An Linksabieger rechts vorbeifahren

Zer0_One

Well-known member
Hallo Zusammen,

ich habe eine rechtliche Frage.

Wenn in der Stadt vor mir ein Auto auf einer einspurigen Fahrbahn links abbiegt und wegen Gegenverkehr anhalten muss, darf ich dann rechts an ihm vorbeifahren? Vor allem würde es mich interessieren, wie es aussieht wenn am rechten Fahrbahnrand ein Fahrradweg ist, der durch eine durchgezogene Linie abgetrennt ist und ich diese überfahren müsste.

Vielen Dank für eure Antworten!


Gruß

Zer0_One
 
Einspurige Autobahn? Meinst du nicht einfach eine Fahrstraße?

Also du darfst offiziell sicher nicht rechts vorbei fahren, wenn du dazu auf den Radweg fahren müsstest! Schließlich dürftest du das auch nicht, wenn es ein Fußgängerweg wäre! So ein Radfahrer ist eben schnell mal übersehen!

Wenn aber Platz genug ist auf der eigentlichen Fahrbahn, dann darfst du mit entsprechender Vorsicht rechts vorbei fahren an dem Linksabbieger.
 
also ich fahr täglich in berlin mit dem auto rum und hab sehr oft diese situation und fahre dann halt vorbei wenn platz ist, oberstes gebot dabei ist halt immer ein ordentlicher schulterblick. Auch vor den augen der polizei hab ich das schon gemacht und die polizei selber dabei beobachtet...also hier ist das garkein thema ;).

Im zweifelsfalle kannst du auch einen fahrlehrer fragen von der fahrschule deines vertrauens oder halt wenn du mal in eine agv kommst :)
 
so lange nichts passiert, wird es wohl auch keinen interessieren. ich glaub wenn du einen fahrradfahrer überfährst, dann hättest du das nicht machen dürfen. also die durchgezogene linie des radweges überfahren. ansonsten macht das polizei und fahrschule ja auch. schließlich kann das ewigkeiten dauern und man hält den verkehr ja ganz schön damit auf.
 
so lange nichts passiert, wird es wohl auch keinen interessieren.

wenn ein bulle das sieht, dann zahlst du. egal, ob was passiert ist, denn du darfst nciht auf dem fahrradweg mit deinem auto fahren.
schliesslich darfst du mittwoch nachts um 3 auch keine rote ampel überfahren, selbst wenn niemand unetrwegs ist.
 
wenn ein bulle das sieht, dann zahlst du. egal, ob was passiert ist, denn du darfst nciht auf dem fahrradweg mit deinem auto fahren.
schliesslich darfst du mittwoch nachts um 3 auch keine rote ampel überfahren, selbst wenn niemand unetrwegs ist.

ahjo, kommt auch auf die gegend an, also wenn ich schon sehe das polizei das selber macht obwohl sie kein blaulicht etc. an haben, dann darf ich das doch auch oder solle ndie etwa keine vorbildfunktion haben? Wie schon gesagt habe ich es auch schon vor den augen der polizei oder diverser kontrollen gemacht und ich wurde danach nie raus gewunken oder ähnliches.
 
@ drittewahl:

Es kommt nicht darauf an, ob in manchen Gegenden die Polizei eher mal ein Auge zudrückt, sondern, ob es erlaubt ist laut StVO oder eben nicht!

Wenn eine Fahrschule es einem Fahrschüler erlaubt, so an einem Linksabbieger vorbeizufahren, indem man auf den Fahrradweg fährt, dann gehört dem Fahrlehrer die Lizenz entzogen. Bei einer Fahrprüfung gibt so etwas auf jeden Fall Punkte!


Ob man im realen Autofahrerleben so etwas, mit der gebotenen Umsicht, dennoch macht, ist eine ganz andere Sache!
 
ahjo, kommt auch auf die gegend an, also wenn ich schon sehe das polizei das selber macht obwohl sie kein blaulicht etc. an haben, dann darf ich das doch auch oder solle ndie etwa keine vorbildfunktion haben? ...

Hallo drittewahl,
Sorry, aber das ist absoluter Quark!
Polizei, Rettungsdienst und FW dürfen auch ohne eingeschaltetes Blaulicht rechts, links oder sonstwo an dir vorbeifahren. Das nennt sich dann Sonderrecht und steht geschrieben im § 35 StVo.
Gruß
Luemmel33 :read:
 
@ Luemmel33:

Das stimmt so nicht ganz und vor allem nicht so pauschal!
Der §35 der STVO sagt aus, dass die von dir genannten Gruppen nur zur Erfüllung hoheitlicher Aufgaben Sonderrechte in der Form eingeräumt bekommen, dass sie von der STVO befreit sind.


Wenn also ein Polizei-, Feuerwehr oder Rettungsfahrzeug keinen Einsatz hat, dann bedeutet dies auch, dass in diesem Moment keine hoheitlichen Aufgaben wahrgenommen werden und der Fahrzeugführer sich an die STVO halten muss.

Alles Andere wäre auch etwas merkwürdig!
 
@ Luemmel33:
(...)
Wenn also ein Polizei-, Feuerwehr oder Rettungsfahrzeug keinen Einsatz hat, dann bedeutet dies auch, dass in diesem Moment keine hoheitlichen Aufgaben wahrgenommen werden und der Fahrzeugführer sich an die STVO halten muss.
(...)

Richtig! Aber zeige mir doch mal den RTW,NEF oder Pol, der vom Fahrer zu einer Fahrt ins Blaue bewegt wird.
Ergo kann davon ausgegangen werden, dass sobald so ein Fahrzeug auf der Straße gesichtet wird, hoheitliche Aufgaben i. o. g. S. wahrgenommen werden.
Also ich habe zumindest noch kein Fahrzeug dieser Art mit Frau, Kind und Hund auf dem Weg in den Urlaub gesehen...

Gruß
Luemmel33:read:

P.s. Sorry fürs OT.:)
 

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