Bekomme Rücksendekosten nicht erstattet

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Crackspider

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Bekomme Rücksendekosten nicht erstattet

Aloha

Ich habe eine gebrauchte Soundkarte bei ebay für 49 Euro gekauft (Versandkostenfrei).
Diese habe ich innerhalb einer Woche wieder per DHL zurückgeschickt.

Nun bekomme ich eine Mail des Händlers (Startseite • Notebookgalerie - neue und gebrauchte Notebooks PCs und Displays) das ich den Warenwert (49 Euro) erstattet bekomme, jedoch nicht meine Auslagen für die Rücksendung.

Die Widerrufsklausel:
Sie können Ihre Vertragserklärung innerhalb einer Frist von einem Monat ohne Angabe von Gründen in Textform (z. B. Brief, Fax, E-Mail) oder durch Rücksendung der Ware widerrufen.
Die Frist beginnt am Tag nach Eingang der Sache bei Ihnen, nicht jedoch vor Erhalt dieser Belehrung in Textform. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs oder der Ware. Der Widerruf ist zu richten an:

KonSer Systems OHG
Wasserturmstraße 50
69214 Eppelheim
Fax +49 (6221) 7391247
E-Mail: verkauf @ notebookgalerie.de.

Widerrufsfolgen

Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurückzugewähren und ggf. gezogene Nutzungen (z.B. Zinsen) herauszugeben. Können Sie die empfangene Sache ganz oder teilweise nicht oder nur in verschlechtertem Zustand zurückgewähren, müssen Sie insoweit gegebenenfalls Wertersatz leisten. Dies gilt nicht, wenn die Verschlechterung der Sache ausschließlich auf deren Prüfung - wie Sie Ihnen etwa im Ladengeschäft möglich gewesen wäre – oder auf die bestimmungsgemäße Ingebrauchnahme zurückzuführen ist. Im Übrigen können Sie die Wertersatzpflicht vermeiden, indem Sie die Sache nicht wie Ihr Eigentum in Gebrauch nehmen und alles unterlassen, was deren Wert beeinträchtigt. Paketversandfähige Sachen sind auf unsere Gefahr zurückzusenden. Sie haben die Kosten der Rücksendung zu tragen, wenn die gelieferte Ware der bestellten entspricht und wenn der Preis der zurückzusendenden Ware einen Betrag von 40,00 Euro nicht übersteigt, oder wenn Sie bei einem höheren Preis der Sache zum Zeitpunkt des Widerrufes noch nicht die Gegenleistung oder eine vertraglich vereinbarte Teilzahlung erbracht haben. Andernfalls ist die Rücksendung für Sie kostenfrei. Nicht paketversandfähige Sachen werden bei Ihnen abgeholt. Verpflichtungen zur Erstattung von Zahlungen müssen Sie innerhalb von 30 Tagen nach Absendung Ihrer Widerrufserklärung erfüllen.


Ende der Widerrufsbelehrung

Die E-Mail des Händlers:
Ihrem Widerruf wurde entsprochen. Sie erhalten den Kaufpreis erstattet,
aber die Kosten Ihrer Rücksendung können wir nicht übernehmen, denn
wir hätten Ihnen selbstverständlich einen für uns günstigeren Paketschein geschickt.

Ich finde das sehr frech. In der Widerrufsbelehrung steht ja mal gar nix von so einem Paketschein.
 
...Ich finde das sehr frech. In der Widerrufsbelehrung steht ja mal gar nix von so einem Paketschein.

Das ist rechtlich auch nicht zulässig (Fernabgabegesetz)! Ein Händler kann darum bitten, dass man vor einer Rücksendung Kontakt mit ihm aufnimmt, damit er einen für ihn günstigeren Rücksendeschein übersenden kann. Bestehen kann er darauf nicht.

Zudem gar nichts zu bezahlen, ist definitiv der falsche Weg, er hätte wenigstens anbieten müssen, seine Kosten anteilig zu übernehmen. Rein rechtlich muss er aber deine Kosten ersetzen, wenn sie angemessen und branchenüblich waren.

Das würde ich denen auch schreiben und ihnen mit einer Anzeige bei Ebay und mit deiner Rechtsschutzversicherung drohen. Zudem könntest du ihm erklären, dass er sich mit seiner E-Mail an dich eine fette Abmahnung eines Anwalts oder Wettbewerbers einfangen könnte, die ihn leicht einen vierstelligen Betrag kosten kann.
 
noch gilt in deutschland die 40,00 Euro klausel, ich betone NOCH
und somit muss er es bezahlen
das wird sich aber demnächst ändern denn die klage ist beim eugh schon lange anhänig (eu recht, und da es nur in de so ist wird das fallen)

mfg
 
Dieser Satz schließt eine Frage nach dem Rückporto ein hatte so einen Fall selbst schonmal und nur aus Gutmütigkeit des Händlers meine Vk wiederbekommen
Paketversandfähige Sachen sind auf unsere Gefahr zurückzusenden

Grüße
 
Ich finde das sehr frech. In der Widerrufsbelehrung steht ja mal gar nix von so einem Paketschein.
Naja, in der übernächsten Mail (bzw. der letzten gesitteten) kannst du ihm ja anbieten, dass er die vergünstigten doch wenigstens ersetzen kann und das du für diesen Preis einen Nachweis haben willst.
 
Das blöde ist ja, dass ich denen an Ihre RMA Abteilung geschrieben habe das ich es zurückgeben möchte (noch vor den Osterfeiertagen). Darauf kam aber keinerlei Antwort. Also hab ich es selbst in die Hand genommen.
 
Vielleicht solltest Du das in einer netten E-mail erwähnen und auf Verständnis hoffen denn 5,90 sind nichtmal den Anruf beim Anwalt wert es sei denn Du hast einen als Freund und der macht sich nen Spaß draus.
 
hast du denn vor der rücksendung mit dem händler kontakt aufgenommen? zumindest ich hab die erfahrung gemacht, dass das u.u. sehr viel nützlicher sein kann.
so hab ich z.b. mal in einem online-shop eine fehllieferung bekommen (ist ja grundsätzlich egal, ob fehllieferung oder ein artikel, der mir nicht zusagt), shop angeschrieben, am nächsten tag hatte ich einen brief im briefkasten wo eine rücksendemarke drin war. und die richtige ware kam auch sehr schnell. ;)

daher würd ich sagen: immer erst mal den händler anschreiben, der wird einem dann vielleicht schneller weiterhelfen. ;)
 
... daher würd ich sagen: immer erst mal den händler anschreiben, der wird einem dann vielleicht schneller weiterhelfen. ;)

Leute! Was man da zu lesen bekommt, hat mit der rechtlichen Situation nicht das Geringste zu tun! Weil Händler, u.A. auf Ebay, früher zur Bedingung machten, dass man einen Rücksende-Paketschein anfordert (oder Ähnliches), wurden diese reihenweise abgemahnt.

Ein Händler kann nur darum bitten, dass man vorab mit ihm Kontakt aufnimmt und eventuell einen Rücksendeschein anfordert. Bestehen kann der Händler darauf nicht. Allerdings reiten gerade viele Ebay-Anbieter auf dieser Masche weiter herum. Denn sie wissen genau, dass so gut wie kein Kunde wegen ein paar Euro einen Prozess gegen sie anstrengt und sie sparen jeden Monate eine ganze Menge Geld damit.

Allerdings kann man einen Anwalt oder Wettbewerber auf sie ansetzen, der im ähnlichen Fall eine gepfefferte Abmahnung mit hohem Streitwert durchsetzen wird. Eine 'freundliche' Drohung damit, sowie die Weiterleitung an die Ebay-Rechtsabteilung, hat schon so manchen unfreundlichen Händler zum Einlenken bewogen.
 
es steht auch ganz klar in den agb´s

Sie können Ihre Vertragserklärung innerhalb einer Frist von einem Monat ohne Angabe von Gründen in Textform (z. B. Brief, Fax, E-Mail) oder durch Rücksendung der Ware widerrufen.

aber darum geht es nicht. es geht darum, dass sie ihm keine portokosten erstatten wollen. müssen sie aber, da wert über 40€
 
Leute! Was man da zu lesen bekommt, hat mit der rechtlichen Situation nicht das Geringste zu tun! Weil Händler, u.A. auf Ebay, früher zur Bedingung machten, dass man einen Rücksende-Paketschein anfordert (oder Ähnliches), wurden diese reihenweise abgemahnt.

es ging mir auch nicht darum, den rechtlich korrekten weg aufzuzeigen (auch wenn ich mir sicher bin, dass auch dieser weg rechtlich einwandfrei ist), sondern einzig und allein darum, den weg, der für beide seiten am besten ist. durch vorherige kontaktaufnahme entsteht immer ein etwas freundlicheres verhältnis zwischen kunden und verkäufer. da kommt einfach eine persönliche note in den vorgang und das kann auch positive folgen wie z.b. eine schnellere bearbeitung zur folge haben.
schliesslich sind wir nach wie vor keine anonymen nummern, auch wenn einige das wohl gern wären.

und versetzt euch auch mal in die lage des verkäufers: zumindest mir als verkäufer wäre es lieber, wenn der kunde vorher mit mir kontakt aufnimmt und ich nicht auf einmal aus heiterem himmel irgend ein paket bekomme und das erst mal zuordnen muss. durch vorherige kontaktaufnahme kann ich das dann schon schneller einordnen, habe die möglichkeiten, das alles besser zu verarbeiten usw.
natürlich ist das auch eine frage des shops. gerade bei kleineren shops ist so was sinnvoll. bei größeren shops gibts so gut wie immer entweder ein rücksendeformular (inklusive freimachung) od. ein online-rückgabe-formular (wo auch schon freigemacht wird), für kleinere shops würde das zu viel aufwand sein.

also nicht immer nur "bäh, hier bin ich, ich hab das recht und punkt!" sondern auch mal auf die anderen zugehen. ein bischen freundlichkeit hat noch niemandem geschadet.
und ich kann es nur immer wieder betonen: der kantsche leitsatz "handle immer so, wie du zugleich wollen kannst, dass andere handeln" sollte jedem vernünftig denkenden menschlichen wesen zu grunde gelegt werden können. zumindest ich versuche immer, so gut es mir möglich ist, mich daran zu halten und wende diesen satz auch immer gerne bei der einschätzung anderer menschen ein. ;)
 
@ locutus:
Freundlichkeit schadet nie und ist meistens hilfreich - das gilt für fast alle Lebenslagen. ;)

Die Frage von Crackspider zielte aber nicht darauf hin, was man machen sollte. Der Verkäufer hat sich in dem Fall rechtlich und in Sachen Kundenfreundlichkeit falsch verhalten und nur darum geht es in erster Linie.

Crackspider hat schließlich nichts falsch gemacht. Die Argumentation des Händlers ist einfach nur lachhaft. Da aber viele Onlinehändler auf Ebay so unfreundlich agieren, sollte man das auch nicht durchgehen lassen.

Ich hatte selbst einen Fall, bei dem ein Händler einfach per E-Mail eine berechtigte Gewährleistungsforderung ablehnte. So was ist einfach unverschämt und rechtlich unhaltbar. Soll man sich immer so abspeisen lassen?
 
@locutus
Es ist ja nicht so, dass ich die Ware ins Paket lege und dann einfach wegschicke. Ich schreibe da grundsätzlich ein kleines Briefchen das ich von meinem Widerrufsrecht gebrauch mache und das Geld zurück haben möchte. Dazu schreiben ich dann immer sämtliche Daten wie ebay name, ebay Artikelnummer, Rechnungsnummer ect.
So kann auch der dümmste Händler die zurückgegebene Ware zuordnen.

b2t:
Mittlerweile sind die 49 Euro meinem PayPal Konto gutgeschrieben. Aufgrund dessen das ich die 5,90 immernoch nicht gutgeschrieben sind, habe ich denen gestern erneut einen Brief geschrieben. Dieser wurde laut Mail an die Buchhaltung weitergegeben.
Mal schauen was sich nächste Woche tut.
 
Nachtrag:
Nachdem mir am Freitag die 49 Euro per PayPal gutgeschrieben wurde, konnte ich heute auf meinem Bankkonto den Eingang von 5,90 Euro verbuchen.

Ist also alles paletti. Dranbleiben zahlt sich doch aus. ;)
 
meinen glückwunsch dass es doch geklappt hat.:bier1:

falls das thema für dich erledigt ist,dann stell doch bitte noch das präfix um
Warum
So geht's
 
Ach seloh,

er darf dann auch gerne sein eigenes Thema schliessen ;) .
Vorher möchte er wohl noch die Möglichkeit für Mitgefühl lassen :D.

yuhu
 
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