Aufzeichnug von Internet- und Handynutzung

Vielen Dank an alle, die die Aktion "Stopt die Vorratsdatenspeicherung!" mit Ihrer Unterschrift unterstützt haben!

In Kürze sollte zu erfahren sein, ob das Gesetz tatsächlich vom Bundespräsidenten unterzeichnet und somit schon in wenigen Tagen umgesetzt wird. In diesem Fall wird der Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung zunächst eine einstweilige Verfühgung zur Aussetzung der festgelegten Richtlinien beantragen, bis der europäische Gerichtshof im Zuge der damit einhergehenden Verfassungsklage über die Rechtsmäßigkeit der Datenspeicherung entschieden hat.

MFG! @pO.
 
Also so zur kleinen Zwischeninfo, der Bundespräsident hat das Gesetz heute unterzeichnet!! Man kann nur noch hoffen, dass die Aktion Erfolg hat und dieses sinnlose Gesetz noch gestoppt wird!!
 
Jawohl, Bundespräsident Köhler hat das Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung gestern unterzeichnet womit dessen Richtlinien ab 01.01.2008 in Kraft treten.

http://www.Vorratsdatenspeicherung.de schrieb:
Aufgrund der massiven verfassungsrechtlichen Bedenken wird der Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung zusammen mit weit über 25.000 Beschwerdeführern eine Verfassungsbeschwerde einlegen.

Der Berliner Rechtsanwalt Meinhard Starostik beantragt mit der 150-seitigen Beschwerdeschrift darüber hinaus, die Datensammlung wegen „offensichtlicher Verfassungswidrigkeit“ durch einstweilige Anordnung sofort auszusetzen.
 
Historische Sammel-Verfassungsbeschwerde gegen Vorratsdatenspeicherung eingereicht (29.02.2008)

Wärend das Bundesverfassungsgericht seit 31. Dezember letzten Jahres immer noch mit der Bearbeitung des mit der Verfassungsklage zur Vorratsdatenspeicherung einhergehenden Eilantrages beschäftigt ist, hat der Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung nun seine Bearbeitung der damit eingesendeten Vollmachten gegen die Telekommunkikationsüberwachung fertiggestellt. Da die Erfassung und Auswertung der Vollmachten auf Grund der hohen Vielzehl zum damaligen Zeitpunkt noch nicht abgeschlossen werden konnte, wurde die Beschwerde zunächst im Namen von acht Erstbeschwerdeführern eingereicht. "34.445 Vollmachten" lautet das letztlich bekannte Ergebnis einer Auszählung. Gegen die seit 1. Januar 2008 eingeführte Überwachungsmaßnahme richtet sich damit die größte Verfassungsbeschwerde in der Geschichte der Bundesrepublik. Die 102 Aktenordner und 12 Umzugskartons füllenden Vollmachten der Beschwerdeführer wurden heute für den Berliner Anwalt Meinhard Starostik beim Bundesverfassungsgericht nachgereicht.
 
Piratenmagazin/Sonderausgabe Vorratsdatenspeicherung

Die Sonderausgabe des Piratenmagazins ist am 07.03.2008 erschienen und befasst sich ausschließlich mit dem Thema Vorratsdatenspeicherung.
Sie behandelt unter anderem das Zustandekommen der Richtlinie, die Auswirkungen, Gefahren und Umgehungsmöglichkeiten.

.:: Download ::. (PDF)
 
Bundesverfassungsgericht schränkt Vorratsdatenspeicherung ein

Bis die Rechtsmäßigkeit der Vorratsdatenspeicherung endgülltig vom Bundesverfassungsgericht entschieden ist, steht nun schon mal fest, dass das Abrufen sämtlicher gespeicherter Telekommunikationsdaten nur in begründeten und schwerwiegenden Straftaten in Verbindung mit einer richterlichen Anordnung gestatten sein wird. Diese einstweilige Verfügung widerspricht somit der ursprünglichen Bestimmung die den fast uneingeschränkten Zugriff der Behörden tollerierte.

Lt. Heise.de, muss die Bundesregierung dem Gericht nun bis zum 1. September einen Bericht über die praktischen Folgen der Vorratsdatenspeicherung vorlegen. Mit dem Beginn der Hauptverhandlung ist deshalb nicht vor Jahresende zu rechnen.
 
Das kannst du mit Sicherheit wetten... Die Debatte um die Online Durchsuchung ist ebenfalls noch nicht beendet. Mal sehen, welche Ideen da noch so zu Tage kommen. Unseren Großeltern dürften derartige Maßnahmen sicherlich noch bekannt sein.

Man muss sich nur einen Teil der Rede von Volker Kauder (CDU) zur Vorratsdatenspeicherungsentscheidung im Bundestag am 09.11.2007 durchlesen:

"Wie ist denn die augenblickliche Gesetzeslage? Es geht bei diesem Gesetzentwurf nicht um den Großen Lauschangriff; den haben wir schon in der Strafprozessordnung. Es geht nicht um das Abhören von Telekommunikationsinhalten; das haben wir schon. Es geht um das Abgreifen von Übermittlungsdaten, sogenannten Verkehrsdaten." (Nachzulesen bei http://www.vorratsdatenspeicherung.de/content/view/166/79/)

Das liest sich wie der Schlachtplan zur Errichtung eines Polizeistaates.

Wer jetzt noch CDU/CSU/SPD wählt, der soll nicht sagen, er wäre nicht gewarnt worden.

Übrigens würde die Linke auch den Überwachungsstaat einführen wollen, nach eigener Aussage einer DKP Abgeordneten.

Wirklich wählbar für die Generation Internet bleiben damit von den "Massenparteien" nur noch die Grünen und die FDP.
 
Musikindustrie soll Zugriff auf Vorratsdaten erhalten
Bundesregierung will Auskunftsanspruch bei Urheberrechtsverletzungen

Am Donnerstag, den 10. April 2008, wird der Bundestag über den Entwurf der Bundesregierung für das "Gesetz zur Verbesserung der Durchsetzung von Rechten des geistigen Eigentums" abstimmen. Damit will die Bundesregierung bei Urheberrechtsverletzungen einen Auskunftsanspruch für Rechteinhaber gegenüber Dritten einführen, so dass z.B. die Musikindustrie Namen und Anschrift von Tauschbörsennutzern direkt bei den Providern abfragen kann, ohne hierfür den Weg über Polizei und Staatsanwaltschaft gehen zu müssen.

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Haben die sie noch alle?
Das Verfassungsgericht hat doch vor 2 Wochen erst entschieden, dass die Nutzung dieser Daten nur zur Bekämpfung schwerer Straftaten erlaubt sei.
Diese Überwachungsterroristen und Lobyisten in der Regierung!
So ein offensichtlicher Verfassungsbruch setzt dem ganzen noch die Krone auf.

Diese unfähigen Idioten muss man Absetzen! (Zur Not mit Gewalt)
:rock: :angry: :SniperHeadShot2: :rocketwhore: :2gunsfiring_v1: :2405:

Für die weiblichen Forenmitglieder: :granny:

mfg
v6ph1
 

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