Fahren mit Kopie der Zulassung - erlaubt?

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w0nk

Well-known member
Hallo!

Habe seit ca. 1 Monat meinen Führerschein und da ich noch Schüler bin habe ich noch kein eigenes Auto und benutze somit das meiner Eltern.

Manchmal vergesse ich jedoch die Zulassung mitzunehmen da diese meine Eltern aufbewahren. So hatten sie die Idee mir den Zulassungsschein zu kopieren (ganz normal schwarz-weiß zuhause - also keine offizielle Kopie). Sie meinen es wäre okay wenn ich mit einer Kopie herumfahre - ich habe jedoch meine Zweifel.

Herr Google hat mir nur einen Thread aus dem Jahr 2005 aus einem anderen Board gegeben - da gibt es auch verschiedenen Meinungen - von Ja zu Nein bis zu einer vom Notar beglaubigten Kopie.

Daher meine Frage nun: Ist es erlaubt mit einer selbst angefertigten Kopie des Zulassungsscheines zu fahren?

Hoffe ich habe das richtige Forum genommen und bitte keine posts wie: "nimm doch einfach das originale"!

Danke im Voraus!

mfg w0nk
 
hihi,

wie du schon erwähnt hast reicht eine beglaubigte kopie,wenn aber alle stricke reissen sollten könntest du kurz bei nem rechtsanwalt deiner wahl anrufen und den kurz fragen,glaube nicht das der für so eine kurze antwort ein honorar verlangt,oder vll. beim ADAC nachfragen -die haben ja auch ne rechtsabteilung.

greets jo :D
 
Oder ruf einfach mal deinen Fahrlehrer an ;)
oder alternativ einfach die nächste Zulassungsstelle, die sollten das doch wissen!
 
Natürlich reicht KEINE Kopie, auch nicht eine beglaubigte.
Grund: Das Fahrzeug könnte ja zwischenzeitlich verkauft, stillgelegt oder weiß der Teufel nicht noch alles sein.

Ehrlich gesagt verstehe ich auch nicht welchen Sinn solche Fragen machen.

Es ist beim Führen eines Kraftfahrzeuges mitzuführem: Führerschein und Fahrzeugschein, bzw. Zulassungsbescheinigung.

Quelle: Bundesministerium der Justiz, hier: Die Verordnung über die Zulassung von Fahrzeugen zum Straßenverkehr, oder kürzer Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV)

§ 11 Zulassungsbescheinigung Teil I
(1) Die Zulassungsbescheinigung Teil I wird nach dem Muster in Anlage 5 ausgefertigt. Sind für denselben Halter mehrere Anhänger zugelassen, kann für den Anhänger abweichend von Satz 1 oder zusätzlich von der Zulassungsbehörde auf Antrag ein Verzeichnis der für den Halter zugelassenen Anhänger ausgestellt werden. Aus dem Verzeichnis müssen Name, Vorname und Anschrift des Halters sowie Marke, Fahrzeugklasse und Art des Aufbaus, Leermasse, zulässige Gesamtmasse und bei Sattelanhängern auch die Stützlast, die Fahrzeug-Identifizierungsnummer, das Datum der ersten Zulassung und das Kennzeichen der Anhänger ersichtlich sein.
(2) Das Kraftfahrt-Bundesamt stellt der Zulassungsbehörde Typdaten zur Verfügung, damit diese die Zulassungsbescheinigung Teil I maschinell ausfüllen kann. Das Kraftfahrt-Bundesamt hat diese Typdaten zu erstellen, soweit es über die erforderlichen Angaben verfügt und der Aufwand für die Erstellung angemessen ist.
(3) Für Fahrzeuge der Bundeswehr können von der Zentralen Militärkraftfahrtstelle Zulassungsbescheinigungen Teil I nach dem Muster in Anlage 6 ausgefertigt werden.
(4) Die Anerkennung als schadstoffarmes Fahrzeug nach § 47 Abs. 3 der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung und Einstufung des Fahrzeugs in eine der Emissionsklassen nach § 48 der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung sind unter Angabe des Datums in der Zulassungsbescheinigung Teil I zu vermerken, wenn der Zulassungsbehörde die entsprechenden Voraussetzungen nachgewiesen werden. Die Zulassungsbehörde kann in Zweifelsfällen die Vorlage eines Gutachtens eines amtlich anerkannten Sachverständigen für den Kraftfahrzeugverkehr darüber fordern, in welche Emissionsklasse das Fahrzeug einzustufen ist.
(5) Die Zulassungsbescheinigung Teil I sowie das Anhängerverzeichnis nach Absatz 1 Satz 2 ist vom jeweiligen Fahrer des Kraftfahrzeugs mitzuführen und zuständigen Personen auf Verlangen zur Prüfung auszuhändigen.
(6) Wird nach Ausstellung einer neuen Zulassungsbescheinigung Teil I für eine in Verlust geratene Bescheinigung diese wieder aufgefunden, hat der Halter oder Eigentümer sie unverzüglich der zuständigen Zulassungsbehörde abzuliefern

Für Österreich gilt sinnigerweise das gleiche, habe gerade gesehen du bist aus A. Diese Vorschriften sind EU Weit angeglichen, von daher, Kopie no Chance, wenn du an den Richtigen gerätst lässt du das Auto direkt stehen und gehst zu Fuß nach Hause.
 
das mit dem zu fuß gehen ist aber auch nicht richtig.
wer die zulassung nicht dabei hat muss 10€ strafe zahlen und muss sie dann bei der polizei im nachhinein noch vorlegen. hier handelt es sich nur um eine ordnungswidrigkeit und man kann ganz normal weiter fahren.
je nachdem wie kulant die jeweilige kontrollierende person ist, kann es bei einer kopie also durchaus sein, dass ein auge zugedrückt wird und du NUR die zulassung im nachhinein noch zeigen musst. je nachdem wie gut deine ausrede ist ;)
 
Vielen Dank für die ganzen Antworten!

Also aus dem Post von MikeB (danke für die Ausführlichkeit) lese ich heraus das es praktisch überhaupt nicht möglich eine Kopie in irgendeiner Weise anfertigen zu lassen?

Naja dann wird mir nichts anderes übrig bleiben als immer das Originale mitzuführen - auf die Kulanz und Freundlichkeit der Herren in Blau verlasse ich mich lieber nicht ;-).

Vielleicht hat noch jemand etwas zum Thema aber sonst danke schonmal für die schnelle Hilfe!

mfg w0nk
 
So ist es, ich würde mich auch nicht auf die Kulanz verlassen, möglich ist ja schon das der eine oder andere Beamte ein Auge zudrückt.
Mir wäre das zu gefährlich, von daher, überzeuge Deine Eltern und nimm den Fahrzeugschein immer mit wenn Du ausfährst.
 
Laut deinem Profil bist du doch erst 17 darfst somit doch sowieso nur mit einem Elternteil fahren, wenn diese die Papiere doch aufbewahren sehe ich das Problem nicht.

Gruß
 
In Österreich darf man auch schon mit 17 alleine fahren, wenn man den L17 gemacht hat!
 
Wie schon bereits geschrieben wurde, kostet das Nichtmitführen ein Verwarngeld von 10 €. Das gilt aber nur in Deutschland.

"Vorgeschriebenes Ausweispapier, vorgeschriebene Urkunde über eine Erlaubnis oder sonstige Bescheinigung nicht mitgeführt oder auf Verlangen nicht ausgehändigt 10,- EUR "

Wie das in Österreich aussieht weiß ich leider nicht.

Für Deutschland gesprochen bedeutet das aber, dass es doch völlig egal ist, ob man seine Papiere mitnimmt oder nicht.

Wie oft wird man angehalten? Sagen wir mal alle im Durchschnitt vielleicht 2 Jahre einmal. Das waren dann im Schnitt 5 € / Jahr und das wäre immer noch billiger als die ganze Rennerei, wenn man mal seine Papiere verloren haben sollte.
 
Kopie des Kfz_Scheins

Hallo, ich war 14 Jahre bei einer staatlichen Behörde. Wir hatten dort
14 Fahrzeuge. Jedes dieser Fahrzeuge hatte eine Kopie dabei. (Aus Sicherheitsgründen.) Die Orginale hatten wir in der Fahrzeug Akte.
Es gab da n i e Schwierigkeiten. Nach dem Motto:: was dem einen Recht ist, ist dem anderen billig- , würde ich sagen: eine Kopie ist erlaubt.
Bei einer V.Kontrolle o.ä. muß aber das Orgimal umgehend auf der zuständigen Polizei-Station vorgelegt werden. Mag sein, dass es bei Väterchen Staat anders gehandhabt wird- das wäre aber den andern Bürger gegenüber, ungerecht.
MfG Globetrotter7
 
Ist eigentlich nicht erlaubt,aber es wird meistens ein Auge zugedrückt. :cool:
 
Also bei uns im Unternehmen ist jeder Firmenwagen nur mit einer Kopie des Fahrzeugsscheins ausgestattet, die Orginale sind Feinsäuberlich in der Zentrale abheftet. Ich wurde bisher noch nicht angehalten, jedoch von meinen Kollegen weis ich, das sie 10 € Strafe zahlen mussten und dann wars gut.

MfG, yoin2009
 
Warum führt man nicht einfach das Original mit? Einfach in das Handschuhfach und fertig. Führerschein im Geldbeutel, auch fertig. Alles andere wäre MIR zu anstrengend.
Mit dem Schein kann doch keiner was nfangen, angenbommen das Auto wird geklaut. Dafür ist der Breif notwendig. Oder jetzt Zulassung 1 und 2.
 
Es mag bei Behörden und Firmen mitunter üblich sein, den Fahrern nur Kopien mitzugeben, aber rechtens ist dies nicht. Im Fall einer Kontrolle kann das Verhalten der Polizei aber durchaus ein anderes sein. Behörden und Firmen (die ja ohnehin gelegentlich geprüft werden) wird im Allgemeinen nicht unterstellt, damit etwas zu verbergen oder zu verschleiern zu versuchen. Bei Privatleuten (vor allem bei Jugendlichen) ist der Sachverhalt leider oft anders. Zumal Jugendliche im Straßenverkehr mitunter auch häufiger kontrolliert werden.

Ich persönlich würde kein zusätzliches Risiko eingehen wollen und das Original immer mitführen. Spätestens wenn eintragungspflichtige Teile verbaut wurden ist der Nachweis ohnehin nur im Original zulässig und die Gefahr einer vorübergehenden Stillegung ist bei deren Fehlen nicht von der Hand zu weisen.

Gruß Konradin
 
So danke an alle für die zahlreichen und informativen Antworten!

Also aufgrund euren Antworten gehe ich nun kein Risiko mehr ein und führe stets das Original mit! Danke nochmal!

Denke der Thread kann nun geschlossen werden!

mfg w0nk
 
Es mag bei Behörden und Firmen mitunter üblich sein, den Fahrern nur Kopien mitzugeben, aber rechtens ist dies nicht. Im Fall einer Kontrolle kann das Verhalten der Polizei aber durchaus ein anderes sein. ...

Auch wenn der Thread schon fast zu ist. Wer schon einmal ein Wagen gemietet hat, bekommt nie die orginalen Papier in die Hand. Es liegt immer eine Kopie im Handschuhfach.

Ich bin der Meinung das dies auch völlig ausreichend ist. Die Polizei kann bei einer Kontrolle eine Halterabfrage machen und wenn das dann mit der Kopie übereinstimmt, das Auto auch paßt und der Fahrer dann auch noch den gleichen Nachnamen hat... Wo soll da das Problem sein?
 
Ich denke, hier handeln manche Autovermietungen verständlicherweise nach dem Wirtschaftlichkeitsprinzip. So oft gerät man ja nun auch nicht in eine Verkehrskontrolle. Dem entgegen steht das Risiko, dass der Fahrzeugschein verloren geht, gestohlen wird etc. Der Aufwand, einen neuen Fahrzeugschein erstellen zu lassen ist sicher höher als ab und zu 10€ zahlen zu müssen. Ich gehe davon aus, dass die Vermietung im Falle eines Falles die 10€ übernimmt.

Ich weiß ja nicht bei wem du gemietet hast, bei Sixt, Hertz und EC habe ich bisher nur echte Fahrzeugscheine angetroffen.

Die Polizei kann nicht immer eine Halterabfrage machen, es gibt auch Störungen....und dann, wenn du an den richtigen dienstgeilen Sheriff gerätst?
Dann lässt du die Karre stehen......

Ich verstehe nicht wie man sich hier so aufhängen kann dass man eventuell doch mit Kopie fahren darf, NEIN; man darf es nicht. Die Zulassung ist ja schon so eine Art von Kopie und nur das Original zählt.
Was Behörden machen ist noch mal was anderes, siehe Konradins Post.
 
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