-Mark-
Well-known member
connor schrieb:Absatz von § 106 reinschauen...
post den mal.würde mich interessieren:wink:
Der Versuch ist strafbar.
guckst du hier:
http://bundesrecht.juris.de/urhg/__106.html
EDIT:
ulla schrieb:Kurz zusammengefasst : Upload faken macht das Leben möglicherweise bequemer, aber auf keinen Fall "sicherer".
Wobei man sich Streiten könnte ob gefakter up wirklich ein Versuch im Sinne von §106 darstellt