S
snitlev
Vieleicht zukunftsweisend, daher lasse ich das mal im Original-Text Link so stehen um nichts versehentlich zu verfälschen :tongue:
Ein Beschluss (Az. 6 O 156/08 vom 21. Mai 2008) des Landgerichts (LG) Frankenthal zum Thema Tauschbörsen und Abmahnungen dürfte unter Juristen für jede Menge Diskussionsstoff sorgen. Im Rahmen eines Antrags auf einstweilige Verfügung gegen einen Tauschbörsennutzer hat das Gericht die Providerauskunft zu einer dynamischen IP-Adresse als Beweis im Verfahren nicht anerkannt.
Hier bitte geht es zum ganzen Artikel:
heise online - Gericht verweigert Verwertung von P2P-Nutzer-Ermittlungen
Wie steht Ihr dazu (Dieses Juristenkauderwelsch, einfach schrecklich...)
Ein Beschluss (Az. 6 O 156/08 vom 21. Mai 2008) des Landgerichts (LG) Frankenthal zum Thema Tauschbörsen und Abmahnungen dürfte unter Juristen für jede Menge Diskussionsstoff sorgen. Im Rahmen eines Antrags auf einstweilige Verfügung gegen einen Tauschbörsennutzer hat das Gericht die Providerauskunft zu einer dynamischen IP-Adresse als Beweis im Verfahren nicht anerkannt.
Hier bitte geht es zum ganzen Artikel:
heise online - Gericht verweigert Verwertung von P2P-Nutzer-Ermittlungen
Wie steht Ihr dazu (Dieses Juristenkauderwelsch, einfach schrecklich...)