Fahrerflucht - Einspruch gegen Tagessätze

NoName

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Fahrerflucht - Einspruch gegen Tagessätze

Nabend,

hab da mal ne Fragen, mir wird Fahrerflucht vorgworfen, hab beim Ausparken ein anderes Auto gestreift, lange Geschichte.

Hab nun Bescheid bekommen, 30 Tagessätze a 20 € + Verfahrenkosten und 1 Monat Fahrverbot, von Punkten steht da nix (bekomm ich denn welche?)

Kann man Einspruch gegen die Tagessätze einlegen? Mache ine Schulische Ausbildung, bin also Schüler da sind 600 € schon ganz schön übel.
Im schrieben steht da was wegen Einspruch
Soweit in diesm Strafbefehl eine geldstrafe gegen sie festgesetzt wurde und Sie den Einspruch auf die Höhe der Tagessätze beschränken, kann das Gericht - sofern Sie ggfls. Ihren Verteidiger und die Staatsanwaltschaft hierzu Ihre Zustimmung erteilen - ohne Hauptverhandlung durch Beschluss entscheiden.
[...]
In diesem Beschluss darf von den Feststellungen des Strafbefehls nicht zu Ihrem Nachteil abgewichen werden.

Bringt sowas was?? Hat da jemand Erfahrung mit, denn ich mein 600 € sind echt heftig will noch Studieren gehen.
Hab auch eigenen Haushalt über Unterhalt von Papa.

Vielen Dank
MfG No
 
Hi Namensloser,

ich will hier keine Moralvorträge halten aber wenn man im nüchternen Zustand ein Auto beim Ausparken streift, das merkt man! Und wenn man trotzdem wegfährt, dann ist es Fahrerflucht und das ist stinkgemein, denn der Andere bleibt dann ggf. auf den Kosten der Reparatur sitzen.
600 € sind da als Gedächtnisstütze angemessen und wenn du im Augenblick das Geld nicht aufbringst - das kannst du auch in Raten "abstottern" und ein armer Schüler muss auch nicht mit dem eigenen Auto fahren - ein Fahrrad tut es unter Umständen auch und da merkt man auch den kleinsten Unfall. Macht aber Mühe, die Fortbewegung nach Vorväter Sitte. Spart aber Geld :)

Also zahl und verbuche es als Lehrgeld! Oder sprich mit dem Rechtanwalt deines geringsten Misstrauens - kostet aber u. U. noch viel mehr Geld.
Und frage ihm im Vorfeld nicht nach der Uhrzeit - er könnte es dir als Erstberatung in Rechnung stellen :D

Regards
Pemo
 
Toll.. Fahrerflucht...
Wenn ich da mal einen erwische....

Aber, da hast du von mir kein Verständnis zu erwarten.
Sei froh, das es nur 600 Euro sind.... Die Strafe wird am Einkommen gemessen.
Und, jetzt hast du mal einen Monat Zeit, darüber nachzudenken, ob es richtig war, wegzufahren...
Möcht nicht wissen, was du denken würdest, wenn bei dir einer dein Auto streift, und abhaut....
 
Verständnis hin oder her, er sagt ja nicht das er es selbst toll findet, was ihm geschah ;)

NoName, gehe zum Rechtspfleger (ist kostenlos) und sprich ihn drauf an, ob du die möglichkeit hättest, die Geldstrafe in gemeinnützige Arbeit umzuwandeln, weil du eben Schüler bist, ansonsten könntest du die strafe auch in Raten zahlen.

Gruß
Uludag
 
Gemäß § 36 VwVfG ist dein Bescheid mit Nebenbestimmungen versetzt worden, die Tagessätze...bei dieser Nebenbestimmung handelt es sich um eine Bedingung. Gegen Bedingungen kann Widerspruch eingelegt werden - allerdings wird dann der ganze Verwaltungsakt (Bescheid) angefochten. Eine Anfechtung vorhandener Auflagen ist hier nicht gegeben, diese hättest du seperat anfechten können, da diese wie ein eigener Verwaltungsakt gemäß § 35 VwVfG gelten.

Ergo, eine Anfechtung der Tagessätze allein ist nicht möglich sondern nur gegen den von der Behörde erlassenen Bescheid im ganzen.

Wirst allerdings nicht viel Glück haben das Ding noch zu drehen, da Führerscheinsachen im Rahmen der gebundenen Verwaltung erlassen werden, somit ist auch keine Umwandlung in Arbeitsstunden möglich.
 
Fahrerflucht ist auch ne ganz dumme Sache, haben eine ganz lange Einfahrt mit ner Mauer und MEIN NACHBAR Parkt immer unsere Einfahrt zu, der steht halb auf dem Gehweg und halb vor unserem Tor (DARF DER EH NICHT), hab den dann Abends ganz leicht gestriffen war dunkel und fast nix dran.
Weil der nicht da war und ich weg musste hab ich nen Zettel ans Auto getan und der Sack schickt mir die Bullen nach Hause.
Das zu meiner Verteidigung.

Auch das Zitat mit dem Einspruch gegen die Tagessätze geht nicht??

MfG No
 
Stimmt der Satz denn so? Die 600 Euro monatlich müssen ja irgendwo herkommen.

Den erhobenen Zeigefinger spar ich mir jetzt einfach mal...
 
bei 20 euro tagessatz, verdient er nicht viel...bei den tagessätzen wird der nettoverdienst zugrunde gelegt...
ich finde sowas hochgradig assi, mir hat auch jemand eine beule ins neue auto gemacht und ist abgehauen...
 
Der Tagessatz ist der Betrag pro Tag, der zur Verfügung steht.
30 Tagessätze ist ein (Netto-)monatsverdienst. Ergo:
Ein Einspruch gegen die Höhe der Tagessätze ist nur sinnvoll, wenn Du nachweisen kannst, weniger zur Verfügung zu halten. Überlege in diesem Zusammenhang, was Du z.B. bei der Polizei zur Höhe in dieser Hinsicht ausgesagt hast.

Wie von Dir eingangs zitiert ist es möglich, den Einspruch auf die Höhe der Tagessätze zu beschränken. Soweit durch Beschluss, d.h. nach Aktenlage ohne Verhandlung entschieden wird, kann keine höhere Strafe ausgesprochen werden. Dagegen könnte die Staatsanwaltschaft Veto einlegen, wird aber höchstwahrscheinlich nicht geschehen.

@sherlock: Einschlägig ist hier die Strafprozeßordnung etc. und nicht das Verwaltungsverfahrensgesetz, speziellere Vorschrift geht vor.

Rechtspfleger fragen kostet zumindest nichts, eine Umwandlung in gemeinnützige Arbeit ist vermutlich nicht möglich. Falls Strafbefehl rechtskräftig wird hilft nur Zahlen oder Absitzen (30 Tage). Evtl. kann auch Ratenzahlung bewilligt werden.

Zu den Punkten: Wenn der Bescheid rechtskräftig wird, malt der Punktemaler in Flensburg automatisch 6 schöne Pünktchen in dein Konto.
 
Wer sich unerlaubt vom Unfallort entfernt, und somit Fahrerflucht beginnt.

Punkte: 7

Wer Fahrerflucht bei tätiger Reue beginnt, sodass die Strafe gemindert wird, oder von Strafe absieht (Geringer sachschaden im ruhigen Verkehr, nachträgliche Meldung des Täters innerhalb von einem Tag)

Punkte: 5
 
Was noch fehlt, ob er seinen Führerschein auf Probe hat...
Und, die Haftpflicht Versicherung kann auch noch auf ihn zukommen, und den Schaden am gegnerischen Fahrzeug zurück verlangen..
 
tagessätze orientieren sich immer am einkommen. 30 TS = 1 brutto monatseinkommen. wenn du keine angaben zu deinem einkommen machst, wird es vom gericht geschätzt. wenn 600 € ungefähr deinem brutto monatseinkommen entsprechen, kannst du dir den einspruch sparen.
 
Weil der nicht da war und ich weg musste hab ich nen Zettel ans Auto getan und der Sack schickt mir die Bullen nach Hause.
Das zu meiner Verteidigung.

Wenn der nicht da war, wie konnte er wissen, dass du das warst ?, es sei den er hat hinter der Gardine gewartet, bis du sein Auto platt fährst :rolleyes:

Hier was Interessantes zu Fahrerflucht trotz Hinweiszettel?


Gruß
Uludag
 
Wenn der nicht da war, wie konnte er wissen, dass du das warst ?

Vielleicht wegen dem Zettel der an seinem Auto war, der Zettel den ich dahin getan hab.

Schonmal Danke für die ganzen Antworten, haben mir sehr geholfen ABER wielange bleiben die Pkt auf dem Konto??
 
Punkte bleiben genau 2 Jahre auf deinem Konto.

Das heißt am 24.02.2010 Punkte bekommen, und am 24.02.2012 wieder gelöscht...solltest du in der Zwischenzeit nochmal Mist bauen, wird das ganze verlängert ;)
 
Das Ratenzahlungsgesuch ist schriftlich an die Staatsanwaltschaft nach Rechtskraft des Strafbefehls zu richten. Das Aktenzeichen ..Js... /09 ist auf dem Antrag anzugeben. Telefonsich mit dem Rechtspfleger zu sprechen ist sinnlos, da nur über einen schriftlichen Antrag entschieden wird. Bei Fahrerflucht (Vergehen und kein Verbrechen) müsste die Umwandlung in eine gemeinnützige Arbeit (ca. 60-80 Stunden) ohne Weiteres möglich sein. Einfach in den Antrag mit reinschreiben.
Die ausgesetzte Geldstrafe ist m. E. sehr niedrig bemessen. Einen Einspruch (1 Woche nach Zustellung des Strafbefehls) hätte zur Folge, dass es eine Strafverhandlung vor dem zuständigen Amtsgericht mit Vorladung der Zeugen geben würde. Die Kosten bei einer Verurteilung müsste der Verurteilte übernehmen. Bei einer Einstellung gem. § 153 a StPO müssten die notwendigen Kosten wie Rechtsanwalt allerdings ohne Gerichtskosten und Zeugenauslagen von dir getragen werden. Wenn der Strafbefehl rechtskräftig ist, wird die Geldstrafe im Bundeszentralregister und die Punkte in Flensburg eingetragen, d. h. du bis dann bzgl. des Strafbefehls vorbestraft. Bei einer Einstellung wäre das nicht der Fall. Sprich ggfls. mit einem guten Rechtsanwalt formlos über die Sache und sag ihm im ersten Gespräch, dass du nichts auf der Tasche hast und das Honorar nur in Raten zurück zahlen kannst. Einen Freispruch wirst du bei der geschilderten Lage nicht erhalten. Deshalb musst du die RA-Kosten auf jeden Fall übernehmen. Dann kannst immer noch Einsruch einlegen, wenn du den Strafbefehl diese Woche per Zustellung erhalten hast.
 
Ich würde höchsten wegen einer Ratenzahlung anfragen. Wenn Du in nem vernünftigen Rahmen bleibst (z.B. 6*100€) sollte es klappen.

Zum Park-Verhalten deines Nachbars:
Steht er auf öffentlichen Grund, oder auf privaten Platz, wenn er deine Garage zuparkt?

Euer privater Platz: Weise ihn schriftlich darauf hin, das er auf eurem privaten Grund parkt, was der nicht darf. Drohe mit abschleppen, falls er es nochmal macht.
Das Abschleppen mußt Du / der Eigentümer blechen, aber dafür hast Du dann den Spaß...

Öffentlicher Platz:
Ordnungsamt um Hilfe bitten, da euer Nachbar regelmässig die Garage zuparkt und dabei auf öffentlichen Grund steht.
Dann wird das Ordnungsamt Knöllchen schreiben...

Übrigends:
Falls Du zur Arbeit mußt, nicht aus der Garage / Ausfahrt rauskommst:
Du kannst die Kosten für nen Taxi einklagen!
Falls er komplett auf privaten Grund steht:
Hänge einfach im Sichtbereich nen Schild mit Parkgebühren auf.
Dann kannst Du ihn ebenfalls auf Parkkosten verklagen, da er mit dem abstellen des PKW die Parkgebühren anerkennt...

Das mit den Taxi-Kosten habe ich erfolgreich durchgezogen, da meine Ex-Nachbarn öfters ihre Karre vor meiner Garage abgestellt hatten, und ich nicht zur Arbeit gekommen bin.

Das mit den Parkkosten hat mir damals der RA erzählt, das er so nen Fall schon hatte und erfolgreich die Kosten einklagen konnte...
 
Punkte bleiben genau 2 Jahre auf deinem Konto

2 Jahre stimmt nur bei Ordnungswidrigkeiten.
Fahrerflucht ist Straftat und wird erst nach 5 Jahren getilgt.
Bei Straftaten mit Alkohol und/oder Drogen wird erst nach 7 Jahren getilgt.
 
ich sag mal so, wenn einen schon so etwas passiert, sollte man soviel arsch in der hose haben und da zu stehen.

stell dir mal vor du kommst auf den parkplatz und dein auto ist defekt und keiner ist da, was würdest du dann machen.
 

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