dürfen die Lehrer solche Gesetze machen?

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Das primäre Ziel der Oberstufe ist es nicht, Schüler auf ein Arbeitsleben vorzubereiten.. sondern studierfähig zu machen. Und ich möchte behaupten, dass ich studierfähig geworden bin. Mir selbstständig Arbeitstechniken angeeignet habe, die mir in der Schule nicht vermittelt wurden.

Ist auch egal oO
Kopfnoten kriege ich übrigens nicht .. habe ich auch nie bekommen. Finde sie auch schwachsinnig, da sie meiner Meinung nach viel zu häufig zu subjektiv geprägt sind.
 
..., deswegen werden die sich wohl auf irgendwelche Gesetze/Anweisungen vom Kultusministerium oderso beziehen...

Entweder, man ist erwachsen und selbst verantwortlich, für das, was man tut, oder nicht. Es kann keinerlei rechtsverbindliche Vorschriften oder Gesetze in dieser Hinsicht geben, die von jungen Erwachsenen die Unterschrift der Eltern verlangen. Punkt! Oder willst du das nicht kapieren?

Selbst wenn eine Schule einem irgendwelche Regeln unterschreiben lässt, heißt das noch lange nicht, dass diese rechtsgültig sind!

Am Besten allerdings, man nimmt regelmäßig am Unterricht teil und lässt das Schwänzen einfach sein!
 
es ist ganz einfach so, dass man ab 18 für sich selbst verantwortlich ist. Schule ist mit 18 keine Pflicht mehr. Insofern gibt es keinen Grund für die Schule ein Attest zu verlangen.
Jeder muss selber wissen ob er in die Schule geht um was zu lernen oder es lässt.
Am Ende bekommt man Noten. Und wenn man mit seinen Noten so zufrieden ist, wenn man nicht in die Schule geht ist das die Sache von einem selbst.
 
Man kann sich bis 3 Tage krank schreiben lassen, wenn das die Schule mit macht. Jedoch gibt es kein Gesetz darüber. Es zählt in solchen Situationen immer die Schulordnung (Hausordnung) der Schule. Es gibt auch kein Gesetz darüber, dass mann nach 10-maligen zu spät kommen von der Schule geworfen wird. Wegen dem Bus würde ich mal zur Klassenleitung oder Schulleitung, mit Busfahrplan, gehen und die Situation schildern.
 
Guten tag @ all

-> das ist ja mal ne satte Situation, die der Fragesteller uns erzählt

1.

Die Eltern haben zumeist einen Anspruch darauf, zu wissen, wie das Kind sich so macht in der Schule. Dieser Anspruch ergibt sich aus der Pflicht der Eltern, dem (auch schon 18jährigen) Kind Unterhalt zu gewähren (in Naturalien + wohnen ... oder eben in Geld).

Das ist aber natürlich eine Sache zwischen Anspruchsberechtigtem (Eltern) und Anspruchsverpflichtetem (Kind) und hat überhaupt gar nix mit der Schule zu tun. Im Gegenteil ... wenn die Schule den Eltern etwas mitteilt, so dürfte dies eine Verletzung des jeweiligen Landesdatenschutz sein.

Daraus ergibt sich, dass die Schule selbstverständlich überhaupt kein Recht hat, einem Erwachsenen aufzugeben, nach einer bestimmten Anzahl eigener Entschuldigungen nachfolgend solche der Eltern als nicht mehr erziehungsberechtigte Personen (!) einzufordern.

2.

Die Geschichte mit dem Zu spät kommen kenne ich noch aus eigener Schulzeit. In wie weit das Rechtens ist ... ist schwer zu sagen. Schulrecht ist Landesrecht und variiert von Bundesland zu Bundesland.

Einerseits ist es schon dreist, jemanden eine 6 wegen unentschuldigtem Fehlen zu geben, weil derjenige im verspätet ankommenden Bus sitzt ... andererseits wäre es auch unfair für die Mitschüler, wenn permanent jemand verspätet in den Raum kommt und damit den Unterricht -auch ungewollt- stört bzw. beeinträchtigt.

3.

Also gegen die 2. Geschichte mit dem zu spät kommen ... da würde ich mit Blick auf die Parallelen im Arbeitsrecht sagen, dass das Wegerisiko beim Schüler liegt. Und soweit keine höhere Gewalt oder ein unabwendbares Ereignis vorliegt, für das der Schüler dann wohl beweisbelastet wäre, darf der Lehrer wohl so verfahren ...

Kann man aber mit guten Argumenten sicherlich auch anders sehen ...

- - -

Was aber die Nummer mit den Entschuldigungen betrifft ... das geht unter keinem denkbaren Gesichtspunkt.

Allerdings ist hier Vorsicht geboten ... wer dem Lehrer an den Karren pisst, der wird immer ne schlechtere Note einfahren. Gleichwohl würde ich dem Lehrer mit Widerspruch bei der Bezirksregierung und anschließender Anfechtungsklage vor dem Verwaltungsgericht drohen ...

Eigentlich müssten sogar Lehrer während ihres Studiums zumindest mal kurz ne Vorlesung im öffentlichen Recht gehört haben und demnach wissen, was ein Verwaltungsakt ist - und wann man als Lehrer einen solchen erlassen darf ... aber nicht umsonst sagte man zu meiner Zeit an der Uni stets

Lehrer seien die Hauptschüler der Uni ...

- - -

Würde mir mein Kind sowas erzählen ... der Esl würde ein Schreiben an den Rektor senden ... und wenn keine Abhilfe kommt - sofort Klage erheben ... sonst lernen die Deppen es ja nicht ... ^^




@ Pädagogen

Nehmt es nicht persönlich ... ich weiß das es heute nicht leicht ist, Kindern noch Lehrstoff zu vermitteln. Gleichwohl aber gibt es unglaublich viele schlechte Leher - solche, die unmotiviert sind, Stoff nicht gut vermitteln können oder ihre Amtsstellung vorsätzlich oder fahrlässig missbrauchen ...

Ich schere nicht alle über einen Kamm ... ich beziehe mich hier nur auf solche Lehrer, die nen schlechten Job leisten.
 
...Es kann keinerlei rechtsverbindliche Vorschriften oder Gesetze in dieser Hinsicht geben, die von jungen Erwachsenen die Unterschrift der Eltern verlangen. Punkt! Oder willst du das nicht kapieren?

Selbst wenn eine Schule einem irgendwelche Regeln unterschreiben lässt, heißt das noch lange nicht, dass diese rechtsgültig sind!

Ich wills sehr wohl kapieren, jetzt beweis es mir (oder jemand anders denn hier sind ja so ziemlich alle der Meinung, dass das nicht geht) ich schreib das ganze auf einen Wisch, gebs dem Cousin und er wird der beliebteste Schüler auf seiner Schule weil sich jeder freut sich wieder selbst zu entschuldigen :D

Das zu spät kommen wurde inzwischen geklärt wies aussieht. Wenn jemand jetzt schon 10 mal zu spät gekommen ist und nicht rechtzeitig in der Schule ist, haut er wieder ab und holt sich eine Entschuldigung für den ganzen Tag. Bisschen brachial die Methode aber wenn jetzt nurnoch 30-80% der Schüler in der Klasse sitzen wird das bestimmt beim sekreteriat auffallen, die haben auch schon einen Anonymen Brief geschrieben in dem das steht warum die das machen ;) Ist natürlich extra Stress für alle aber naja
 
Ich wills sehr wohl kapieren, jetzt beweis es mir [...]

:eek:


Was erwartest du? :D

Zu aller meist steht in Gesetzen, was man darf ...

Das geht nämlich viel schneller, als jede denkbare verbotene Konstellation aufzuschreiben ...

Anders ist es allenfalls im StGB (das ergibt sich ja aus der Natur der Sache) ^^

Ich hab dir gesagt, wie ich es sehe und was ich tun würde ...

Wenn du es rechtsverbindlich haben willst ... kannst du gerne vorbei kommen ... dann aber musst du auch die € 180,00 Beratungsgebühr für die anwaltliche Erstberatung bezahlen ...

Weder ich, noch sonst jemand muss dir hier irgendwas beweisen ... wenn du es nicht glauben willst ... dann lass es halt ^^

-> ich jedenfalls hätte dieses Problem nicht

-> und ich könnte mich (sicherlich erfolgreich) dagegen wehren

Ob dein Cousin das kann ... ist mir egal

Und den anderen Usern, die dir Hilfestellung gegeben haben, sicherlich auch ...

So long
Esl
 
Lehrer die Hauptschüler der Unis.... soso.
Und Juristen die Taxifahrerenden Akademiker. :)

Ein mir bekannter Lehrer würde so er so einen Brief bekommt diesen unkommentiert in der Rundablage legen und bei persönlichem Erscheinen die ominöse Rolle Klopapier wortlos übergeben. Und die Zeit der Denkpause messen. :)


Im Endeffekt ist bei einem 18jährigen keine Schulpflicht mehr, die Sache regelt sich einvernehmlich. Es ist keiner gezwungen mehr die Schulbank zu drücken. Wer nicht mag, muß nicht mehr. Zur Wahl stehen noch Selbststudium, Abendabitur, gar nichts, arbeiten oder auch Privatschulen.
 
Es geht hier um 2 Punkte.


1) Unterschrift der Eltern bei einem volljährigen Schüler ---Quatsch


2) Attest verlangen ----> Eindeutig möglich und da könnt ihr diskutieren, wie ihr wollt!


z.B. Landesrecht Brandenburg:

7 - Fernbleiben vom Unterricht

(1) Ist eine Schülerin oder ein Schüler durch Krankheit oder aus anderen nicht vorher*seh*ba*ren und zwingenden Gründen verhindert, am Unterricht oder an einer anderen pflichtigen schulischen Ver*an*stal*tung teil*zu*neh*men, so ist die Schule hierüber durch die Eltern späte*stens am zweiten Fehltag zu benach*richti*gen. In Zweifelsfällen soll die Schule sich bei den Eltern selbst über die Gründe des Fernbleibens informieren. Bei Been*di*gung des Fern*blei*bens tei*len die El*tern der Schu*le schriftlich den Grund für das Fern*bleiben mit. Bei einem län*ge*ren Fern*blei*ben ist spä*te*stens nach zwei Wo*chen eine Zwi*schen*mit*teilung vorzule*gen. An*gaben über die Art einer Er*kran*kung dürfen von der Schule nicht ver*langt wer*den.

(2) Bei begründeten Zweifeln an einem Fernbleiben aus gesund*heitli*chen Gründen kann die Schulleitung die Vorlage einer ärzt*li*chen Bescheinigung ver*lan*gen. Sofern Kosten entstehen, sind diese von den Eltern zu tragen. Ab*satz 1 Satz 5 gilt ent*spre*chend.

....

(5) Volljährige Schülerinnen und Schüler sind für die Einhaltung der Be*stim*mungen gemäß Absatz 1 bis 4 selbst verantwortlich.



Schulamt Giessen:

04. Wann müssen Schülerinnen und Schüler bei Fehlzeiten ärztliche Atteste vorlegen?

Eine generelle Attestpflicht besteht für Schülerinnen und Schüler bei Abschlussprüfungen. Darüber hinaus liegt es in der Verantwortung der Schulleitung, bei Fehlzeiten ärztliche Atteste zu verlangen.


Es liegt also durchaus im Ermessen der Schulleitung, Atteste zu verlangen.
 
Die Argumentation wird aber anders lauten

Es ist ja eine Kulanz der Schulleitung, im begrenzten Rahmen statt einer ärztlichen Mitteilung einen Wisch der Eltern zu akzeptieren.

Dies spart dem Schüler und oft auch den Eltern Zeit und Mühen.



Die Argumentation eines Elternteils dagegen (sinngemäß)"Wie könnt ihr Euch doch nur auf meine Unterschrift verlassen?!"

Wenn sowas kommt und jemand ein Problem hat, wird die Kulanz halt eingestellt und es werden nur noch ärztliche Atteste akzeptiert. Wir bei besonders verantwortungslosen Eltern, die jeden Scheiss unterschreiben sicher auch von selbst geschehen
 
Wenn sowas kommt und jemand ein Problem hat, wird die Kulanz halt eingestellt und es werden nur noch ärztliche Atteste akzeptiert.

Ne, glaub ich nicht.

Verstößt gegen das Übermaßverbot.

Zwar gibt es ein grundsätzliches Ermessen. Gleichwohl hat jeder einen Anspruch auf eine ermessensfehlerfrei getroffene Entscheidung. Im Rahmen des Ermessens ist aber eben auch der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit zu beachten. Dies ist durch das zuständige Verwaltungsgericht im Zweifel zu überprüfen.

Aber regelmäßig wird die Bezirksregierung als mittlere Aufsichtsbehörde hier schon nen Riegel vorschieben.

Abschließend ist das Begehren der Schule, eine Entschuldigung von Eltern einzufordern ... m.E. ein manigfacher Eingriff in die Grundrechte der Schüler.

So sind zunächst mal die Eltern nicht zur Mitwirkung am Unterricht unmittelbar oder mittelbar (!) durch Leistung einer Unterschrift verpflichtet. Der Schüler hat also schon keinen Rechtsanspruch auf Einholung einer Unterschrift.

Ferner ist dies (weil es eben vom Schüler im Zweifel unmöglich zu erbringen/erzwingen ist) zugleich ein Eingriff in die Berufsfreiheit des Art. 12 GG. Ferner wird versucht, die informationeller Selbstbestimmung zu unterlaufen.

Die Sache ist nach meiner Auffassung so offensichtlich bescheut, dass derjenige, der die Unterschriftspflicht verfügt hat, aus dem Schuldienst entfernt gehört, weil er offensichtlich die grundlegenden Prinzipien aus Staats- und Verwaltungsrecht nicht verinnerlicht hat.

-> wer das nicht hat ist lehruntauglich
 
"Verstößt gegen das Übermaßverbot."
Es gibt keinen Rechtsanspruch auf solche Kulanz. Außerdem Du hattest selbst weiter oben ein Problem damit, daß der Klassenlehrer sich mit der Unterschrift des Elternteils zufrieden gibt. Und meintest ihm das Recht absprechen zu dürfen so zu verfahren Jetzt stört dich das Gegenteil?

Was der Klassenlehrer wohl einfach begründen kann:
"Im konkreten Fall gab es bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres guten Grund die Schriften der Eltern für glaubwürdig zu halten, warum soll sich das von heute auf morgen ändern und der vielleicht weit entfernt und schwer erreichbare Arzt bemüht werden. Im übrigen ist es pädagogische Erfahrung, daß aufgrund der Eltern-Kind Beziehung, der vorhandenen intakten häuslichen Gemeinschaft und usw.".

"zugleich ein Eingriff in die Berufsfreiheit des Art. 12 GG"
Weil Du nicht siehst, dass der Schüler immer noch ersatzweise mit der einbringbaren und höherwertigen ärztlichen Bestätigung das Problem lösen kann.

zB im Falle des fiktiven "gestrengen Vaters" der nichts unterschreibt, solange ihm die Bettlägrigkeit nicht offenkundig ist, kann der Schüler immer zum Arzt gehen.

Umgekehrt, in einem fiktiven Scheidungsfall in dem die Elternteile durch Vergünstigungen und vermeintliche Milde um die Gunst des Schülers buhlen, wäre eine solche Kulanz sogar höchst schädlich und die Möglichkeit der elterlichen Entschuldigung auch bei nicht volljährigen Schülern auszuschließen, auch wenn ein Elternteil Arzt wäre.

Staats- und Verwaltungsrecht ist im übrigen nicht Selbstzweck und ein Götze sondern hat dem Ganzen zu dienen.
 
Die Argumentation wird aber anders lauten

Es ist ja eine Kulanz der Schulleitung, im begrenzten Rahmen statt einer ärztlichen Mitteilung einen Wisch der Eltern zu akzeptieren.

Dies spart dem Schüler und oft auch den Eltern Zeit und Mühen.


Richtig.

Auf freiwilliger Basis ist das kein Problem und wird auch in den meisten Fällen funktionieren.
 
Wichtig ist, die Freiwilligkeit, sprich die Bereitschaft eine Bestätigung mit geringerem Beweischarakter ersatzweise statt des Attestes anzunehmen, liegt ausschließlich auf Seiten des Lehrkörpers.

Der nicht diskutierte, nicht vorliegende oder gebrachte und in der Realität wohl kaum vorkommende Gegenfall, daß zusätzlich oder statt des ärztlichen Attestes eine Bestätigung der Eltern verlangt wird wäre in der Tat absurd.
 
@ Druide

Meine Aussage oben bezog sich ausschließlich auf über 18jährige.

-> sonst machts ja auch keinen Sinn

Insofern hatte ich deine vorangegangene Aussage wohl missverstanden.

Natürlich stimme ich dir zu, wenn du meinst, dass es Kulanzsache der Schule ist, wenn bei begründeten Zweifeln statt eines Attestes eben auch eine elterliche Entschuldigung zu akzeptieren.

Gleichwohl geht dein Versuch bei meinem Vortrag Widersprüche aufzudecken, fehl.


1. Verstoß gegen das Übermaßverbot

Es gibt sehr wohl einen Anspruch auf Einhaltung des Übermaßverbotes.

Darüber hinaus verkennst du, dass die Schule lediglich bei begründeten Zweifeln ein Attest verlangen darf - egal, wie alt der Schüler ist.

Die Gründe für die Zweifel hat die Scdhule jedoch zunächst mal glaubhaft zu machen.

Und die Richtigkeit der begründeten Zweifel sind ebenfalls gerichtlich überprüfbar.

Und das ist auch gut so, denn sonst würde der Willkür Tür & Tor geöffnet werden.



2. Eingriff in die Berufswahl- Berufsausübungsfreiheit

Ich übersehe nicht, dass im Ausgangsfall der volljährige Schüler, der eine Unterschrift der Eltern schuldet, genau so gut zum Arzt gehen kann.

Das ist gar nicht Thema.

Du übersiehst, dass ein Attest nur bei begründeten Zweifeln verlangt werden kann. Und gerade nicht ins Blaue hinein.

Wenn man deinen Gedanken weiterverfolgt, könnte man auch überspitzt sagen, dass jeder Straftäter wegen der jedenfalls abstrakten Möglichkeit von Flucht- oder Verdunkelungsgefahr direkt mal in U-Haft kommen müsste.

Und wenn der Staat etwas vom Bürger fordert, so hat er sich stets bei Eingriffen in die Grundrechte dafür zu rechtfertigen.


3. Staats- und Verwaltungsrecht

Ich check den Spruch nicht ...

Aber ich kann aus meiner Sicht dazu ausführen, dass jeder Beamte und Angestellte im öffentlichen Dienst normalerweise ein gewisses Basiswissen über Staats- und Verwaltungsrecht haben muss. Dies ergibt sich aus der Natur der Sache.

Erst recht, wenn man Verwaltungsakte (= sehr vereinfacht gesagt: staatliche Befehle) raushauen kann ...

Das gilt für den Lehrer genau so, wie für die Tante vom Wohngeldamt oder sonst irgendjemanden, der von Amts Wegen eine HDU-Verfügung (=Handeln, Dulden, Unterlassen) erlassen darf.

Denn der Verwaltungsakt als der Prototyp staatlicher Handlungsinstrumente bleibt auch zu befolgen, wenn er rechtswidrig ist (!) ... er kann nur mit Widerspruch / Anfechtungsklage aus der Welt geschaffen werden.

-> deshalb checken auch so viele im GEZ-Thread nicht, das es egal ist, ob die Forderung richtig ist ... wenn der Bescheid nicht angefochten wird, dann ist er bestandskräfig und sogleich vollstreckbarer (!) Titel

- - -

Abschließend muss ich ein wenig zurück rudern:

Was ich oben kritisch über Lehrer geschrieben habe, hörte sich nach erneutem Durchlesen härter an, als ich es meinte. Ich will niemandem seine Profession nieder machen. Das steht mir gar nicht zu. Und ich will auch niemanden abwerten. Ich halte das Gesagte zur Schwierigkeit des Studiums zwar für nicht völlig falsch - aber es bleibt ein subjektiver Eindruck.

Möge man es nach Möglichkeit mit Humor nehmen :)
 
So langsam geht es ja in die richtige Richtung und die meisten Fragen sind ja für den , der aufmerksam liest, zufriedenstellend gelöst.

Aber auf eine Tatsache möchte ich noch aufmerksam machen. Eine Tatsache, die Hobbyesels durchaus richtigen Anmerkungen etwas relativiert:


Es geht bei der Frage um 18-jährige. Die Regeln, die ich oben (als LInk) gepostet habe und auch die von Hobbyesel haben die "Schulpflicht" zur Grundlage!

Es ist für eine Schule nicht so einfach, einen schulpflichtigen Schüler der Schule zu verweisen.

Hier mal ein Link zur Schulpflicht:

Schulpflicht ? Wikipedia

Wie man nachlesen kann, endet die Schulpflicht normalerweise spätestens mit Beendigung des Schuljahres, in dem man 18 geworden ist!

Danach ist die Sache freiwillig!

Soll heißen, der Schüler kann jederzeit und ohne Folgen die Schule schmeißen (Leute, haltet euch zurück und macht die Schule zu Ende - das war nur eine Feststellung von Tatsachen - Sinn macht das für den Einzelnen natürlich nicht!). Aber ebenso ist es für die Schule wesentlich weniger verpflichtend, den Schüler auf der Schule zu behalten. Die Schulleitung kann also durchaus Regeln aufstellen, die Schüler, die zeigen, dass sie eigentlich an einer vernünftigen Ausbildung nicht wirklich interessiert sind, verpflichten. Und wer diese REgeln nicht einhält, der kann der Schule verwiesen werden.

18 zu sein heißt nicht nur, mehr Rechte zu haben, sondern auch mehr Verpflichtungen.



PS Damit habe ich natürlich nicht gesagt, dass eine Schulleitung willkürlich Regeln aufstellen kann oder willkürlich Schüler der Schule verweisen kann. Aber bei Fehlzeiten ein Attest zu fordern ist durchaus "rechtmäßig", zumal es ja in allen anderen Bereichen auch verpflichtend ist. Es wird dadurch also mit Sicherheit die Verhältnismäßigkeit gewahrt.
 
Hmm in Bezug auf die Grundrechte, war es nicht so das sich Schüler genau wie Beamter, Richter, Soldaten, Strafgefangende, Staatanwälte usw. in einem besonderen Gewaltverhältnis befinden und deswegen die Grundrechte nur eingeschränkt für sie gelten?
 
Irgendwie wundert es mich selbst ein wenig, welche Position ich in dieser Frage beziehe

Wobei es sich daraus erklärt, dass ich noch das Glück hatte, fast nur Lehrer mit klassischen Konzepten zu genießen.
Sprich es herrschte ein hoher Wirkungsgrad beim Unterricht, auch ganzheitliches Engagement des Lehrkörpers war selbstverständlich und besonders illustrattiv als einer vom Jahrgang im Unterricht mit besonderer Bösartigkeit gegenüber einer Mitschüler auffiel war sich der Lehrer nicht zu schade, die Angelegenheit mit dem archaischen Disziplinierungsmittel zu lösen. Man muß dazu sagen, daß sich die der Klassensprecher, die Klasse und auch die Kollegen des Lehrers dann vor den Lehrer gestellt haben, und disziplinär nichts rausgekommen ist. Es waren also Lehrer die Respekt genossen haben und denen mensch doch ehrlich beim Schullball zuprostet.

Liegestütze auf dem Lehrertisch bei vergessenen Entschuldigungen (die Option mit selbst unterschreiben wurde nie erwogen und erscheint mir sinnbefreit von der Zielsetzung) waren auch sehr beliebt und haben besonders die zuschauenden Mitschülerinnen erfreut.

Ich würde angesichts des momentanen Status den die Angehörigen dieses Jahrganges nun erreicht haben nicht behaupten, dass dieser Stil irgendwem geschadet hat, im Gegenteil.

Von daher meine ich, dieses ganze Winkeladvokatentum und Gerede über Rechte wo die Bereitschaft zur Subordination fehlt, hat in einer ordentlichen Schule keinen Platz.

Was in diesem Kontext "..begründet.." und "begründbar" ist bestimmt die pädagogische Erfahrung. Die im Gegensatz zur sogenannten kriminalischen Erfahrung selten mißbraucht wird.

Ein Landeschulrat als Dienstoberbehörde wird keinem Querulanten ein Forum bieten und sein Sekretariat weiß wohl mit Spam umzugehen.

Dass Teile der jungen Lehrer weder etwas beibringen, noch sich durchsetzen noch menschlich etwas auf die Reihe bringen steht auf einem anderen Blatt, von daher mögen Teile der Erfahrungen des Esels zutreffen.

mfg Miraculix
 
Einer dafür, einer dagegen
Einer mit einer schlechten begründung, einer mit einer guten
Einer ohne klar nachvollziehbaren "Beweis und der andere auch ohne

Naja es wär schon gewesen diese "ungerechtigkeit" (meiner Meinung nach) auf der Schule zu eliminieren oder etwas zu entschärfen, aber statt mir hier den Kopf über solch einen Schwachsinn zu zerbrechen, werd ich dann wohl doch Lieber das Weihnachtsfest genießen :) . 6 Leute aus dem Jahrgang meines Cousins wurden schon ausgeschult und mich würde es wundern wenn es nächstes Jahr nicht schon 80% sind. Naja frohes Fest, hier ist dicht, wer mir in 1-4 Sätzen rechtskräftig etwas beweisen kann soll einen Mod bitten wieder zu öffnen und derjenige bekommt danach einen großen Dank meinerseits ;)

MfG
 
Naja, eigentlich ist die Rechtslage schon deutlich erklärt worden, wenn man die posts sorgfältig gelesen hat. ;)



6 Leute aus dem Jahrgang meines Cousins wurden schon ausgeschult

Eine letzte Bemerkung noch:

Im Leben ist fast alles actio - reactio.


Überlegt mal, warum solche Maßnahmen früher nicht nicht notwendig waren und jetzt eben notwendig werden? ;)

und closed
 
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