die im BGB festgeschriebenen Kundenrechte der Gewährleistung können eingeschränkt werden. Die Einschränkungen sind meist in den AGB´s (z.B. Wandlung des Kaufvertrags erst nach Reparaturversuch) enthalten.

Garantie = freiwillige Leistung, meist des Herstellers, dieser kann auch die
Bedingungen der Garantieleistung festschreiben.
Wer: Garantiegeber, meist der Hersteller
Frist: steht in den Garantieunterlagen, nicht gesetzlich geregelt.

Das Gerät wurde nach deinen Angaben (über die Ebay-Plattform) gebraucht verkauft. Der ursprüngliche Verkäufer war im November ein D2-Shop. Dieser muss daher die gesetzliche Gewährleistung leisten. Bei den weiteren Verkäufen geht dieser Anspruch auf Gewährleistung jeweils auf den Käufer über, dies bedeutet: Du hast gegenüber dem ursprünglichen Verkäufer (D2-Shop in Hamburg) einen Gewährleistungsanspruch. Für diesen gesetzlichen Anspruch musst Du dich auch an diesen D2-Shop in Hamburg wenden. Die hier geäußerte Ansicht, nur der ursprüngliche Käufer hätte diesen Anspruch, ist falsch.

Tip: Die Ablauf der 6-Monate-Frist steht bevor, nach 6 Monaten dreht sich die Beweislast zu deinen Ungunsten um. Melde Deinen Gewährleistungsanspruch schnellstmöglich beim D2-Shop in Hamburg an.

Eventuell besteht auch gegenüber deinem Ebay-Verkäufer (z.B. gewerblicher Händler oder bei Privatverkauf Gewährleistung nicht (oder nicht richtig) ausgeschlossen) ein Anspruch auf Gewährleistung.

Garantie - Anspruch gegenüber dem Hersteller des Handys:
Hier kommt die Garantie (= freiwillige Leistung) zum Tragen. Es gelten im Gegensatz zur Gewährleistung die Bedingungen des Garantiegebers, z.B. gibt Nokia meines Wissens nur 1 Jahr Garantie. Die Bedingungen können in der Regel über die Homepages der Hersteller in Erfahrung gebracht werden.

Anspruch gegenüber D2:
Hier macht mich stutzig, dass aus deinem Post hervorgeht, D2 hätte Dir mitgeteilt, dass Du kein Vertragskunde bist. Hier liegen zu wenig Informationen vor, um dies derzeit beurteilen zu können:

Fazit: Wende Dich schnellstmöglich an den D2-Shop in Hamburg und fordere dort die Gewährleistung ein. Achte darauf, den Schriftverkehr zu dokumentieren (z.B. Einschreiben mit Rückschein / Handy-Versand als Paket zum Nachweis der Zustellung).
Eventuell solltest Du bei der Verbraucherzentrale (gegen Gebühr) oder einem Rechtsanwalt (gegen Gebühr) deinen Einzelfall mit deinen Unterlagen prüfen lassen.
 

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