smallwood
Well-known member
(...) Die aktuelle Rechtslage sei nicht eindeutig, so der Bochumer Experte. Der neue § 202c Abs. 1 Nr. 1 des Gesetzentwurfs stellt es nun ausdrücklich unter Strafe, sich Passwörter oder andere Sicherungscodes zu verschaffen. (...) Kontrovers diskutiert wurde Absatz 2 des Gesetzentwurfs. Er stellt so genannte Vorbereitungshandlungen unter Strafe. Dabei bezieht er sich darauf, dass bestimmte Computerprogramme hergestellt, verkauft, überlassen, verbreitet oder anderweitig zugänglich gemacht werden. Laut Bundesregierung soll der Gesetzentwurf zwar nur Hacker-Tools erfassen. Die Experten wiesen aber darauf hin, dass aufgrund der weiten Formulierung eine ungewollte Kriminalisierung von Tools zur Netzwerk- und sonstiger Sicherheitsanalyse eintreten könnte.(...)
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Alles klar, dann können sämtliche IT-Sicherheitsexperten ja nun einpacken da sie ihren Beruf nicht mehr ausüben können ohne sich dabei strafbar zu machen. Dieses hervorragende neue Gesetz wurde ihnen präsentiert von: der amtierenden Bundesregierung.
Gruß,
smallwood