Einkommenssteuerbescheid u.a. bzgl. Fahrtkosten

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itsjustme

Well-known member
Moin allerseits,
habe in meiner Ausbildung letzten Jahres einiges an Kilometern gefahren,
diese bei der Einkommenssteuererklärung für letztes Jahr auch angegeben.
Allerdings habe ich diese nicht selbst gemacht, sondern über meine Mutter, als Anlage Kind.

Sie hat ihren Bescheid nun vor 3 Wochen bekommen,
allerdings ist in der Berechnung kein Wort von mir (und meinen Einkünfnten, etc) und
speziell nicht wegen den Fahrtkosten.
Ebenso musste ich unter meinen Einkünften ebenso meine Halbwaisenrente angeben,
welche ich anteilig wiederbekommen müsste, auch davon nichts erkennbar für mich in der Abrechnung..

Wo verbirgen die sich?
Kommt für jedes Kind noch eine seperate Abrechnung?

Gruß,
jim
 
die gefahrenen kilometer werden als werbungskosten berücksichtigt.
 
die Höhe der Werbungskostenpauschale bzw. Arbeitnehmer Pauschbetrag oder Werbungskosten Pauschbetrag beträgt seit 2004, für alle Steuerpflichtigen 920 Euro.

Wenn du mit deinen Kilometern nicht über die 920 eur kommst gibt es da auch nicht mehr ... interessant ist das mit den Werbungskosten eh erst, wenn du nachweislich über den Pauschalbetrag kommst.

Es wird dir auch nicht eine bestimmte Summe wiedergegeben, sondern dein Brutto um deine Werbungskosten vermindert und dann die fällige Steuer für den Rest ermittelt.

Wegen der Frage mit den Kindern ...

Nein, da kommt nichts mehr. Es werden alle zu versteuernden Einkommen angegeben (wenn deine Rente Steuerfrei ist, wird das so berücksichtigt) dann werden Werbungskostenpauschale für jeden der in der Erklärung erfasst wird abgezogen, dann werden sonstige Freibeträge für Ehegatten und Kinder abgezogen ... anhand der Restsumme wird die Steuer berechnet. Das war es ...
 
bei dem pauschbetrag geb ich dir recht. da würde dann aber in den erläuterungen zum beschied drauf hingewiesen werden.
 
Bestens, alle Fragen beantwortet!
Danke euch vielmals, BlaBla05 und Zweistein!
 
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