eMule/BitTorrent - Hausdurchsuchung, Datensicherheit und Co

B1b3r

Well-known member
Da ich in letzter Zeit selber eine unangenehme Erfahrung mit den Deutschen Strafverfolgungsbehörden machen musste, würde ich gerne hier ein wenig das Bewusstsein wecken und zur Diskussion anregen.

Da wohl 90% der Torrent/Emule & co User sich so sicher fühlen und in ihren Köpfen das "mir kann das nicht passieren" vorzuherrschen scheint, ist es wohl an der Zeit euch auch mal über ein Thema gedanken zu machen das einige lieber verdrängen oder völlig ignorieren.


Nun zum Thema es gibt wichtige anhaltspunkte an denen man sich orientieren kann, die da währen.

1. Keine Panik.

2. Kommen die Beamten, und haben sie keinen schriftlichen Hausdurchsuchungs- befehl - schicke sie höflich weg.

3. Haben sie einen Hausdurchsuchungsbefehl, oder berufen sich auf "Gefahr im Verzug" - musst du sie hereinlassen. Davor das Papierstück *genau* durchlesen! Und lass' sie nur das tun was drauf steht. Bei Abweichungen daran erinnern.

4. Nicht einschüchtern lassen, du darfst dich frei bewegen und auch telefonieren - sofort einen Anwalt anrufen!

5. Keine Fragen beantworten, lediglich die Personalien dürfen festgestellt werden. Mit den Beamten nicht reden, keine Aussagen, immer auf den Anwalt verweisen.

6. WICHTIG: Was immer du auch unterschreibst, pass' darauf auf, dass immer "NICHT EINVERSTANDEN" und "BESCHLAGNAHMT" etc.. angekreuzt sind. Die Liste der Sachen die sie beschlagnahmt haben, und das Protokoll nicht unterschreiben.

7. Nach der Durchsuchung den Anwalt Einspruch einlegen lassen.

Es ist unglaublich wichtig seine rechte wahrzunehmen zbs. Du hast das Recht zu schweigen "NEIN!!" sogar die Pflicht, es wird dir nie helfen wenn du mit den Strafverfolgungsbehörden zusammenarbeitest, mache nicht die Arbeit für sie.

8. Verschlüssel deine Daten ! in Zeiten von Open Source Cryptprogrammen
Crosscrypt ,TrueCrypt kann mir keiner sagen das es zu aufwändig oder teuer währe dies zu tun, und glaubt mir wenn ich sage das daß verschlüsseln Eurer Daten die einzigste unüberwindliche Bastion ist, die euch Schutz bietet vor unbefugten einsehen und auswerten, ich spreche da aus eigener Erfahrung :-)

Ein Tutorial zur Datenverschlüsselung mit Truecrypt gibt es hier in Deutsch.

Edit.
Ein weiteres Tutorial für Truecrypt bekommt ihr hier von SubSeven im 00de.de Forum.
Danke an smallwood für die Info

Desweiteren solltest ihr eure Passwörter die ihr für verschlüsselte Daten benutzt auf Sicherheit überprüfen, ein Passwort ala "Hallo123" wird einen unter bezahlten Datenwiederherstellungsangestellten vor kein sonderlich großes Problem stellen. Eine Seite wo ihr euch über die Knackbarkeit eurer Passwörter informieren könnt und wo auch das Passwort getestet werden kann findet ihr HIER.

Sehr informativ und kurzweilig ist auch folgende Aufnahme vom 23. Chaos Comunication Congress, wo Udo Vetter seines Zeichens Herausgeber vom Lawblog , über Verhalten und Rechte bei einer Hausdurchsuchung Auskunft gibt, unbedingt ANSCHAUEN :-)

Ich hoffe einige werden sich des Themas annehmen und einmal drüber nachdenken das sie die nächsten sein könnten.

Sprüche wie "Die kommen doch nur zu dir wenn du 10.000 DVD´s brennst, und verkaufst" oder "Ich bin in der Masse sicher" sind leider weit verbreitet und werden sicher von vielen Usern geglaubt, desshalb werdet euch bewust was ihr tut.

Disskussion und Verfolständigungen sind ausdrücklich erwünscht!


Kleine Anmerkung.
Dies ist keine Rechtsberatung, und auch keine Anleitung zur begehung von Gesetzesverstößen.
Eine Gewähr und Haftung für die Richtigkeit aller Angaben wird nicht übernommen.


mfg B1b3r
 
Hallo B1b3r,

Dein Beitrag mag gut gemeint sein, ist jedoch zum Teil wortwörtlich zusammenkopiert (leider ohne Quellenangabe!) und eine Anleitung für Truecrypt brauchen wir nicht außerhalb dieses Forums zu suchen, die gibt es nämlich hier vor Ort von SubSeven ... *klick*.

Gruß,
smallwood
 
Ich habe weder ein Tutorial erstellt für Truecrypt, noch habe ich ohne angabe der Quelle gepostet denn diese wurde angehängt.

Desweiteren steckt wohl mehr als zusammenkopierter Text und Links zu Truecrypt in meinem Post.

Ich werde das nächstemal vor dem posten das Forum genauer durchsuchen, danke für den Hinweis.

mfg B1b3r
 
Mein Antwort war nicht halb so "böse" gedacht, wie sie sich vllt. liest - also nichts für ungut! :wink2:
Es gibt bestimmt jede Menge Leute die Deinen Beitrag gut gebrauchen können, ich bin gespannt, wie die Diskussion hier verlaufen wird. In diesem Sinne ... schleiche ich mich nun wieder aus Deinem Thread.

Gruß,
smallwood
 
Was ich mich frage ist, wieviel p2p-User kenne überhaupt ihre Rechte bzw. wie sich sich verhalten müssen?

Ich habe mich gleich am Anfang über so etwas informiert und weiß, was ich darf und kann.
Z.B. kann mir niemand was für TV-Serien anhängen, die ich bei mir auf gebrannten DVDs rumliegen habe.
Solange das Senderlogo zu sehen ist, bin ich raus (hat ja n Kumpel für mich aufgenommen).
Das gleiche gilt für Filme, die im Free-TV liefen.

Wenn ihc natürlich eine gebrannte DVD mit original-Menüs, etc rumliegen habe, ist es klar, dass es eine DVD-Kopie und nicht eine TV-Aufnahme ist.

Was meinen Rechner anbetrifft, alles was ich nicht brauche, ist da auchnicht drauf.
Es gibt ja LEutz, die haben Terrabytes an Festplatten, die sind natürlich wesentlich mehr angeschmiert, wenn die Hops genommen werden.

Habe ich schon erwähnt, dass eine DVD-RW ein prima Medium ist, um einen Film genau einmal anzuschauen?
Und es gibt nicht viele Filme die man sich 2x im Leben anschauen will.
Ich habe z.B. Herr der Ringe im Kino gesehen, warum in aller Welt sollte ich mir dann mehrere gebrannte DVDs davon zu Hause hinlegen? Ich weiss, dass ich das nicht wieder ansehen werde....und wenn doch, dann kann ich auchmal 9,90€uro beim DVD-Händler meiner Wahl abgeben...
Und andere Filme, bei denen man das Geld nicht ausgeben will, die muss man ja auchnicht bis zum sanktnimmerleinsTag auf der Platte rumliegen haben.

Und jetzt mal die wichtigste Frage: Warum überhaupt sollte ich solche Sachen an Leute weitergeben? Insbesondere an Leute denen ich nicht 100% vertrauen kann (z.B. Mitschüler, Arbeitskollegen, Freunde die man noch nicht lange kennt).
 
@Biber,
Da ich in letzter Zeit selber eine unangenehme Erfahrung mit den Deutschen Strafverfolgungsbehörden machen musste, ...

was hast du den im Endeffekt gekriegt=? was für eine Strafe? :eek13: ...
Also Beschlagnahme von PC's find ich schon sch.... oder Geldstrafe, wieviel dann?
 
wenn ein pc einmal weg ist, muss mal viel glueck und gedult haben um das teil jemals wieder zusehen...ich sprech aus erfahrung
 
jemanden aus meinem umfeld hat es auch erwischt. jedoch war diese erst 15 und konnte entscheiden zwischen 3000€ strafe oder eine riesenanzahl an sozialstunden.
 
B1b3r schrieb:
Nun zum Thema es gibt wichtige anhaltspunkte an denen man sich orientieren kann, die da währen.

Hehehe, schön, aber ob das was nutzt :tongue:

Egal, ich finde du hast wichtige "Anhaltspunkte" vergessen :wink2:

- ungesetzliche Sachen bleiben auch mit diesen "Anhaltspunkten" ungesetzlich
- auch im Internet besser das Hirn einschalten!
- denn wie überall, ist auch jeder im Internet selbst dafür verantwortlich, für das was man tut!
- Sprich: hält man sich nicht an geltende Gesetze, macht man sich unter Umständen strafbar
- näheres erklärt euch jeder Anwalt oder die nächste freundliche Polizeidienststelle...

In diesem Sinne, bleibt sauber Leute :top:
 
mc.leon schrieb:
@Biber,


was hast du den im Endeffekt gekriegt=? was für eine Strafe? :eek13: ...
Also Beschlagnahme von PC's find ich schon sch.... oder Geldstrafe, wieviel dann?

das würde mich auch interessieren
und wofür hast du´s gekriegt? bzw was haben sie gefunden.
und was bringt der einspruch eines anwalts, wenn sie zb einen durchsuchungsbefehl hatten?
 
:wink:
smallwood schrieb:
Mein Antwort war nicht halb so "böse" gedacht, wie sie sich vllt. liest - also nichts für ungut! :wink2:
Es gibt bestimmt jede Menge Leute die Deinen Beitrag gut gebrauchen können, ich bin gespannt, wie die Diskussion hier verlaufen wird. In diesem Sinne ... schleiche ich mich nun wieder aus Deinem Thread.

Gruß,
smallwood

Du must dich doch nicht aus UNSEREN Thread schleichen, denn so wie ich das hier begreife sind wir doch eine Comunity, ich kann mit Kritik umgehn und zwischen den Zeilen kann ich auch Lesen also kannst du ruig deine Meinung zum besten geben :-)


mc.leon schrieb:
@Biber,


was hast du den im Endeffekt gekriegt=? was für eine Strafe? :eek13: ...
Also Beschlagnahme von PC's find ich schon sch.... oder Geldstrafe, wieviel dann?


kfox schrieb:
das würde mich auch interessieren
und wofür hast du´s gekriegt? bzw was haben sie gefunden.
und was bringt der einspruch eines anwalts, wenn sie zb einen durchsuchungsbefehl hatten?

Passiert ist mir nichts, da ich ja nichts ungesetzliches getan habe ;-).
Mein Pc allerdings ist immernoch bei den Strafverfolgungsbehörden und wird da wohl noch in Quarantäne gehalten.Die Datenverschlüsselung bereitet ihnen wohl Kopfschmerzen.

Mir wurde mitgeteilt das eine rückgabe bis zu 9 Monate oder auch darüber hinaus dauern kann.

Aber bitte schaut euch mal dieses Video an das ich schon oben gepostet hatte, da werden teilweise eure Fragen auch beantwortet, was Strafmaß und Pc Rückgabe angeht.

mfg B1b3r
 
B1b3r schrieb:
...
Da wohl 90% der Torrent/Emule & co User sich so sicher fühlen und in ihren Köpfen das "mir kann das nicht passieren" vorzuherrschen scheint, ist es wohl an der Zeit euch auch mal über ein Thema gedanken zu machen das einige lieber verdrängen oder völlig ignorieren.
...

Auch wenn man nicht unbedingt durch sein eigenes Verhalten auf sich aufmerksam macht, so sollte man nie aus den Augen verlieren, dass evtl. auf der anderen Seite der Leitung gerade jemand "hochgenommen" wird.

Wer heutzutage immer noch unbedingt urheberrechtsgeschützte Daten tauschen muss, der sollte sich zumindest im Umfang stark einschränken, um die Wahrscheinlichkeit des Entdecktwerdens zu minimieren. Zu oft unterliegt man einer Sammelleidenschaft... :wink: Außerdem - vergesst neben dem Strafrecht nicht das Zivilrecht. Schadensersatzzahlung können u.U. erheblich ausfallen.
 
AlienRED schrieb:
Auch wenn man nicht unbedingt durch sein eigenes Verhalten auf sich aufmerksam macht, so sollte man nie aus den Augen verlieren, dass evtl. auf der anderen Seite der Leitung gerade jemand "hochgenommen" wird.

Wer heutzutage immer noch unbedingt urheberrechtsgeschützte Daten tauschen muss, der sollte sich zumindest im Umfang stark einschränken, um die Wahrscheinlichkeit des Entdecktwerdens zu minimieren. Zu oft unterliegt man einer Sammelleidenschaft... :wink: Außerdem - vergesst neben dem Strafrecht nicht das Zivilrecht. Schadensersatzzahlung können u.U. erheblich ausfallen.

Dem Stimme ich voll und ganz zu, gerade diese Sammelleidenschaft hatte bestimmt jeder bei seinen ersten schritten im Filesharing Sektor, zumal ja erst vor nicht allzulanger Zeit beschlossen wurde von der Oberstaatsanwaltschaft die Untergrenze für Verfolgung auf 100 Files zu begrenzen, wieweit dies allerdings im Alltag gehandhabt wird ist mir nicht bekannt.

Auch ist mir nicht bekannt wie diese Untergrenze zusammenkommt, reicht ein großes Rarfile mit den top 100 des letzten Jahres aus ? oder muß man schon 100 einzelne mp3s, DVDs und Co auf dem Rechner haben ?
Wie man sieht Rechtssicherheit haben wir in diesem Bereich noch lange nicht.

Vorsichtig ist die Mutter der Porzellankiste! ;-)

mfg B1b3r
 
Der Video.google Link ist erste Sahne, vielen Dank dafür!
Das meiste wusste ich aber schon ;)
 
laser schrieb:
Der Video.google Link ist erste Sahne, vielen Dank dafür!
Das meiste wusste ich aber schon ;)

schliesse mich an..
hab vielen Dank dafür! :top:
 
Ein Grund noch mehr in die Schweiz zu ziehen ;), ist der Download definitiv zu 100% legal??? Irgendwie kann ich mir des net so ganz vorstellen!
 
Teufel schrieb:
Ein Grund noch mehr in die Schweiz zu ziehen ;), ist der Download definitiv zu 100% legal??? Irgendwie kann ich mir des net so ganz vorstellen!
Natürlich nicht , aber das fällt in den rein Priovaten Bereich , wenn du mit Leechermods arbeitest und es so niemanden Anbietest! Somit kann dir höchstens ein Schadesnersatz dieser Daten verordnet werden , nicht aber sonstige Dinger...jedoch wird fast immer (Bei downloadern bisher 100%) das Verfahren wegen minderer Schuld eingestellt , falls es überhaupt dazu kommt , was bisher auch nicht der Fall ist , da nur uploader in einer gewissen Größenordnung zur Rechenschaft gezogen werden , jedoch nimmt diese Höhe der Uploads immer mehr ab!
mfg Rayen
 
ich denke auch, wenn man seine Daten richtig schuetzt, koennen "die Gruenen" deinen Rechner nicht einfach mitnehmen. Ich glaube, das die was finden muessen, um deinen PC zu beschlagnamen. Du bist nicht verpflichtet, ein Passwort einer geschuetzten Datei "rauszuruecken", (meinetwegen Datei einer beruflichen relevanz). dafuer langt dan der Durchsuchungsbefehl meisst nicht....

...und im Falle, das die Durchsuchung mit Beschlagname aller im Haus auffindbaren Rechner schriftlich vom Richter vormuliert ist. Gehoert der Rechner halt nicht dir, sondern ist von einem Bekannten kurtzfristig geliehen. Einen Aufkleber mit Namenszug eines Freundes am Geraet anbringen. Ein kurtzes Schriftstueck, ohne Datum mit diesem Freund (also du brauchst einen Freund der da mitmacht im Falle es steht wirklich mal jemand vor der Tuer), das es sich um eine Leihgabe handelt. In diesem Fall, koennen die das Geraet nicht beschlagnamen, haben aufgrund des Durchsuchungsbefehls auch kein Recht Einblick in das Geraet zu bekommen. Ich glaube nicht, das sich da gesetzlich was geaendert hat, aber von 8 / 9 Jahren hat sowas funktioniert. Auf jenden Fall duerfen die das Geraet dann nicht mitnehmen, zur Not lass sie doch reinschauen, wir sind ja Passwortgeschuetzt und zeigen nicht alles.... Im Falle es wird was gefunden, Gefahr im Vollzug, dann darf auch die "Kiste" vom Freund beschlagnamt werden.... also vorsicht mit dem zeigen. Natuerlich kann sich der "Gruene" denken, das du ihn hier schoen verarschst aber das ist doch sein Job und der muss sich an das Geset halten auch wenn er einen dicken Hals bekommt. Am besten, wenn du dir einen neuen Rechner kaufst, mach das mit einem Freund der auch einen neuen braucht zusammen, du bekommst den von ihm und er den von dir, jeder behaellt seine separate Rechnung mit Produktdaten....... Man koennte jetzt behaupten, ja aber die "Kiste" ist doch bei dir und der Durchsuchungsbefehl steht auf deine Adresse, dem ist leider nicht so. auch im Falle es haben sich ein paar Studenten zusammen getan und unterhalten eine WG, sind die Beamten nicht berechtigt, das oder die Zimmer der Mitbewohnen in augenschein zu nehmen. auch wenn der Durchsuchungsbefehl auf die komplette Anschrift ausgestellt ist. Man muss die Beamten natuerlich darauf hinweisen. (Aufkleber, Leihschriftstueck...).


Im uebrigen wurde ich die Platte nicht komplett Encrypten, was das hier aufgefuehrte Truecrypt macht. Hatte so ein aehnliches Programm einmal und nach einem absturtz ging gar nix mehr, bin mit dem richtigem Passwort nicht mehr in meine Partition gekommen..... Es muesste reichen mit einem "schoenen langem, Gross und kleinbuchstaben" bestuecktem Passwort eine Art Virtuellen Encrypt Container anzulegen, wo deine "Sachen drin" sind. Da gibt es mitlerweile sehr gute Progy's. einige findet man sogar in der Freewareabteilung. ein Beispiel hierfuehr waere Steganos safe oder Archicrypt Live.

Ein gutes Tool um eine Platte wirklich sicher zu loeschen ist O&O Safe Eraser, dies tolle Toll hat mir vor kurtzem ein nettes forenmitglied empfohlen und es ist wirklich spize. Nur mal so am rand.

Noch eins einen Anwalt wuerde ich nicht sofort einschalten, also nicht wenn die "jungs" lediglich mal auf einen "Kaffee vorbeischauen". Erst wenn wirklich was am "Kochen" ist. Viele anwaelte sind "Schrott", habe leider auch schon mal so eine erfahrung machen muessen, was mich viel Geld gekostet hat bzw. verloren habe lediglich weil der Anwalt sein staatsexamen verpennt hatte.....
(Aber da gings nicht um eine strafrechtliche relevanz)

In jedem Fall gilt, die muessen dir was beweisen, auf Grund einer "rausgepickten" IP, wenn nix anderes belastendes Beweismaterial gefunden wird, ist es sehr unwarscheinlich, das es zu einer Verhandlung oder Strafbefehl kommt. du bist nicht der staatsfeind Nr.1 die haben ganz andere "Kaliber" um die sie sich kuemmern muessen. Es ist ja auch nicht billig, wegen so etwas einen grossen aufruhr zu machen. Im moment muss allerdings Deutschland wegen der vielen Internationalen Klagen "so tun als wuerde dies Prioritaet haben" um das internationale Gesicht nicht zu verliehren. also ein paar "dumme" springen ueber die Klinge und dann schlaeft der Zauber wieder ein weil dies einfach die eh schon ueberlastete Justiz und die kostenemensen aufwendungen nicht gerechtfertigt. Natuerlich nie eine Aussage machen oder versuchen sich mit einer ausrede zu rechtvertigen.
 
Kinderkram schrieb:
Vielen Dank für das Video, werde es mir auch mal reinziehen

Also Butcho du lässt aber nach :wink2: Warum ist die Nase hier noch nicht gebannt :biggrin:
 
maggi schrieb:
ich denke auch, wenn man seine Daten richtig schuetzt, koennen "die Gruenen" deinen Rechner nicht einfach mitnehmen. Ich glaube, das die was finden muessen, um deinen PC zu beschlagnamen. Du bist nicht verpflichtet, ein Passwort einer geschuetzten Datei "rauszuruecken", (meinetwegen Datei einer beruflichen relevanz). dafuer langt dan der Durchsuchungsbefehl meisst nicht....
Soweit ist das schonmal Falsch! WEnn sie einen Verdacht haben , der nur ansatzweise begründet werden kann biste dran und sie dürfen alle beschlagnahmen , da sie erst später dannach schaun , das machen sie ja nicht bei der durchsuchung!Dasde das Passwort nicht sagen musst stimmt!
maggi schrieb:
...und im Falle, das die Durchsuchung mit Beschlagname aller im Haus auffindbaren Rechner schriftlich vom Richter vormuliert ist. Gehoert der Rechner halt nicht dir, sondern ist von einem Bekannten kurtzfristig geliehen. Einen Aufkleber mit Namenszug eines Freundes am Geraet anbringen. Ein kurtzes Schriftstueck, ohne Datum mit diesem Freund (also du brauchst einen Freund der da mitmacht im Falle es steht wirklich mal jemand vor der Tuer), das es sich um eine Leihgabe handelt. In diesem Fall, koennen die das Geraet nicht beschlagnamen, haben aufgrund des Durchsuchungsbefehls auch kein Recht Einblick in das Geraet zu bekommen. Ich glaube nicht, das sich da gesetzlich was geaendert hat, aber von 8 / 9 Jahren hat sowas funktioniert. Auf jenden Fall duerfen die das Geraet dann nicht mitnehmen, zur Not lass sie doch reinschauen, wir sind ja Passwortgeschuetzt und zeigen nicht alles.... Im Falle es wird was gefunden, Gefahr im Vollzug, dann darf auch die "Kiste" vom Freund beschlagnamt werden.... also vorsicht mit dem zeigen. Natuerlich kann sich der "Gruene" denken, das du ihn hier schoen verarschst aber das ist doch sein Job und der muss sich an das Geset halten auch wenn er einen dicken Hals bekommt. Am besten, wenn du dir einen neuen Rechner kaufst, mach das mit einem Freund der auch einen neuen braucht zusammen, du bekommst den von ihm und er den von dir, jeder behaellt seine separate Rechnung mit Produktdaten....... Man koennte jetzt behaupten, ja aber die "Kiste" ist doch bei dir und der Durchsuchungsbefehl steht auf deine Adresse, dem ist leider nicht so. auch im Falle es haben sich ein paar Studenten zusammen getan und unterhalten eine WG, sind die Beamten nicht berechtigt, das oder die Zimmer der Mitbewohnen in augenschein zu nehmen. auch wenn der Durchsuchungsbefehl auf die komplette Anschrift ausgestellt ist. Man muss die Beamten natuerlich darauf hinweisen. (Aufkleber, Leihschriftstueck...).
Teilweise richtig , großteil Falsch! Sie dürfen den Rechner deines Freundes definitiv mitnehmen , sobald er in den zu durchsuchenden Räumen steht! Der Rechner könnte aus des Freundes Nahmen bestehen oder du kannst Neonwerbung dafür machen , das ist so egal! Sie dürfen es mitnehmen...das mit der WG stimmt soweit aber fast...sie dürfen die Zimmer deiner Mitbewohner nicht besuchen , solange Erwachsene Personen eigene Zimmer haben , jedoch dürfen sie die Keller , Küche usw.. durchsuchen , und auch dort alles Beschlagnahmen...alles wo du mitbenutzung hast!
maggi schrieb:
Im uebrigen wurde ich die Platte nicht komplett Encrypten, was das hier aufgefuehrte Truecrypt macht. Hatte so ein aehnliches Programm einmal und nach einem absturtz ging gar nix mehr, bin mit dem richtigem Passwort nicht mehr in meine Partition gekommen..... Es muesste reichen mit einem "schoenen langem, Gross und kleinbuchstaben" bestuecktem Passwort eine Art Virtuellen Encrypt Container anzulegen, wo deine "Sachen drin" sind. Da gibt es mitlerweile sehr gute Progy's. einige findet man sogar in der Freewareabteilung. ein Beispiel hierfuehr waere Steganos safe oder Archicrypt Live.
Das stimmt! , nur das der Steganos Safe sehr teuer ist und keinesfalls Freeware...für dich vielleicht:wink2:
maggi schrieb:
Ein gutes Tool um eine Platte wirklich sicher zu loeschen ist O&O Safe Eraser, dies tolle Toll hat mir vor kurtzem ein nettes forenmitglied empfohlen und es ist wirklich spize. Nur mal so am rand.
Stimmt!
maggi schrieb:
Noch eins einen Anwalt wuerde ich nicht sofort einschalten, also nicht wenn die "jungs" lediglich mal auf einen "Kaffee vorbeischauen". Erst wenn wirklich was am "Kochen" ist. Viele anwaelte sind "Schrott", habe leider auch schon mal so eine erfahrung machen muessen, was mich viel Geld gekostet hat bzw. verloren habe lediglich weil der Anwalt sein staatsexamen verpennt hatte.....
(Aber da gings nicht um eine strafrechtliche relevanz)
Davon rate ich ab! Sofort anwalt einschalten Meiner Meinung nach! Wenn du einen Kompetenten Anwalt hast sofort her damit!!!Ansonsten können sie dir ja sonst was vormachen , wenn du kein Jura studiert hast , auch wenn ihr jetzt sagen werdet...ich weis was ich darf...NEIN! Wisst ihr nicht!
maggi schrieb:
In jedem Fall gilt, die muessen dir was beweisen, auf Grund einer "rausgepickten" IP, wenn nix anderes belastendes Beweismaterial gefunden wird, ist es sehr unwarscheinlich, das es zu einer Verhandlung oder Strafbefehl kommt. du bist nicht der staatsfeind Nr.1 die haben ganz andere "Kaliber" um die sie sich kuemmern muessen. Es ist ja auch nicht billig, wegen so etwas einen grossen aufruhr zu machen. Im moment muss allerdings Deutschland wegen der vielen Internationalen Klagen "so tun als wuerde dies Prioritaet haben" um das internationale Gesicht nicht zu verliehren. also ein paar "dumme" springen ueber die Klinge und dann schlaeft der Zauber wieder ein weil dies einfach die eh schon ueberlastete Justiz und die kostenemensen aufwendungen nicht gerechtfertigt. Natuerlich nie eine Aussage machen oder versuchen sich mit einer ausrede zu rechtvertigen.
Stimmt nicht...sollte so sein , aber haste mal das Video gesehen? Das sagt glaub ich alles und der Mann der den Vortrag hällt ist deutschlandweit bekannt , der erzählt keinen Müll! Es reich ein Anfangsverdacht und der ist eigentlich schon gegeben , sobald du Internet hast!
mfg Rayen
 

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