eine rechtliche Angelegenheit

Sn4tch

Well-known member
Hallo Leute,
habe vor gut zwei Wochen bei eBay ein iPhone gekauft.
Bin mit dem Verkäufer so ins Geschäft gekommen, so dass er das Angebot rausgenommen hat, ich ihm das Geld überwiesen habe und er mir das iPhone zugeschickt hat.
Vorher habe ich noch nachgefragt, ob auch die Rechnung im Lieferumfang beinhaltet ist, was er in einer eMail deutlich mit ja beantwortet hat. Außerdem stand in der Beschreibung, dass das iPhone ein originales Gerät aus Deutschland ist.
Die Bewertungen von dem Verkäufer waren alle positiv, daher habe ich mir nicht soo viel dabei gedacht.
Lief ja auch alles gut, iPhone ist angekommen, war auch alles dabei - bis auf die Rechnung. Und die Beschreibung ist auch auf italienisch, was also dafür spricht, dass es kein originales Gerät ist, sondern aus Italien stammt.
Habe ihm darauf eine eMail geschrieben, in der ich freundlich um eine Stellungnahme bitte. Keine Antwort bekommen. Ein paar Tage später habe ich ihm erneut den Ablauf in einer Mail geschildert, dass ich mit dem Verlauf so nicht zufrieden bin, und eine Antwort erwarte. Bis jetzt wieder keine Antwort.
Nun meine Frage: Was kann ich machen?
Habe das Angebot, die eMails, Adresse, alle Daten gespeichert. Würde eigentlich ungern mit einem Anwalt wegen Betrugs vorgehen, aber ich möchte es auch nicht so auf mir sitzen lassen.

Viele Grüße
Sn4tch
 
Das Problem bei der Sache für dich ist aber auch, dass ihr beide gegen die AGBs von Ebay verstoßen hast. Und wenn das Telefon funktioniert, bleibt noch die Entscheidung, ob dir eine Rechnung und ein deutsches Handbuch so viel Wert ist.
 
In dem Augenblick, in welchem ihr das Geschäft an eBay vorbei gemacht habt, fing es an unseriös zu werden (es sei denn, die Option Sofortkauf würde vor dem ersten Gebot angeboten, aber das hättest du sicher erwähnt). Einem Händler, der einen Betrug begeht, also etwas bei eBay anbiete, dann aber an eBay vorbei verkauft, würde ich nicht vertrauen.

Sei froh, daß du überhaupt eine Ware geschickt bekommen hast. Käuferschutz bei eBay kannst du knicken, schließlich fand dort keine Transaktion statt und um andere rechtliche Schritte in die Wege zu leiten musst du den Kauf erst einmal beweisen. Hast du irgendeine Art Vertrag, in welchem dir der Verkäufer ausdrücklich zusichert, daß es ein deutsches Originalgerät sei? Eine Mail allein ist als Beweis vielleicht etwas wenig. Und verweise jetzt bitte nicht auf die Artikelbschreibung bei eBay. Der Verkäufer braucht dann nur zu behaupten, es sei nicht dieses Angebot (schließlich habe er er bei eBay nicht verkauft), sondern ein anderes.

Ich fürchte, du hast schlechte Karten, wenn der Verkäufer nicht einlenkt. Deswegen einen Anwalt zu nehmen kostet erst einmal Geld und es ist nicht sicher, daß es dir auch wirklich etwas einbringt. Du solltest 'schlechtem' Geld kein 'gutes' Geld hinterherwerfen, sondern es eher als Lehrgeld betrachten.

Gruß Konradin
 
Das Ganze ist ein ganz normaler Kauf zwischen zwei Vertragspartnern. Da der Vertrag außerhalb von Ebay geschlossen wurde, ist alles was jetzt noch über Ebay gesagt wurde (z.B. AGB / Käuferschutz) kalter Kaffee und tut absolut nichts zur Sache.

Falls das Gerät nicht der vereinbarten Beschreibung und/oder die Lieferung nicht vollständig ist, wurde der Vertrag vom Vertragspartner nicht erfüllt. Er sollte nun in Verzug gesetzt werden, erst danach können weitere Schritte erfolgen. Dies bedeutet, Schreiben (z.B. Einschreiben mit Rückschein / qualifiziertes Fax mit Sendeprotokoll) mit Fristsetzung zur Erfüllung. Danach können die gesetzlichen Rechte z.B. Wandlung / Minderung geltend gemacht werden.

Im Streitfall muss bewiesen werden, was abgesprochen wurde und wie bedeutend der Mangel ist. Dies kann z.B. mit dem (hoffentlich) gesicherten E-Mail-Verkehr sowie mit Zeugenaussagen und/oder eidesstattlichen Versicherungen geschehen.
Da jeder Einzelfall im Detail betrachtet werden muss, würde ich Dir raten, die Beratung der Verbraucherzentrale aufzusuchen (kostet nicht so viel) oder Dich bei einem Rechtsanwalt beraten zu lassen.
 
Hallo zusammen,
ein paar Gedanken von mir dazu:

Das mit der Rechnung geht gar nicht - da massiv drauf bestehen. Mit allen Konsequenzen etc. (Wichtig z.B. für Garantieleistungen etc.)

Was ich jetzt nicht so ganz verstehe, ist die Sache mit dem "originalen Gerät" und dem "Gerät für Italien".
Ich würde es so verstehen, dass der Lieferumfang des Gerätes - sofern hierzu eine deutsche Bedienungsanleitung gehört - unvollständig ist.
Hieraus kannst du eventuell auch noch was machen; siehe hierzu karle-110.
Ferner wäre zu überlegen, ob es sich lohnt diesen Aspekt weiter zu verfolgen, denn - wenn ich dich richtig verstanden habe- bist du ja mit dem Gerät soweit zu frieden.

Also Rechnung her, Verkäufer fürs nächste mal bei Ebay merken und alles gut.
Gruß
Luemmel33:read:
 
zum einen ist das mit auf rechnung bestehen so ne sache. ich würde mal fast vermuten, der verkäufer, welcher wahrscheinlich als gewerblicher händler angemeldet ist, hat dir das gerät, welches er aus Italien importiert hat, schwarz verkauft. sprich: für ihn günstiger, da er keine steuern abgedrückt hat dafür. bei schwarz verkauften artikeln kannst aber als verkäufer keine rechnung ausstellen, das könnte nämlich zu problemen führen, wenn irgendwann mal irgendwas geprüft wird.
ist genau wie bei handwerkern. wenn die bei dir gearbeitet haben, den boden gefliest haben usw, und dir sagen, wie viel sie wollen, wenn du dann fragst obs auch ohne rechnung geht, dann geht das meist auch ohne rechnung und knapp 10 bis 15% günstiger. ist illegal, aber wird oft praktiziert. wenn aber ne rechnung ausgestellt würde, dann müsste der handwerker auch die steuern für den betrag zahlen. wo keine rechnung, da kein nachweis, dass die leistung erfolgt ist, entsprechend kann der verkäufer sagen, er habe dir nie eines verkauft und somit muss er keine steuern zahlen. wenn er dir eine rechnung ausstellen würde, würde er damit praktisch einen nachweis erzeugen, welcher bei einer eventuellen steuerprüfung zu problemen führen kann. und er muss ja selbst eine kopie der rechnung aufheben.

das zweite nun, wieso ist die anleitung italienisch, klar, ist aus italien importiert. warum das? nun, in italien gibts soweit ich weis keinen sim-lock auf iphones. und ich meine, apple hätte da auch schon nem ebay-verkäufer auf die finger gehaun, weil der aus italien importierte iphones angeboten hat. klar, verletzt ja den vertrag von apple mit der telekom. nur der verkäufer war trotzdem im recht.
 
Also um das nochmal zusammenzufassen und um auf Fragen einzugehen.
Der Verkäufer war kein Händler, sondern eine Privatperson.
Ich habe alles schriftlich, also dass die Rechnung mitverschickt wird und dass das iPhone ein original deutsches Gerät ist, nicht aus dem Ausland importiert wurde. Aber da die Anleitung auf italienisch ist, hat er auch in diesem Punkt den Vertrag nicht eingehalten und zwar vorsetzlich.
Im eMail Kontakt beziehen wir uns beide auf genau DAS Angebot, also das deutsche Gerät inklusive der Rechnung, da ein Link zu dem iPhone in den eMails enthalten ist.

Also alles in allem ist das Gerät nicht das, was im Angebot bzw. in den eMails beschrieben wurde, der Lieferumfang ist nicht vollständig. Und genau das ist es, was mich stört - der Vertrag wurde von seiner Seite nicht eingehalten. Für ein italienisches Gerät hätte ich nämlich den Preis nicht bezahlt. Außerdem habe ich bei einem Garantieanspruch wegen der fehlenden Rechnung schlechte Karten, darüber hinaus muss man angeblich in dem Land die Garantie beantragen, wo das iPhone gekauft wurde und Italien ist dafür doch ein wenig weit ;)

Ich denke, ich werde ihm jetzt einen Brief per Einschreiben zukommen lassen und ihn erneut auf die Situation aufmerksam machen.
 
welcher vertrag wurde denn nicht eingehalten ?

der vertrag von ebay gegen dessen agb ihr verstossen habt ? yep stimmt.


ansonsten sehe ich hier keinen vertrag, du solltest froh sein das dir der händler überhaupt irgendwas geschickt hat, das ist nämlich das grosse risiko bei solchen aktionen.

werd mit dem glücklich was du hast, ansonsten kannst dus natürlich mit einschreiben versuchen und hoffen das dieser mensch ein wenig angst bekommt aber grosse chancen hast du imho nicht
 
Schon eine mündliche Zusage kann einen Vertrag darstellen. Dafür brauch man nichts schriftliches, genauso ist es der Fall mit den E-Mails. Mal abgesehen davon das ihr gegen die AGB's verstoßen habt (kannst ihn ja mal darauf hinweisen, wenn er keine Rechnung rausrückt, schwärzt du ihn bei EBay an, beweise hast du ja).
Ansonsten einfach freundlich darauf hinweisen das ein gültiger Kaufvertrag besteht. Er hat seinen Teil der Vereinbarung nicht eingehalten, also ist der Kaufvertrag nichtig.....(jura,..wo ist Hobbyesel wenn man ihn braucht^^).

Kannst du das Geld noch zurückbuchen?
 
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Kannst du das Geld noch zurückbuchen?

Das Geld kann man nicht zurückbuchen wenn man den Betrag überwiesen hat. Das geht nur bei Abbuchungen. Nur bei einigen wenigen Banken ist eine Rückbuchung innerhalb sehr kleinen Zeitintervalle unmittelbar nach der Überweisung möglich.

Ansonsten ist ja so ziemlich alles gesagt wurden. Du hast ein Kaufvertrag abgeschlossen. Dabei spielt es keine Rolle, ob du / ihr gegen die AGBs von Ebay verstoßen habt.

Mach das Einschreiben fertig und schau was passiert. Wenn er sich nach wie vor tot stellt, bleibt nur der Weg zum Rechtanwalt, wenn du irgendetwas erreichen willst.

Schade, meistens gehen diese Sachen gut und manchmal eben nicht.

Center100
 
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Kannst du das Geld noch zurückbuchen?

Geld, was man überwiesen hat, kann man nur zurückbuchen lassen, wenn es dem fremden Konto noch nicht gut geschrieben ist.
Sobald es auf dem anderen Konto eingegangen ist, ist ein Zurückbuchen nicht mehr möglich!
Anders sieht es im Lastschriftverfahren aus. Wird Dein Konto belastet, weil Du z. B. mit der Scheckkarte (oder jetzt Maestro-karte) bezahlt hast, kannst Du das Geld innerhalb von 6 Wochen kostenfrei zurückbuchen lassen.

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Edit: Da war ich wohl beim Tippen zu langsam...
 
An ebay würde ich mich jetzt an deiner Stelle nicht wenden. Die geht es ja eh nichts an und wenn sie dir bös kommen, sperren sie beide Accounts.
Du hast ja sowieso ein 14tägiges Rückgaberecht. Würde mich darauf berufen und mir auch die § raussuchen. Das ist auf jeden Fall wichtig.
Bin mir nicht sicher, ob es sich lohnt einen Anwalt einzuschalten. Da kostet ja ein Schreiben schon fast so viel wie das iphone.

Grüße
Quarzius
 
Apple Produkte können grundsätzlich ohne Rechnung in jedem Land eingeschickt werden.
 

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