(1)Da jedoch jederzeit Ausweichgruppen angelegt werden können und die
schiere Datenmenge kaum kontrollierbar ist, hat auch das Landgericht
München I im November letzten Jahres zu Gunsten von CompuServe
[extern] entschieden, dass Provider nach dem [extern] IuKDG nicht für
die über News-Server verteilten Inhalte verantwortlich gemacht werden
können. Wörtlich heißt es ja auch im Gesetz:
"(2) Diensteanbieter sind für fremde Inhalte, die sie zur Nutzung
bereithalten, nur dann verantwortlich, wenn sie von diesen Inhalten
Kenntnis haben und es ihnen technisch möglich und zumutbar ist, deren
Nutzung zu verhindern."
Fertig, Rapidshare kann nicht alle Daten kontrollieren, alleine schon wegen den PW's....
Wenn ich mit meinem Auto jemanden vorsätzlich überfahre, wird dann VW
bestraft, weil sie nicht kontrolliert haben, was ich mit ihrem
Produkt treibe?
Oder haftet der Staat, der die Straßen baut und unterhält, auf denen
Lich eute überfahre?
Schließlich müssen die doch sicherstellen können, das niemand der
ihre Straßen benutzt, sie für ein Verbrechen missbraucht.
Oder haften die Mineralölkonzerne, die mir den für meine Tat
notwendigen Diesel verkauft haben?
Ok, Ok, betrachten wir es mal auf Sicht der GEMA. Nehmen wir an,
rapidshare und Co. würden vorsätzlich, fahrlässig oder wie auch immer
auf irgendeineweise schuldhaft billigend in Kauf nehmen, dass mit
ihrem Produkt/Service ein Verbrechen begangen werden kann.
Träfe das dann nicht noch viel mehr für die Waffenindustrie zu? Warum
wird nicht der Hersteller einer Pistole belangt, wenn ein Verbrecher
sie für seine Tat benutzt? Schließlich muss man damit rechnen, dass
ein Werkzeug, dass nur zum Zweck des Tötens und Verletzens gedacht
ist, irgendwann mal dafür "missbraucht" wird.