beichtstuhl geheimniss verletzten ja oder nein

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@ Freidenker
Jetzt komm uns aber nicht mit Auslegungen des Strafgesetzbuches :D

Gut, hier wäre es dann eher die billigende Inkaufnahme des Tötens...
also Beihilfe ;)

Aber bezogen auf religiöse Maximen,
stände hier z.B. im Christentum das "6." Gebot << Du sollst nicht töten >>
im Vodergrund.
Denn, ob ich selbst aktiv werde oder auch nur passiv billige, es läuft letztlich moralisch und de facto auf das Gleiche hinaus ;)

mfg

PS @ resnu
Eine schöne Parabel :)
 
Geheimnis ist und bleibt Geheimnis.
meine Meinung
 
Müssen wir uns so völlig polemische und schrecklich aus der Luft gegriffene Kinderphantasien wirklich im Forum zermatern? Gott Leute, verzichtet doch einfach mal drauf auf son Müll hier zu antworten... :rolleyes:
 
@muesli

war ja nur die Verneinung zum Mordvorwurf gegen den Priester
e058.gif
 
Hallo

Als das Fernmeldeamt noch staatlich war wurden die Lehrlinge vereidigt. Das Fernmeldegeheimnis war fest im Grundgesetz verankert. Beim Warten der Fernmeldeeinrichtungen konnten gespräche mitgehört werden, ohne Absicht. Wenn dabei ein Attentat auf den Bundespräsidenten mitgehört worden wäre, wäre man verpflichtet gewesen zu schweigen. Wenn man trotzdem gepetzt hätte, hätte man den Präsidenten gerettet und wäre für mindestens 6 Jahre in den Knast gewandert, ohne wenn und aber ohne dagegen kämpfen zu können.
Dieses Zenario war Unterrichtsstoff.
Wenn dies nicht so Erbarmungslos gehandhabt worden wäre, hätte das Fernmeldegeheimis keine Bedeutung gehabt, eben so wie es heute ist.

Das Beichtgeheimnis erfordert die Ausnahmslosigkeit, damit es durchführbar ist.
Es kann keine Ausnahme geben und man weiss im Voraus auf was man sich als Geheimnisträger einlässt.

Liebe Grüße
carmen
 
Naja...ich würde sagen es hängt stark vom Gewissen des Pfarrers / Geheimnissmithörers ab. Ich z.b. würde auf das Geheimnis pfeifen und die Leben retten, meiner Meinung nach darf es bei schweren Straftaten (Mord, Anschläge, KiPo, Entführung) kein Beichtgeheimnis/Arztgeheimnis geben. Mit richterlichem Beschloss gehört es dann aufgehoben, sodass derjenige das Geheimnis straffrei weitergeben darf. Natürlich nur an Personen, die selbst der Wahrheit verpflichtet sind (Staatsanwalt, Richter).
 
Hallo

Als das Fernmeldeamt noch staatlich war wurden die Lehrlinge vereidigt. Das Fernmeldegeheimnis war fest im Grundgesetz verankert. Beim Warten der Fernmeldeeinrichtungen konnten gespräche mitgehört werden, ohne Absicht. Wenn dabei ein Attentat auf den Bundespräsidenten mitgehört worden wäre, wäre man verpflichtet gewesen zu schweigen. Wenn man trotzdem gepetzt hätte, hätte man den Präsidenten gerettet und wäre für mindestens 6 Jahre in den Knast gewandert, ohne wenn und aber ohne dagegen kämpfen zu können.

Ob dass SO stimmt?
Ich stelle hier mal die Begriffe Notwehr, Nothilfe, Notstand in den Raum, ich denke in diesem Falle, genau wie bei dem Zenario des Starters tritt Nothilfe auf den Plan und das ist erlaubt und ist und bleibt STRAFFREI!
 
Hallo,
ich wurde vereidigt und so wurde es uns beigebracht, anno 1986.

Liebe Grüße
carmen
 
Das Beichtgeheimnis erfordert die Ausnahmslosigkeit, damit es durchführbar ist.
Es kann keine Ausnahme geben und man weiss im Voraus auf was man sich als Geheimnisträger einlässt.

Und sowas von Jemand, der irgendwie behauptet, Christ zu sein.

Was sollte für einen Christen mehr zählen - das Wort und die Gebote Gottes - oder ihrgendwelche von der Kirche hausgemachten Regeln?


Naja, und so ganz endgültig ist das Fernmeldegeheimnis auch nicht:

Brief-, Post- und Fernmeldegeheimnis. Nach Artikel 10 GG sind das Brief-, Post- und Fernmeldegeheimnis unverletzlich; strafrechtlich durch §§ 201, 202, 206 StGB geschützt. Das Briefgeheimnis umfasst schriftliche Äußerungen aller Art, das Postgeheimnis alle der Post zur Beförderung übergebenen Sendungen (auch Pakete), das Fernmeldegeheimnis den Inhalt der Telekommunikation. Beschränkungen des Brief-, Post- und Fernmeldegeheimnisses sind nur aufgrund eines Gesetzes erlaubt und dienen besonders der Strafrechtspflege. Im Strafverfahren kann der Richter bei Verdacht bestimmter Straftaten, deren Kreis durch die Gesetze zur Bekämpfung der organisierten Kriminalität 1992 und 1998 erweitert wurde, die Überwachung und Aufzeichnung der Telekommunikation des Beschuldigten anordnen (§§ 100 a–d StPO). Nach dem Gesetz zur Beschränkung des Brief-, Post- und Fernmeldegeheimnisses (Gesetz »G 10«) können Verfassungsschutzbehörden, MAD und Bundesnachrichtendienst (Abkürzung: BND) besonders zur Abwehr drohender Gefahren für die freiheitliche demokratische Grundordnung, der BND aber auch zur Bekämpfung der organisierten Kriminalität Postsendungen öffnen und den Fernmeldeverkehr überwachen. In Österreich ist das Briefgeheimnis in Artikel 10, das Fernmeldegeheimnis in Artikel 10 a Staatsgrundgesetz geschützt, in der Schweiz durch Artikel 13 Bundesverfassung.
 
Und sowas von Jemand, der irgendwie behauptet, Christ zu sein.
Was sollte für einen Christen mehr zählen - das Wort und die Gebote Gottes - oder ihrgendwelche von der Kirche hausgemachten Regeln?
Hallo, lieber Moderator
Da hast Du mich in die falsche Schublade gesteckt!
Ich bin kein Christ oder sonstwie einer Religion angehörig.

Zum Fernmeldegeheimnis: Es gibt / gab in Deutschland fest installierte Abhörschaltungen für jeden Anschluß, welche zum Beispiel im Krieg aktiviert werden dürfen / durften. Das Abhören auf Anordnung eines Gerichtes ist ja kein zufällig mitgehörtes Gespräch und auf das bezog sich meine Aussage.

Liebe Grüße
Carmen
 
@ Carmen
Also...verfolgen wir mal diese Hypothesen weiter
Diesmal am Fernmeldegeheimnis ;)

Du meinst also, wenn ich Dich richtig verstehe,
dass Du in keinem Fall ein mit gehörtes Gespräch weiter geben darfst
und berufst Dich dabei auf eine vorher eingegangene Verpflichtung bzw. einen Eid.

Nun ja, eine Beichte bezieht sich ja zumeist auf bereits Geschehenes.
Hier ginge es aber vor allem auch um Zukünftiges.

Wenn man also "zufällig" - übrigens auch heutzutage grundsätzlich immer noch gar nicht so selten bei falschen Schaltungen -
ein tel. Gespräch über eine Mordabsicht mit hören würde
wäre Deine Konsequenz also das Verschweigen...
Zur Einhaltung einer Regel und um nicht im Gefängnis oder als gläubiger Christ im Jenseits wegen Eidbruchs in der Hölle zu schmoren.

Nu ja, mir wäre das dagegen eher völlig egal.
Ich könnte es im Gegenteil nie vor meinem Gewissen (im Diesseits^^) verantworten,
einen Menschen wissentlich dem Tod zu überantworten,
vor allem dann nicht,
wenn ich zudem noch vllt. als Christ noch ganz anderen "Werten" verpflichtet wäre...
Das Abwägen zwischen dem Bruch einer konstruierten Regelung des Normalfalls müsste hier für mich anderen Regeln weichen.

Aber nun ja...:confused:
 
Ich erkenne die Problematik nicht
Wenn du einen Mord o.s. beichtest hätte ich keine Probleme damit das der Polizei zu melden

Was kann im schlimmsten Fall passieren? Außer das der Mord ungestraft bleibt wenn man es nicht tut
 
mh warum hat denn hier noch keiner gepostet was das Beichtgeheimnis ist ...

Beichtgeheimnis
aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie

Als Beichtgeheimnis, Beichtsiegel oder Signum confessionis bezeichnet man die pflichtmäßige Verschwiegenheit des Geistlichen in Bezug auf alles, was ihm in der Beichte anvertraut wird. Das Seelsorge- und Beichtgeheimnis ist seit 1215 basierend auf einem Beschluss des IV. Laterankonzils der römisch-katholischen Kirche schriftlich im Kirchenrecht verankert.

Der Heilige Nepomuk ist der Schutzpatron des Beichtgeheimnisses.
Inhaltsverzeichnis

Das Beichtgeheimnis ist im kanonischen Recht unbedingt behauptet und Verletzung desselben wird mit Exkommunikation bestraft. Es wurde aber auch schon zuvor in der Kirche anerkannt und gilt somit rechtsgeschichtlich als eine der ältesten Datenschutzvorschriften.

Der evangelische Geistliche hat ebenfalls das in den Pfarrdienstgesetzen der Landeskirchen geregelte Beichtgeheimnis zu beachten. Es ist gegenüber jedermann „unverbrüchlich“, selbst eine Entbindung durch den Betroffenen ist daher, anders als beim davon zu unterscheidenden Seelsorgegeheimnis, nicht möglich.

Daneben existiert im Bereich der Kirchenverwaltung die „Amtsverschwiegenheit“, von der durch die vorgesetzte Kirchenbehörde entbunden werden kann.

Deutschland: Staatliches Recht

Zeugnisverweigerungsrecht

Sowohl im deutschen Zivil- als im Strafprozess sind Geistliche in Ansehung desjenigen, was ihnen bei Ausübung der Seelsorge anvertraut ist, zur Verweigerung des Zeugnisses berechtigt. Für den Strafprozess folgt dies aus § 53 Absatz 1 Nr. 1 der Strafprozessordnung, für den Zivilprozess aus § 383 Nr. 4 der Zivilprozessordnung (ZPO). Entgegen dem Wortlaut des § 385 Absatz 2 ZPO verpflichtet selbst eine (kirchenrechtlich meist unwirksame, s.o.) „Entbindung“ nicht zum Zeugnis. Für die römisch-katholische Kirche ergibt sich das aus Artikel 9 des Reichskonkordats und für andere Religionsgemeinschaften aus dem Gleichheitsgrundsatz.


Wer Geistlicher in diesem Sinne ist, bestimmt sich nicht nach einem bestimmten Status (Priesterweihe, Ordination), sondern nach der Funktion, zur Seelsorge berufen zu sein. Auch Pastoralreferenten, nicht-ordinierte Seelsorger, Gemeindediakone usw. kommen deshalb als Inhaber des Aussageverweigerungsrechts in Frage.

Nichtanzeige geplanter Straftaten

Für Geistliche besteht gem. § 139 Abs. 2 Strafgesetzbuch auch keine Anzeigepflicht, selbst wenn sie in ihrer Eigenschaft als Seelsorger von dem Vorhaben eines Hochverrats, Landesverrats, Münzverbrechens, Mordes, Totschlages, Raubes, Menschenraubes oder eines gemeingefährlichen Verbrechens glaubhaft Kenntnis erhalten. Damit nimmt das staatliche Recht auf den Gewissenskonflikt des Geistlichen und die Glaubwürdigkeit der betroffenen Religionsgemeinschaft Rücksicht.


Reformvorhaben des Bundesinnenministeriums

Im Januar 2008 plante erstmals eine Bundesregierung unter Federführung des Bundesinnenministers Wolfgang Schäuble den Abhörschutz für Geistliche (§ 100c Abs. 6 StPO) einzuschränken. Dies trifft auf heftige Proteste seitens der christlichen Kirchen.

wie man deutlich erkennt, das Beichtgeheimnis ist staatlich anerkannt und auch wenn es machem wiederstrebt ... ich fühle mich sehr wohl, solange es Ärzten und Pfarren gegeben ist auch mal ein Geheimnis für sich zu behalten, aber Kumpel Wolfgang S.* wird alles tun um dem entgegen zu wirken!

durch meinen Beruf hab ich sehr viel mit Pfarren zu tun, und auch das eine oder andere Gespräch führen dürfen (uA auch über dieses Thema) und die Kernaussage von ihnen war "Ob du den Inhalt einer Beichte weiter gibst, musst du mit dir und Gott ausmachen! Aber es ist nicht verboten, der Polizei oder betroffenen Personen einen Hinweis zu geben, bzw. den vermeintlichen Täter, durch aufklärende Gespräche (sie gehn ja nicht zur Beichte wenn sie nicht diese Gespräche suchen) dazu zu bewegen es gar nicht erst zu tuen oder wenn sie es getan haben, sich selbst der Polizei zu stellen!"

Ich glaube wir sollten uns gar nicht weiter da hinein steigern, keiner von uns ist Pfarrer oder Pfarrschüler (heisen die so?) und somit wird keiner von uns je in diese Lage kommen, wenn man sich in der Kirche einem Pfarrer anvertraut kann man dies mit beruhigtem Gewissen tun, denn nur die wenigsten würden ein Verbrechen melden!

_______________________________
* Name d. die Redaktion geändert ^^
 
@ Carmen
Also...verfolgen wir mal diese Hypothesen weiter
Diesmal am Fernmeldegeheimnis ;)
...Zur Einhaltung einer Regel und um nicht im Gefängnis oder als gläubiger Christ im Jenseits wegen Eidbruchs in der Hölle zu schmoren...

hallo,
genau dieser Punkt wäre nicht der Grund, weshalb ich schweigen würde.

Man weiß aber bevor man sich verpflichtet um was es geht und braucht nicht einen Eid schwören. Dann ist es eben der falsche Beruf, den man ausüben will. Nicht jeder kann das.
Das hat und hatte bei mir nichts mit Gott zu tun.

Es geht auch um die Grundrechte eines Menschen und der Preis dafür kann sehr hoch sein. Für diese Rechte kämpften unsere Vorfahren und hatten auch einen Preis dafür bezahlt.
Stell dir vor ein Diplomat würde sein Gewissen erleichtern..

Liebe Grüße
Carmen
Nachtrag: damals (1986) war man Beamtenanwärter/in und somit im Dienst des Volkes mit besonderen Verpflichtungen. Also jemand der den Staat zum funktionieren bringt, mehr oder weniger. Stichwort: staatshochheitliche Aufgaben
 
also ich hab mir jetzt nicht alle antworten durchgelesen...vllt steht das da schon irwo drin.
also : *klugscheis* soweit ich weis, darf man das beichtgeheimniss brechen wenn weitere menschenleben in gefahr sind, so wie in diesm fall.
d.h. wenn der typ sagt, er hat jmd umgebracht geht des niemand an, wenn er sagt, er wird menschen umbringen darf der pfarrer sofort zur polizei rennen ^^

und selbst wenn der pfarrer mal scheise baun sollte... auch pfarrer können beichten xD
 
"Ob du den Inhalt einer Beichte weiter gibst, musst du mit dir und Gott ausmachen!


Das ist nicht richtig, was Du da schreibst. Das Sakrament der Beichte ist unverletzlich und wird, wenn ein Priester dagegen verstößt, mit den höchsten Kirchenstrafen bestraft.
 
was richtig oder falsch ist kann ich nicht einschätzen aber ich denke mal du auch nicht oder bist du Pfarrer? ... und wenn du den Rest gelesen haben solltest, ist es die Meinung die _mir_ ein _Pfarrer_ gesagt hat ... welche Strafen es in der Kirche gibt, weis ich nicht, nur kann ich mir unschwer vorstellen dass ein Pfarrer der einen Mörder "auf den richtigen Pfad" gebracht hat, mit ein wenig (taktisch clever positionierten) Äusserungen gegenüber der Polizei eine Strafe bekommen soll die du "höchste Kirchenstrafe" nennst!

alles was ich hier wiedergebe sind Erfahrungen und Erfahrungsaustausch mit Pfarrern die a ) sehr kompetent sind und b ) in mehr Kriesengebieten waren als jeder 2te Dorfpfarrer!
 
Das Sakrament der Beichte ist unverletzlich und wird, wenn ein Priester dagegen verstößt, mit den höchsten Kirchenstrafen bestraft.

Und? Was kann das denn sein.

Die können einen maximal rausschmeißen.

Und meinst du nicht, dass es besser ist, aus der Kirche ausgeschlossen zu werden, als tatenlos zuzusehen, wie eine Reihe von Menschen umgebracht werden. ;)
 
@McKilroy
Was ich meine, ist dabei völlig irrelevant. Das Beichtgeheimnis ist kirchenrechtlich im Codex Iuris Canonici (dem Kirchengesetz) geregelt. Danach ist es dem Beichtvater streng verboten, über das in der Beichte erfahrene, in irgendeiner Form, zu sprechen, es in sonst einer Form zu verraten oder die Kenntnis davon zu verwenden. Der Bruch des Beichtgeheimnisses führt zur Exkommunikation. Die Exkommunikation gehört zu den höchsten Strafen der Kirche.

@Cybaerchen

Der Pfarrer, mit dem Du gesprochen haben willst, sollte das aber wissen, denn er hat einen Eid darauf geschworen!!!
 
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