Gesetzeslage: Österreich-Deutschland??

florian15

Well-known member
österreich deutschland??

weiß jemand weiweit sich das österreichische gesetz bei dem deutschen anlehnt?

ich meine kann ich in österreich auch schon bestraft werden wenn ich mir mp3 sauge aber nichts uploade?

und hat jemand informationen über das strafmaß?


danke florian
 
Bestraft kann man meiner Meinung nach erst werden sobald man merkt, dass man etwas offensichtlich illegales heruntergelanden hat. Und selbst dann nur theoretisch. Solange du das ganze File noch nicht hast kannst du ja noch gar nicht wissen um was es sich tatsächlich handelt.
 
ja was soll ich da als ösi dazu sagen unsere politiker machen es euren politikern nach also die gesetze :shockkk!: .
nur machen sie das gesetz erst wochen nach euch deutschen und verkaufen es als ihre idee unterm volk.und zu gesetzes lage is es nicht anders wioe bei euch in deutschland selbe straffmass.
mfg claudia
 
Die Gesetzte werden fast 1:1 übernommen.
Seit dem wir in der EU sind wohl noch stärker.

Mp3's saugen ist aber generel eine Grauzone.
Die Gesetzeslage ist da nicht so eindeutig wie uns die Musikindustrie weismachen will. Das Problem ist ja, das es sich nicht um eine verlustfreie Kopie handelt.
 
aha

das hab ich auch son gehöhrt das wir da mit euch immer gleich mitziehen!


danke florian
 
Da diese Problematik afaik bis heute nicht ausjudiziert ist, kann man das nicht mit Sicherheit sagen. Es ist aber zweifellos so, dass man beim reinen Downladen mit einem guten Anwalt und vernünftigem Richter Chancen hat davonzukommen - beim Sharen sieht es freilich schlechter aus.

In der Praxis sind aber weniger gerichtliche Strafen das Problem als vielmehr Anwaltskosten und Unterlassungserklärungen, zu denen sich letzlich wohl die meisten Ertappten "nötigen" lassen. Mit entsprechend hoch angesetztem Streitwert können sich da schon ein paar Tausend Euro ergeben...

Beim Strafmaß gibt es imho schon Unterschiede zu Deutschland. Soferne die "Tat" nicht gewerblich begangen wurde, beläuft sich die Höchststrafe auf 6 Monate (oder 360 Tagsätze). Aber wie gesagt, kommt es bei Filesharing meist gar nicht zu einem Verfahren. Bei Leuten die im Internet (eBay oder wwi) mit Raubkopien Handel treiben, sieht es da natürlich schon anders aus.
 
@ ston3y

weißt du ganaueres wies mit dem sharen aussieht sagen wir mal wenn ich mich mit paar kumpels in österreich treff und cds austausch ?
 
In Deutschland:

-> Der Besitz von kopierten Filmen und Musik von nicht offensichtlich rechtswidrigen Vorlagen ist legal..
Es ist auch dann legal wenn man nicht der Besitzer der Vorlage ist..
Die Vorlage ist dann offensichtlich rechtswidrig wenn sie zum Beispiel noch nicht auf dem Markt erschienen ist (Aktuelle Kinofilme)..
Ebenso ist mittlerweile das Umgehen eines wirksamen Kopierschutzes verboten..
Wann ein Kopierschutz wirksam ist kann aber nicht gesagt werden da es dazu noch kein Urteil gibt..
Vermutlich reicht aber der Hinweis "kopiergeschützt" auf dem Datenträger..

-> Verboten ist aber das Verbreiten..
Verbreitet wird das Werk wenn es an mehr als 7 Leute weitergegeben wird..

Das heißt daß der Download und Besitz von nicht nicht offensichtlich rechtswidrigen Werken erlaubt ist..
Der Upload aber nicht..


-> Kopierte Software und Spiele fallen nicht in die Privatkopie und sind grundsätzlich verboten..


Weitere seriöse Informationen dazu finden sich hier
 

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