Da frage ich mich wie du das vom Tüv abgenommen bekommen hast:
Ganz einfach, §41a StVZO:
(5) Halter, deren Kraftfahrzeuge mit Ausrüstungen nach Absatz 2 oder Absatz 3 ausgestattet worden sind, haben nach dem Einbau eine Gasanlagenprüfung (Gassystemeinbauprüfung) nach Anlage XVII durchführen zu lassen. Gassystemeinbauprüfungen dürfen nur durchgeführt werden von
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2. amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfern für den Kraftfahrzeugverkehr
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Umrüster dürfen diese Einbaubestätigung im Rahmen einer Sonderkompetenz ausstellen (das steht im Absatz 1, den ich hier mal rauseditiert habe), aber nur wenn sie die Anlage auch selbst verbaut haben.
Natürlich drehen die das gerne so hin, das es heißt, was nicht vom Umrüster gemacht wurde ist nicht eintragungsfähig. Glatt gelogen.
Die von Dir genannten Vorschriften regeln die technischen Voraussetzungen; Verschraubungen, Drücke, Materialien.....mit der Befugnis zum Einbau hat das nichts zu tun.
@DanTheMan: nein, sorry. Ich werde auch keine Hilfestellung dazu geben. Um das ordentlich zu machen brauchst zuallererst eine Hebebühne, daran wirds bei den meisten schon scheitern. Ansaugbrücke muss ausgebaut werden, Abgriff im Lambda-Regelkreis des Fahrzeuges.... Werkzeug muss da sein,.....und natürlich entsprechende Technik für die Einstellung; der Prüfer will bei Abnahme die Einspritzzeiten der Anlage in Echtzeit vorgeführt bekommen. Da geb ich kein Howto zu ab
Im Internet findet man immer mehr Leute die selbst umgerüstet haben (und das natürlich auch eingetragen bekommen), wird Zeit das die Umrüstermafia von ihrem hohen Roß geholt wird.
Bin zuerst auch an eine Dumpfbacke beim TÜV geraden (Ingenieur, kein Sachverständiger) der mir erzählen wollte "nein, da müssen Sie zertifiziert sein". Meine Frage, welche Stelle einen denn für den Gaseinbau zertifiziert, konnte er nicht beantworten.....:fuck:
Dann kam glücklicherweise der aaS (merke: nicht jeder TÜV-Prüfer ist auch aaS), und der Drops war gelutscht.