die Frage ist, was vorher schon war!
Wann hast Du denn die GraKa gekauft? Hast Du schonmal Mängel angemeldet?
Die gesetzlichen Regelungen findest Du in §§433 ff. BGB
§433 sagt im Prinzip nur aus, welche Pflichten wer hat bei einem Kaufvertrag.
kurz gesagt. Käufer = Pflicht Geld zu zahlen
Verkäufer = Pflicht Eigentum am gekauften zu
verschaffen
§434 regelt, was ein Sachmangel ist. Denn der muss vorliegen, damit Du
reklamieren kannst
Nach dem Gesetz liegt dann ein Sachmangel vor, wenn:
1. Sie sich für die nach dem Vertrag vorausgesetzte Verwendung nicht
eignet - oder
2. Wenn sie sich zwar eignet aber kleine Macken hat, die üblich sind
ZISCHENBERICHT:
ich gehe mal davon aus, dass die GraKa nicht geht. Also müsste nach §434 Abs. I Satz 1 Punkt 1 ein Sachmangel vorliegen, weil die GraKa im Rechner nicht funzt... (oder war es ein Sonderangebot mit kleinen Mängeln, etc.)
Welche Rechte hast Du jetz, wenn ein Mangel da ist. Das Regelt im Gesetz der §439, die sogenannte Nacherfüllung.
Prinzipiell kannst Du als Käufer wählen, ob Du
a) nach Deiner Wahl den Mangel beseitigen lassen, oder
b) die Lieferung einer mangelfreien Sache möchtest.
Alles was dafür notwendig ist (Transport-, Wege-, Arbeits- und
Materialkosten) hat der Verkäuer zu tragen (§439 Abs. II)
allerdings kann der Verkäufer das verweigern, wenn die Kosten oder der Aufwand unverhältnismäßig hoch ist.
ZWISCHENBERICHT II
Du kannst also sagen, ich will das Ding nicht haben... es ist kaputt. Darauf kann der Verkäufer aber sagen... ich kanns Dir reparieren! Wenn Du das nicht möchtest, dann MUSS er Dir eine neue GraKa geben.
Jetzt hast Du aber eine Gutschrift bekommen was die Sache etwas verzwickter macht, denn hier kommen die AGBs (Allgemeine Geschäftsbedingungen) ins Spiel.
Grundsätzlich darf in den AGBs vieles stehen, was die Rechte des Verkäufers stärkt. Unter anderem auch, dass er Dir eine Gutschrift gibt. Die AGBs werden aber nur dann Bestandteil des Kaufvertrags, wenn sie Dir bei Vertragsschluss vorliegen.
Ich nehme an, Du hast im Internet gekauft und es kam das übliche PopUp "bitte aktivieren Sie das Kästchen, dass sie unsere AGBs akzeptieren" wenn dem so ist, kannst Du nicht viel machen und müsstest Dich mit der Gutschrift zufrieden geben
Ich als Laie würde sagen, dass eine Gutschrift rechtmässig ist, aber zweifelhaft, ob Du gezwungen werden kannst sie bei ihnen einzulösen. Versuch erstmal im guten mit ihnen Kontakt aufzunehmen und zu schildern, dass Du Dir gleich eine GraKa gekauft hast, weil Du den Rechner für Schule, Studium oder sonstwas dringend gebraucht hast. Ob sie Dir daher das Geld nicht einfach überweisen können, zumal es für Dich nicht so einfach ist, wegen einem solchen Betrag dahin zu fahren...
Wenn sie darauf nicht eingehen, würde ich mich mal bei einem Anwalt informieren und bei Deiner Rechtschutzversicherung ob sie im Zweifel die Sache übernehmen würden. Dann schreibst Du die Fa. nochmals an, dass der Gutschriftsbetrag unverhältnismäßig hoch zu dem Aufwand ist, den Du betreiben müsstest um ihn einzulösen. Da wird Dir sicher jeder Anwalt Recht geben...
Aber wie gesagt, erstmal im Guten
Greetz
taurus
P.S. wenn noch was ist, dann per PN oder via ICQ
