Wenn sich die Firma innerhalb von 2 Jahren nicht meldet bzw. geplant war, das gesetzlich auf 3 Jahre zu erhöhen, DANN würde das Gerät dir gehören.
Theoretisch müsstest du den PC originalverpackt und unbenutzt aufbewahren. Die Transportkosten müsste im Zweifelsfall der Lieferant übernehmen.
Wenn du moralische Bedenken über den Haufen wirfst, bleibt dir nur abzuwarten. Wenn du den PC nutzen willst, musst du dir darüber klar sein, dass der Lieferant, wenn er die falsche Lieferung bemerkt, von dir Nutzungsentgelt verlangen kann. Je nach dem, wie groß der Versandhändler ist, bemerken die das kaum, dass sie dich falsch beliefert haben. Derjenige, der den PC bekommen sollte und deine Tastatur erhalten hat, wird natürlich reklamieren. Die werden dann versuchen, den Fall aufzuarbeiten.
Vor etlichen Jahren ging es mir ähnlich, ich erhielt statt des bestellten PC-Gehäuses ein wertvolles Elektrogerät - ohne Lieferschein, ohne Rechnung, ohne Absenderangaben. Ich hatte mich bei UPS und beim Lieferant beschwert, war sogar so ehrlich. Doch die meinten beide, ich hätte ja für das Paket den Empfang unterschrieben und das wäre mein Pech. Da war ich baff! Den Absender des Elektrogerätes konnte ich gar nicht ausfindig machen mangels jeglicher Absenderangaben. Na ja, war immerhin ein guter Tausch!
[NG]Eldar schrieb:
... gibt es etwas wie "Stillschweigendes einvernehmen". Was soviel heisst wie: "behalt den PC und du musst blechen obwohl du ihn nicht bestellt hast".
...
In dem Fall nicht. Unverlangt zugesandte Ware muss man, wenn man sie nicht nutzt, nicht bezahlen. Der Versender kann allerdings die Ware zurückfordern - auf seine Kosten. Wie gesagt, wenn man die Ware aber nutzt, sieht es anders aus.