Fake-Tracker der Filmindustrie sucht nach IP-Adressen

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Der Verband der US-Filmindustrie “MPAA” (Motion Picture Association of America) sucht laut einem Bericht von Slashdot wieder einmal geziehlt nach Nutzer, die mit ihren Filesharing Programmen gegen das Urheberrecht verstoßen, indem sie Filme illegal in bekannten Filesharing-Netzwerken tauschen.
Eigens dazu beauftragt die MPAA eine Firma, die auf einem dafür erschaffenen BitTorrent-Fake-Tracker Fake-Dateien von bekannten und beliebten Torrents[...]

Source: [...Read more]
 
Weis man welche Tracker oder Server dies sind??
 
Der TS TRacker???Wie sieht es bei emule aus???
 
:biggrin: Vielleicht auch der BC Tracker. Wurde da die Teamleitung nicht ausgetautscht:wink:

und einen neuen Name haben die auch:biggrin:

who knows who knows
 
aber...eine fakedatei runterzuladen ist doch nicht illegal, oder ist es schon so weit, dass das egal ist? :biggrin:
 
lol jungs, macht mir keine angst! ist keiner bekannt oder?

Info: Wer einen standart BitTorrent Client benutzt, verbreitet das Torrent File automatisch beim downloaden, und genau das macht sich der Verband der Filmindustrie zu nutzen!
Also nur cheatet um euer leben ;)
 
laser schrieb:
lol jungs, macht mir keine angst! ist keiner bekannt oder?
keine sorge, die mpaa wird nicht so viel interesse an deutschen trackern haben.


aber so weit ich weiß ist es einer der ersten aktionen gegen das bittorrent netz. es ist aber für die antipiraten gruppen nicht leicht bei torrent, da können sie ja nicht so leicht automatisierte programme suchen laufen lassen
 
ich denke auch nicht, dass die deutschen Tracker das speziell im Visier sind. Da gibt es lohnendere Ziele
 
freakynemesis schrieb:
Kann mir beim besten willen nicht vorstellen, dass es sich hier um den TS-Tracker handeln sollte...!!!
das war ja auch nur ein scherz, der geziehlt gegen den ts gerichtet war, da die hier sehr unbeliebt sind, wegen ihren dubiosen methoden an geld zukommen und gegen uns vorzugehen!
 
Dank der GVU sind solche Mittel bei uns nimmer erlaubt *THX* Denke das bezieht sich mehr auf die USA denn dort ist der Hauptspielplatz der MPAA

Achja, TS ist es nicht
 
so sachen regen mich einfach nur auf.

wie kann man so die leute verarschen, darf man das?
 
@xunknownx Anscheinend schon...aber ich denke wir hier in de schweiz etc. haben da weniger zu befürchten als die Amis!
@!nferno: looooooool du magst den Ts-Tracker nicht besonders, oder ?, du warst da noch nie angemeldet, nehme ich mal auf grund deiner Ausage an (oder du wurdest gekickt^^, cheater?), naja ich versuche schon lange auf den TS-Tracker zu kommen, und da ich nicht draufkomm, schieb ich langsam auch HAss auf ihn^^
mfg counterfany
 
wenn man was runterläd macht man sich ja nicht so strafbar, wie wenn man es verteilt.
d.h. je mehr man cheatet und den upload nur vortäuscht, desto straffreier geht man aus... (?!)
und die amis haben eh nen schlag, was die verfolgung von rechtsbrüchen angeht. die stellen ne nutte auf die straße und wer die anspricht wandert in den knast, unverschämtheit. erst verbrechen fördern oder überhaupt (künstlich) entstehen lassen und dann verhaften. tztztz
und wenn ich seh, wir dürftig manch deutsche tracker sind, da glaub ich lächeln die amis nur drüber..
 
gunny schrieb:
wenn man was runterläd macht man sich ja nicht so strafbar, wie wenn man es verteilt.
d.h. je mehr man cheatet und den upload nur vortäuscht, desto straffreier geht man aus... (?!)

das ist eben ein Trugschluss, dem viele unterliegen. Das Runterladen ist genauso strafbar wie das Hochladen. Dies ergibt sich insbesondere aus der 1. Alternative von § 106 absatz 1. Dadurch, dass du, bspw. einen Film herunterlädst, erstellst du eine weitere Kopie das Filmes. Diese Handlung wird im Urheberrecht unter dem Begriff der Vervielfältigung subsummiert (Legaldefinition findet sich § 16). Rechtsfolgen einer (unerlaubten) Vervielfältigung ergeben § 98 I, der an sich kein Problem darstellt. Die Probleme beginnen dann in § 98 II.

Kurz zusammengefasst : Upload faken macht das Leben möglicherweise bequemer, aber auf keinen Fall "sicherer".

Ach und wer jetzt sagt : Aber die haben doch nur ein fake benutzt, der sollte mal in Absatz von § 106 reinschauen
 
ulla schrieb:
das ist eben ein Trugschluss, dem viele unterliegen. Das Runterladen ist genauso strafbar wie das Hochladen. Dies ergibt sich insbesondere aus der 1. Alternative von § 106 absatz 1. Dadurch, dass du, bspw. einen Film herunterlädst, erstellst du eine weitere Kopie das Filmes. Diese Handlung wird im Urheberrecht unter dem Begriff der Vervielfältigung subsummiert (Legaldefinition findet sich § 16). Rechtsfolgen einer (unerlaubten) Vervielfältigung ergeben § 98 I, der an sich kein Problem darstellt. Die Probleme beginnen dann in § 98 II.

Kurz zusammengefasst : Upload faken macht das Leben möglicherweise bequemer, aber auf keinen Fall "sicherer".

Ach und wer jetzt sagt : Aber die haben doch nur ein fake benutzt, der sollte mal in Absatz von § 106 reinschauen

Und hier die Kurzform:
Bleibt sauber dann passiert euch nix :top:

Kauft euch die Sachen doch lieber ganz legal bei Egay :klatsch_3:
 
Absatz von § 106 reinschauen...

post den mal.würde mich interessieren:wink:
 

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