Auto abwracken, Neuwagen verkaufen!

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snakebite

Well-known member
Ich habe mit meinem Fahrzeug (EZ 2001, 100PS) einen Unfall gebaut. Ich habe mir überlegt das Auto abwracken zu lassen, einen zinslosen Autokredit aufzunehmen um das neue zu finanzieren und es gleich zu verkaufen.

Geht das?
 
Noch ein bischl jung. 9 Jahre und 1 Tag muss er mindestens sein. Und wo gibt es einen wirklich zinslosen Kredit für den Neuwagen?
 
Finanzieren und gleich verkaufen geht auch nicht.
Der KFZ Brief liegt ja bei einer Finanzierung beim Kreditgeber (Bank).
 
Auch wird sich das nicht lohnen, da dieses ein Handel ist
bei dem du hohe Steuern abdrücken könntest!

Ein Neuwagen muss eine Weile auf dich Zugelassen sein
bevor du ihn wieder verkaufen kannst ohne Steuerlich dafür
belangt werden zu können!

Ich glaube es sind so 6 Monate bin mir aber nicht sicher!

MfG
MC-Master
 
1. Das Auto ist zu jung.
2. Wo gibts einen Zinsfreien Autokredit? Sag schon willich auch!!!
3. Ich geb MC-Master Recht!!!

Dazu kommt noch das du einen Preisverfall von ca. 15% hast wenn das Auto vom Hof gefahren ist, plus der anfallende Strafzins für die vorfristige Ablösung des Kredits.

Demnach hast du nichts gewonnen.

Tut mir leid für dich:muesli:
 
Erstzulassung 2001, dann ist die Messe doch eh schon gesungen ...

--- verschoben Auto & Co ---

So long :D
 
Auch wird sich das nicht lohnen, da dieses ein Handel ist bei dem du hohe Steuern abdrücken könntest! [...]
Ich glaube es sind so 6 Monate bin mir aber nicht sicher!

Wie schon von den anderen festgestellt wurde: Ein Prämienanspruch besteht bei dem Zulassungsdatum nocht nicht.

Was ich aber interessant finde (und wo ich im ersten Moment selbst nicht daran dachte) ist die steuerliche Problematik, die MC-Master angesprochen hat.

Grundsätzlich ist das RICHTIG (!!), ABER: Besteuert wird im Rahmen von §§ 22, 23 EStG der Gewinn innerhalb einer bestimmten Spekulationsfrist.
Konkret im Falle eines "sofortigen" Weiterverkaufs des Neuwagens (min. Tageszulassung auf den Anspruchsteller der Prämie muss erfolgen, um den Anspruch entstehen zu lassen!) würde also nur ein entstehender Gewinn aus Ankaufspreis und Verkaufspreis besteuert werden.
Problematisch wird an dieser Stelle, wie die Prämie eingeordnet wird.
Grundsätzlich zahlt die ja der Staat an den Empfänger und ist somit tatsächlich nicht "Bestandteil" des Kaufpreises. D.h., der Käufer würde ja den Neuwagen voll bezahlen und dann später bei positiver Bescheiderteilung die 2,5 Tsd € vom BAFA bekommen.
Als Anschaffungskosten des Käufers müsste somit der volle Kaufpreis gelten. Wenn der Käufer nun den Neuwagen für einen höheren als seinen Einstandpreis verkaufen würde, entstünde ein Gewinn, der grds. steuerpflichtig ist. Regelmäßig dürfte das aber doch nicht der Fall sein, sodass sich die Steuer-Problematik imo eigentlich gar nicht stellt.

Zudem: Nach § 23 III S. 5 EStG existiert eine Freigrenze von 600 € für Spekulationsgewinne.
Somit wäre theoretisch selbst ein Verkaufsgewinn von 599 € steuerfrei für den Käufer. Ergo könnte er rund 3.100 € Gewinn für die Verschrottung des Altwagens erzielen. Theoretisch.

Denn ich glaube kaum, dass sich dieses "Geschäftsmodell" lohnt ^^
 
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