An alle die clients modifizieren*****

B

bogl

Hey Leuts,


Es ist von der Rechtsgrundlage her sehr Interessant, das bei einem Rechtsfall dem User nachgewiesen werden muss das er/sie 100% der jeweiligen file gedownloadet hatt.

Gäbe es einen mod der neben all seinen tools und neuerungen automatisch stoppt, bei 99,9%. Dazu noch ein tool das vom temp ordner die jeweilige file part.met in einen zwischenordner speichert. ( oder halt von hand..)

Die fehlende 0.1% müssten am ende der File sein, somit kann man sound film dateien problemlos wiedergeben einzig bei games Zip Files kann es manchmal probleme geben.
Jedoch könnte sich der Share darauf einestellen (Übergrosse Dateien die bei 99.9% trotzdem schon die ganze file drauf haben)......


Ich denke auf diesem weg ( sich zeigen und sie überlisten) , kommen wir weiter als mit emcrypt safeconnect etc.("verstecken"um nicht erwischt zu werden)


Vielleicht ist es ja völliger blödisinn.. was meint oder wisst Ihr dazu? :)
 
Ich denke das es nicht möglich ist illegale Downloads legal zu machen :wink:
 
warum? wenn es nur illegal ist wenn dus ei zu 100% geladen hast?
 
leetnes schrieb:
warum? wenn es nur illegal ist wenn dus ei zu 100% geladen hast?


Wer hat dir denn das erzählt ?

Die Anwaltskanzlei Gravenreuth ? :wink:
 
Kennt sich jemand mit der Situation in der Schweiz aus? Soviel ich weiss, darf mann alles downloaden, ausser Kinderpornos etc (so wies halt auch sein soll!!!)
aber sobald man geschüzte files im Netz verteilt, macht mann sich strafbar. Bedeutet das jetzt, dass man sich nur strafbar macht, wenn mann ein file aktiv ins netz stellt ( z.b. torrent kreieren, auf ner homepage anbieten)? Oder auch, wenn man die gesaugten files in dem Ordner lässt, der freigegeben ist? Oder macht man sich schon strafbar, wenn andere user ein file von einem ziehen, welches man selber noch am saugen ist?
 
sorry, die eigentliche frage die ich stellen wollte: wenn es schon strafbar ist, wenn bei einem gesaugt wird, was man selber saugt, ist es dann wie oben erwähnt, nicht strafbar, wenn der/diejenige nicht 100% des files von dir lädt? an sich ne Frage, mit der sich mal ein Rechtsanwalt beschäftigen müsste. So viel ich weiss, lädt man ja z.b. bei Azureus von mehreren Quellen runter, demzufolge hat man doch von jedem user nur einen Teil des files bekommen...
 
In der Schweiz gilt: Downloaden kannst du alles (ausser wie du schon geschrieben hast: Kinderpornos u.s.w.). Sobald du jedoch beim Verteilen eines Files mithilfst (etwas Uploadest) ist es verboten. Du hast also mit eMule auf jedenfall verloren, es sei denn, du ziehst dir einen Mod mit 0 Upload.

Gruss Figumari
 
es ist für die unterhaltungsindustrie ein extrem teurer aufwand, mithilfe deiner ip addresse deine normale "haus"addresse zu bekommen, und wird auch nur gemacht wenn du raubkopien verkaufst (siehe Student, der für 200 fr MS Office verkauft hatte), oder als abschrekung in einzelfällen
 
bogl schrieb:
Hey Leuts,


Es ist von der Rechtsgrundlage her sehr Interessant, das bei einem Rechtsfall dem User nachgewiesen werden muss das er/sie 100% der jeweiligen file gedownloadet hatt.

Gäbe es einen mod der neben all seinen tools und neuerungen automatisch stoppt, bei 99,9%. Dazu noch ein tool das vom temp ordner die jeweilige file part.met in einen zwischenordner speichert. ( oder halt von hand..)

Die fehlende 0.1% müssten am ende der File sein, somit kann man sound film dateien problemlos wiedergeben einzig bei games Zip Files kann es manchmal probleme geben.
Jedoch könnte sich der Share darauf einestellen (Übergrosse Dateien die bei 99.9% trotzdem schon die ganze file drauf haben)......


Ich denke auf diesem weg ( sich zeigen und sie überlisten) , kommen wir weiter als mit emcrypt safeconnect etc.("verstecken"um nicht erwischt zu werden)


Vielleicht ist es ja völliger blödisinn.. was meint oder wisst Ihr dazu? :)


Die Idee ist gut, allerdings ist sie auch zugleich völliger MÜLL. Denn man macht sich strafbar wenn man ein file runterlädt und nicht ob es komplet ist oder blos zu 99.99%
 
Ich hab da eben vor ca. 2 Wochen in ner Zeitung gelesen, dass von der nächsten Verklagungswelle auch die Schweiz betroffen ist. Und dass nicht nur sharer, sondern auch reine downloader im Fadenkreuz sind. Ich frag mich mittlerweile, ob das nur organisierte Panikmache ist. Man liest ja immer öfters irgendwo, dass Private user, die files sharen, verklagt und mit teils hohen Geldstrafen gebüsst wurden. Dass das im Land der unbegrenzten Unmöglichkeiten so ist, glaub ich sofort! Aber ist das wirklich schon mal jemandem in Deutschland passiert oder kennt jemand einen, der Erfahrungsberichte vorweisen kann?
 
In jedem fall müssen die kläger pro einzelner klage einen internationalen rechtshilfeantrafg(wie auch immer das heisst) stellen, damit die fahndung über die grenzen gehen kann, soweit ich weiss. Der koset zwar nichts, ist aber nervig für alle parteien, daher lassts sein! Hört auf zu saugen, viel zu viel bürokratie... :biggrin:
Wenn man einen film von einem ausländischen server lädt, kommt auch die klage mit grösster wahrscheinlichkeit aus den dem land des films. Ob du nun in DE von einem deutschen lädst oder im ausland is da egal. In den meisten fällen übernehmen aber die Filmurheber-zweigstellen im ausland den rechtlichen weg einschreiten. Das bedeutet wiederum mehr mögliche klagen. Ich denke wenn es in deinem land keine zweigstelle gibt, wirds wohl auch weniger klagen geben, weil auslands beantrage fahhndung teurer ist. Oder?
 
Naja, ob die hier ne Zweigstelle haben weiss ich nich. Bin mir soweit auch gar nich sicher, ob ich das überhaupt wissen will!
Jedenfalls frag ich mich, wie die in nem Land ne Klagewelle lostreten wollen, wenn da für so ne Klage jegliche Rechtsgrundlage fehlt! So viel Einfluss können die Amis ja wohl (noch) nich ham, oderDer Big Brother kann ja zwar watchen, aber wenn die Behörden des anderen Landes nich mitspielen, kann einem das doch so ziemlich egal sein.
Ausser natürlich, man plant ne Ferienreise in die USA und wird, da man als Schwerverbrecher ja sicher auf der Fahndungsliste steht, gleich am Flughafen abgeholt... :biggrinfl
 
i think it wouldnt matter if you uploaded 99,9% or 100%... It would perhaps be good for you if you only uploaded.. lets say.. 50% of an original release, (.rar files), as they cant be unpacked unless they got all the files, and if they got the other 50% from someone else, i dont think they could prove that you shared something illegal, as your files might just have been dummies and the files from that other guy was the real stuff... ;) or something? :P not the best excuse but... well... a little polishing here and there and.. voila? ;) hehe
 
ich glaube nicht das es ein unterschied machen würde ob 99,99% oder 100%.
Beispiel:
Vaterschaftstest= 99,99%= :shockkk!:
 
Ist doch trotzdem eine Kopie aus einer eindeutig nicht rechtmässigen Quelle nach dem neuen Urheberrechts-Korb und somit trotzdem illegal.

Ich denke, jeder der was runterlädt sollte sich klar sein, dass es ihn erwischen kann und man illegales ned durch fadenscheinige Argumente legal machen kann.

Wers trotzdem tut, sollte auch dazu stehen !
 
Da hat wohl einer nicht zu Ende gelesen? In CH kannste legal downloaden!
 
Soweit mir bekannt, gibts diese 100% Klausel in dieser Form nicht mehr.. :frown:
 
@ wolterr
...das man illegales nicht durch fadenscheinige Argumente legal machen kann?
Was denkste denn, ist der Job eines Anwaltes???
Tjaaa, wissen Sie Herr Richter, es stimmt schon dass die Mordwaffe meinem Mandanten gehört. Na klar Herr Richter, die Waffe wurde in der Wohnung meines Mandanten gefunden...
ABER, da die Beamten ohne richterlichen Durchsuchungsbefehl handelten, beantrage ich, die Waffe als Beweisstück nicht zuzulassen!!!

Oder noch besser: Sie haben recht Herr Staatsanwalt, dieses Extasy von dem Sie hier reden ist auf dem Index der verbotenen Substanzen und der Besitz gehört ohne Frage bestraft!!!
ABER, ist Ihnen schon aufgefallen, dass die Substanz, deren Herstellung mein Mandant beschuldigt wird, durch 2 angehängte Moleküle von der Struktur des von Ihnen erwähnten Extasy abweicht??? Somit währe eindeutig Bewiesen, dass es sich dadei nicht um eine verbotene Substanz handelt und mein Mandant ist freizusprechen!

Alles schon vorgekommen! Es geht nur darum, das Gesetz wortwörtlich zu verstehen und die darin enthaltenen Lücken und Schlupflöcher ausfindig zu machen!
Halt eben der Job des Anwalts!
 

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