Französisches Gericht gibt Filesharer Recht!

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Französisches Gericht gibt Filesharer Recht!

Französisches Gericht gibt Filesharer Recht!

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Ein Pariser Gericht hat entschieden, dass die Nutzung von Tauschbörsen, in privatem Rahmen, legal ist. Und das unabhängig davon, ob die getauschten Dateien urheberrechtlich geschützt sind oder nicht.

Im vorliegenden Fall wurde Anthony G., ein ambitionierter Kazaa User, beschuldigt 1875 Raubkopien zu besitzen.Von denen jedoch nur 1212 Dateien tatsächlich urheberrechtlich geschützt waren.

Nach Ansicht des Gerichts fällt das Up und Downloaden dieser Dateien in die Kategorie "Privatkopien". Herr G. wurde freigesprochen.

Das Urteil wurde bereits im Dezember 2005 ausgesprochen, doch erst jetzt veröffentlicht.

Das wird die französische Diskussion, P2P komplett zu legalisieren, weiter anheizen.
 
Ich glaub ich ziehe nach Frankreich um:D. Muss nur noch ne bessere Note in Franz machen(hab Mitarbeit in Franz eine 4:D)!!
 
wenn das mal so in deutschland wehre!!! das wehre echt klasse. aber mal sehen wenn das so in mehreren ländern passiert wird sich die filmindustrie etwas neues einfallen lassen um es p2p schwerer zu machen. vielleicht versuchen die ja dann das jeweilige p2p netz zu hacken oder so
 
würde auch am liebsten direkt nach frankreich ziehen! wat ein leben!!! sowas wird es hier glaub ich nie geben!
 
HowHigh schrieb:
wenn das mal so in deutschland wehre!!! das wehre echt klasse. aber mal sehen wenn das so in mehreren ländern passiert wird sich die filmindustrie etwas neues einfallen lassen um es p2p schwerer zu machen. vielleicht versuchen die ja dann das jeweilige p2p netz zu hacken oder so


Mit deinen Deutsch-kennnissen ..
Gut dass es nicht so is, sonst gäbs keine movies mehr -.-
 
wireless schrieb:
Ein Pariser Gericht hat entschieden, dass die Nutzung von Tauschbörsen, in privatem Rahmen, legal ist. Und das unabhängig davon, ob die getauschten Dateien urheberrechtlich geschützt sind oder nicht.

Na das find ich mal eine gute Nachricht. Sollte bei uns aus so sein.


wireless schrieb:
Nach Ansicht des Gerichts fällt das Up und Downloaden dieser Dateien in die Kategorie "Privatkopien". Herr G. wurde freigesprochen.

ich war immer schon der Meinung das man für files die nur privat genutzt werden nicht bestraft werden darf, und außerdem finde ich die Vorgehensweise der Riaa usw. die alles daran legen uns ausfindig zu machen ungerecht. Was ist nur aus dem *Datenschutz* geworden :confused:
 
Da muß man dem Franzosen der verklagt worden ist, richtig gratulieren, ich finde es sehr mutig sich gegen die Musikindustrie zu stellen und die Klage durchzustehen. Da kann man ihn nur loben !! :quote3:
 
ja das war schon ein großer erfolg für uns arme user auch wenn es nur in frankreich war. villeicht kommt es ja bald durch mit der kulturflatrate.


gruß loony
 
Na die Franzosen ticken ja eh anders :wink: , aber das ist ja mal was positives.

Bei uns wird es so was jedoch nie geben, dafür lieben die Deutschen zu sehr Vorschriften und Gesetze. :frown:
 
die Franzosen pflegen den individuellen Stil ... und die Deutschen sind hörigkeitsliebend -> daher kaum übertragbar.
das jammern nutzt nichts, es geht um viel geld und darum wird gekämpft mit allen mitteln, und ist daher ein Thema das uns noch sehr lange begleiten wird.
 
Das wäre mal ne Maßnahme für uns, dann bräuchten sich hier nicht alle so aufspielen. ist ja alles privat und nicht gewerblich. ^^ raubkopien gewerblich verbreiten macht ja nur die gvu *fG*.
 

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