Auch wird sich das nicht lohnen, da dieses ein Handel ist bei dem du hohe Steuern abdrücken könntest! [...]
Ich glaube es sind so 6 Monate bin mir aber nicht sicher!
Wie schon von den anderen festgestellt wurde: Ein Prämienanspruch besteht bei dem Zulassungsdatum nocht nicht.
Was ich aber interessant finde (und wo ich im ersten Moment selbst nicht daran dachte) ist die steuerliche Problematik, die MC-Master angesprochen hat.
Grundsätzlich ist das RICHTIG (!!), ABER: Besteuert wird im Rahmen von §§ 22, 23 EStG der Gewinn innerhalb einer bestimmten Spekulationsfrist.
Konkret im Falle eines "sofortigen" Weiterverkaufs des Neuwagens (min. Tageszulassung auf den Anspruchsteller der Prämie muss erfolgen, um den Anspruch entstehen zu lassen!) würde also nur ein entstehender Gewinn aus Ankaufspreis und Verkaufspreis besteuert werden.
Problematisch wird an dieser Stelle, wie die Prämie eingeordnet wird.
Grundsätzlich zahlt die ja der Staat an den Empfänger und ist somit tatsächlich nicht "Bestandteil" des Kaufpreises. D.h., der Käufer würde ja den Neuwagen voll bezahlen und dann später bei positiver Bescheiderteilung die 2,5 Tsd € vom BAFA bekommen.
Als Anschaffungskosten des Käufers müsste somit der volle Kaufpreis gelten. Wenn der Käufer nun den Neuwagen für einen höheren als seinen Einstandpreis verkaufen würde, entstünde ein Gewinn, der grds. steuerpflichtig ist. Regelmäßig dürfte das aber doch nicht der Fall sein, sodass sich die Steuer-Problematik imo eigentlich gar nicht stellt.
Zudem: Nach § 23 III S. 5 EStG existiert eine Freigrenze von 600 € für Spekulationsgewinne.
Somit wäre theoretisch selbst ein Verkaufsgewinn von 599 € steuerfrei für den Käufer. Ergo könnte er rund 3.100 € Gewinn für die Verschrottung des Altwagens erzielen. Theoretisch.
Denn ich glaube kaum, dass sich dieses "Geschäftsmodell" lohnt ^^