@ Druide
Meine Aussage oben bezog sich ausschließlich auf über 18jährige.
-> sonst machts ja auch keinen Sinn
Insofern hatte ich deine vorangegangene Aussage wohl missverstanden.
Natürlich stimme ich dir zu, wenn du meinst, dass es Kulanzsache der Schule ist, wenn bei begründeten Zweifeln statt eines Attestes eben auch eine elterliche Entschuldigung zu akzeptieren.
Gleichwohl geht dein Versuch bei meinem Vortrag Widersprüche aufzudecken, fehl.
1. Verstoß gegen das Übermaßverbot
Es gibt sehr wohl einen Anspruch auf Einhaltung des Übermaßverbotes.
Darüber hinaus verkennst du, dass die Schule lediglich bei begründeten Zweifeln ein Attest verlangen darf - egal, wie alt der Schüler ist.
Die Gründe für die Zweifel hat die Scdhule jedoch zunächst mal glaubhaft zu machen.
Und die Richtigkeit der begründeten Zweifel sind ebenfalls gerichtlich überprüfbar.
Und das ist auch gut so, denn sonst würde der Willkür Tür & Tor geöffnet werden.
2. Eingriff in die Berufswahl- Berufsausübungsfreiheit
Ich übersehe nicht, dass im Ausgangsfall der volljährige Schüler, der eine Unterschrift der Eltern schuldet, genau so gut zum Arzt gehen kann.
Das ist gar nicht Thema.
Du übersiehst, dass ein Attest nur bei begründeten Zweifeln verlangt werden kann. Und gerade nicht ins Blaue hinein.
Wenn man deinen Gedanken weiterverfolgt, könnte man auch überspitzt sagen, dass jeder Straftäter wegen der jedenfalls abstrakten Möglichkeit von Flucht- oder Verdunkelungsgefahr direkt mal in U-Haft kommen müsste.
Und wenn der Staat etwas vom Bürger fordert, so hat er sich stets bei Eingriffen in die Grundrechte dafür zu rechtfertigen.
3. Staats- und Verwaltungsrecht
Ich check den Spruch nicht ...
Aber ich kann aus meiner Sicht dazu ausführen, dass jeder Beamte und Angestellte im öffentlichen Dienst normalerweise ein gewisses Basiswissen über Staats- und Verwaltungsrecht haben muss. Dies ergibt sich aus der Natur der Sache.
Erst recht, wenn man Verwaltungsakte (= sehr vereinfacht gesagt: staatliche Befehle) raushauen kann ...
Das gilt für den Lehrer genau so, wie für die Tante vom Wohngeldamt oder sonst irgendjemanden, der von Amts Wegen eine HDU-Verfügung (=Handeln, Dulden, Unterlassen) erlassen darf.
Denn der Verwaltungsakt als der Prototyp staatlicher Handlungsinstrumente bleibt auch zu befolgen, wenn er rechtswidrig ist (!) ... er kann nur mit Widerspruch / Anfechtungsklage aus der Welt geschaffen werden.
-> deshalb checken auch so viele im GEZ-Thread nicht, das es egal ist, ob die Forderung richtig ist ... wenn der Bescheid nicht angefochten wird, dann ist er bestandskräfig und sogleich vollstreckbarer (!) Titel
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Abschließend muss ich ein wenig zurück rudern:
Was ich oben kritisch über Lehrer geschrieben habe, hörte sich nach erneutem Durchlesen härter an, als ich es meinte. Ich will niemandem seine Profession nieder machen. Das steht mir gar nicht zu. Und ich will auch niemanden abwerten. Ich halte das Gesagte zur Schwierigkeit des Studiums zwar für nicht völlig falsch - aber es bleibt ein subjektiver Eindruck.
Möge man es nach Möglichkeit mit Humor nehmen
