Gericht verweigert Verwertung von P2P-Nutzer-Ermittlungen

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snitlev

Vieleicht zukunftsweisend, daher lasse ich das mal im Original-Text Link so stehen um nichts versehentlich zu verfälschen :tongue:

Ein Beschluss (Az. 6 O 156/08 vom 21. Mai 2008) des Landgerichts (LG) Frankenthal zum Thema Tauschbörsen und Abmahnungen dürfte unter Juristen für jede Menge Diskussionsstoff sorgen. Im Rahmen eines Antrags auf einstweilige Verfügung gegen einen Tauschbörsennutzer hat das Gericht die Providerauskunft zu einer dynamischen IP-Adresse als Beweis im Verfahren nicht anerkannt.

Hier bitte geht es zum ganzen Artikel:

heise online - Gericht verweigert Verwertung von P2P-Nutzer-Ermittlungen

Wie steht Ihr dazu (Dieses Juristenkauderwelsch, einfach schrecklich...) :confused:
 
Wie schon an anderer Stelle erwähnt:

Wird der Medienindustrie nun die Möglichkeit genommen IP-Logging als gerichtlich verwertbares Beweismittel zu betreiben sind Abmahnkanzleien und Anti-Piracy Firmen auf einen Schlag aus dem Rennen, denn dann können sie weder Downloads (Honeypots = Files gezielt zum Download anbieten und abwarten wer anbeisst) genausowenig überwachen wie Uploads (geht über Testdownloads und dann ebenfalls IP Logging).

Der Tag an dem IPs bundesweit nicht mehr als Beweismittel vor Gericht zugelassen werden ist ein guter für jeden, ähm, Filesharer.
 

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